D-Q4791

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Commentary

Kurzer Aufsatz zur um sich greifenden Unsitte von Frauen, nach einer komplikationslosen Entbindung sechs Wochen das Haus nicht zu verlassen. Dies habe sich zuerst bei Frauen von Stand so eingebürgert und werde nun auch von solchen minderer Herkunft übernommen. Die biblischen Begründungen seien nicht schlüssig - hier wird mit dem Neuen gegen das Alte Testament argumentiert (Jesus auf der Flucht nach Ägypten). Die Praxis sei der Gesundheit obendrein nicht zuträglich, da sie der Frau die gute Luft verwehre.

Transcript

Es ist ein schädliches Vorurtheil daß so viele Kindbetterinnen
ohne Noth Sechswöchnerinnen werden, das heist: sich volle
sechs Wochen zu Hause halten, ohne dazu durch irgend
eine Unpäslichkeit veranlaßet zu werden.

Sonst gehörte diese Gewohnheit vorzüglich den vornehmern Frauen,
und da heut zu Tage leider gern alles vornehm seyn
will, so glauben sich die geringern Weiber, daß es zum
standesmäsigen Ansehn gehöre, wenn sie nach einer Nie-
derkunft, sechs volle Wochen zu Hause bleiben –

Um dieser Sitte oder Unsitte gleichwohl ein religiöses Ansehn zu
geben, beruft man sich gemeiniglich auf die Maria und
auf die gesezliche Darstellung ihres Jesus-Kinds im
Tempel, welche Gewohnheit für die Juden das 12 Cap[itel] des
3. B[uches] Mosis zum Grunde hat.[1]

Und dennoch sollten unsre deutschen Weiber dieses Capitel nur
etwas aufmerksam lesen, und sie würden gar bald sehen
daß es eben nicht für sie geschrieben sey, und daß ihre
eignen Gewohnheiten es als für sie nicht geschrieben
erklären. Denn 1.) sind sechs Wochen die gewöhnliche
Zeit, ehe sie zur Kirche gehen und dennoch sind in dem
mosaischen Gesez auch für die Knaben (v. 4. Cap. 12.) nur drey
und dreysig Tage bestimmt, und keine deutsche Frau wird
2.) bey einem Mädgen (v. 5.) sechs und sechzig Tage daheim|<2>
bleiben wie das Gesez Mosis will.

Unsere deutsche Kindbetterinnen haben bey alles Gesundheit [ihres]
Leibes, sehr oft den Glauben, daß sie auch nicht einen Schritt
Von der Thür ihrer, von faulen Dämpfen angefüllten St[att]
während ihrer sechs Wochen thun dürften, weil da ein ge#
Unding, welches ich freilich nicht kenne, ihnen und ihren ##
weit mehr als zu einer andern Zeit anhaben könne; und [denn-]
noch dachte und that Maria nicht also. Ohngefähr am #
Tage nach der Geburth Jesu, flohen Maria und Joseph [aus]
Egypten. Hier wurde Jesus am achten Tage beschnitten. Bald
darauf starb Herodes und sogleich kehrten die Eltern Jesu
nach Nazareth zurück und stellten ihn bey ihrer Durchreise d[urch]
Jerusalem im Tempel vor. Siehe die Evangelien von D. Bes#[2]

Das wird man nun freilich sagen, war besondere Ver[an]-
staltung und Finger Gottes, daß Maria so bald aus ihrem #
gehen muste. Recht gut; aber ist denn eine schon nach 12 [bis?]
14 Tagen wieder erlangte vollkommene Gesundheut nicht
Gottes Fingerzeig, sich mit wohlgeordneter Thätigkeit [der]
Geschäfte seines Hauses wieder anzunehmen? Aber
thun bey weitem nicht alle gesunde Kindbetterinnen [die?].

Viele glauben, weil sie sechs Wochen liegen, wären [sie]
auch wircklich krank – häten gemeiniglich da##
rechtfertigen sich damit dieser Schwächen und Unpäss[lichkeiten]
und impfe ihren Säuglingen so elende Säfte, daß ihre
erste Nahrung, halb Gift ist, und versagen sich #
ihren Kindern, auch wohl im Sommer die [sanfte]
frische Luft auf einige Wochen, die ihnen Ges[undheit]
anwehen würde.

______________


Meine Antworten auf erhaltene Reprochen-Zettel im
nächsten Q[uibus] L[icet]

Picentia d. 28. Ader 1156

Castellio

Anmerkungen

  1. Die Passage, auf die das Folgende Bezug nimmt, 3 Mose 12, 2 ff in Luthers Text von 1545: „(2) Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3) Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (4) Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. (5) Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. (6) Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (7) Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. (8) Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde.
  2. #Wegen angeschnittenem Wort schlecht zu recherchieren