D-Q9554

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Commentary

Die Herren von Ütterodt haben Helmolt ihre Tabellen und Reverse zur Aufnahme übergeben und es wurden beide ins Noviziat aufgenommen, ebenso wie Prittwitz.
Ein Schreiben der Landesloge aus Berlin empfahl Bode die Abstellung der Altenburger Loge. In der Versammlung wurde der Entschluss gefasst, dass man aufgrund einer
gleichen toleranten Gesinnung wie die Altenburger Loge dieser Empfehlung nicht Folge leisten könne.

Transcript

Actum[1] Syrac. d. 42. Pharavard. 1154

1.
Referirte der erl. Obere Chrysostomus[2], daß die Herren von Ütterodt[3] am 7den huj. Jezdedgerd, bey ihm gewesen wären, und ihre Tabellen und Reverse zur Aufnahme in hiesiges Illum. System, übergeben hätten. Der eine, Cammerherr Wolf von Ütterodt[4], sey bereits Lehrling im Fr. M. Orden, der zweyte[5] sey noch gar nicht Freymaurer. Indeßen hätte man Beyden das Nociciat verlesen, und habe der Ältere den Nahmen Baillet, der Jüngere aber den Nahmen Grævius, erhalten.
2.
Die neu angekommenen Ordenszeichen P. M. C. V. (vier mit breiten und acht mit schmahlen grünen Bande, wurden hierauf produciret, und die Zahlung davor biß zur Anherkunft des erl. Br. Aemilius[6], welcher die Verfertigung derselben besorgt hätte, ausgesezt gelaßen.
3.
Überlieferte der Hochw. Br. Cato von Ut.[7] Revers und Tabellen von seinem Insinuat, dem Hof- und Jagd-Junker von Prittwitz[8], welcher den O.Nahmen Conradin erhalten hat, und proponierte, wie er wünsche, daß der hiesige Candidatus Theol. (Vater)[9] welcher durch seine Vermittelung ehestens nach Mecklenburg | in Condition gehen würde, noch vor seiner Abreiße in den Minervalgrad aufgenommen werden möchte; welches von allerseits Anwesenden genehmiget wurde.
4.
Ein Schreiben von der großen deutschen Landes □ zu Berlin, wurde hierauf vom erl. Chrysostomo vorgelesen, welches Beschwerden wieder die □ der dreyen R. B. zu Altenburg, enthielt, deren Abstellung dem erl. Chrysostomo anempfohlen war.
Nach gemeinschaftlich angestellter Überlegung dieses Auftrags, fiel die Entschließung dahin aus:
Daß, weil hiesige [Loge] mit der zu Altenburg gleiche gesetzmäßige tolerante Gesinnung hege, und, so zu sagen, mit derselben in gleicher Verdamniß wäre, man sich außer Stande befände, diesem Auftrage Genüge leisten zu können, wobey man iedoch im mindesten nicht zweifle, die Landes[loge] zu Berlin werde diese Erklährung weiter nicht ungleich auslegen, vielweniger aber vielleicht gar daher Anlaß nehmen, uns die Constitution wieder abzufordern.
In dieser Maaße solle des nechsten der hiesigen □ die Sache eröfnet werden und ihre Meinung darüber vernommen werden.|
5.
Eingesammlet wurde vor dießmahl 1 r. 2 g. 6 d. und somit diese Conferenz beschloßen. Actum quo Sp.

Chrysostomus

Notes

  1. ’’Daneben in eigener Spalte’’: Præsent. / Serenissimo Waltero / Chrysostomo / Catone d. U. / Cleobulo / Wicklefio / Cassiodoro / Ali
  2. Christian Georg von Helmolt Item:Q474
  3. Herren von Ütterodt { Herren Gebrüder von Ütterodt
  4. Ludwig Wolf Siegmund Georg von Uetterodt zum Scharfenberg Item:Q1244
  5. Georg Wilhelm Ernst von Uetterodt zum Scharfenberg Item:Q1243
  6. Johann Joachim Christoph Bode Item:Q133
  7. Joachim Friedrich Ernst von der Lühe Item:Q710
  8. Dorotheus Friedrich Ernst Konstantin Jaroslaw von Prittwitz und Gaffron Item:Q900
  9. Nicht ermittelt.