D-Q5196

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Commentary

Zum Meineid vor Gericht. Da er vor Gericht zu viele Eide gebe, solle die Anzahl reduziert werden. Beispiel: Eine Schwangere will unter Eid schwören, das ein Perückenmachergeselle der Vater des Kindes sei. Bohn zweifelt an ihrer Aussage. Bohn will Meineidigen den Zugang zur Messe, und damit ihr geistliche Fortkommen erschweren. Täter sollten in Blättern bekannt gemacht werden. Dagegen sprächen drei Argumente: 1) Gleichgültigkeit gegenüber der Ächtung oder Unwissen über die eigene Falschaussage, 2) jemanden derart bloßzustellen ist hart, 3) gefährlich, wenn der Meineid das letzte Mittel eines tatsächlich unschuldigen wäre, sich zu retten.


Transcript

Anmerkungen