D-Q6569

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Commentary

Transcript

B.[1]

Wir pp

Unter allen Regentenpflichten ist Unserm Herzen
immer diej[enige] die empfindlichste gewesen, wenn wir
Uns genöthigt gesehen haben über Freyheit
u. das Leben unserer Unterthanen strenge
Maaßregeln zu ergreifen. Wir wünschten daher
sehnlich, uns dieser traurigen Nothwendigkeit
überheben oder sie doch wenigstens seltener ma-
chen zu können. Aber da es, so lange Menschen
noch Menschen sind, immer auch noch solche geben
wird, welche uns durch ihr gesetzwidriges Ver-
halten zu Ergreifung solcher Maaßregeln nöthi-
gen werden, so wollen wir wenigstens diese
Uebel, nach dem erhabenen Beispiele der göttl[ichen]
Fürsehung, zum Besten der Gefangenen selbst und
unserer übrigen Unterthanen zu lenken suchen.
Bisher war es gewöhnlich, daß jeder, auf welchen der
Verdacht eines Verbrechens gefallen war, eingezo-
gen und so lange in Gewahrsam gelegt wurde,
bis seine Schuld oder Unschuld durch Untersu-
chung dargethan war. Während dessen blieb
er sich selbst überlassen. War er schuldig, so
fand er Zeit, sich Ausflüchte zu ersinnen; u[nd]
war er unschuldig, so konnte ihn der ungewisse
Ausgang seines Schicksals und das Gefühl der Schande
lange und ungestört genug quälen. Weder für
den Trost des leztern noch für die Besserung
des erstern war etwas gethan. Wenigstens kam
zu diesem dann erst der Geistliche, wenn ihm sein
Todesurtheil war eröfnet worden. Wieviel Gutes
aber durch diese Anordnung nicht allein unter-
blieben ist, sondern auch wieviel wirkliche vergebliche Noth
sie mit sich geführet hat, läßt sich leicht ein-
sehen. Besonders rühren uns die Leiden der Un-
schuld, und der entsetzlich grauenvolle Zustand|<2>
der Verurtheilten u[nd] das unaussprechliche Elend
ihrer wenigen noch übrigen LebensTage, wenn wo ihnen wachend
u[nd] träumend die schreckligen Angstbilder ihres
Tods vor der Seele schweben u[nd] keinen ruhigen
Augenblick mehr gestatten! [[Randnotiz:]
Was für Wirkungen konnten wohl bey einer sol-
chen Lage des Gemüths von der Vorbereitung zum
Tode erzielt werden?] Wir fühlen die
Folgen einer solchen Vernachlässigung ganz u[nd]
sind entschlossen, der bisherigen Behandlung der
Gefangenen eine bessere gemeinnützige Einrich-
tung zu geben, und wo möglich selbst ihr Gefängnis
in eine Schule wahrer Weisheit u[nd] Frömmigkeit
zu verwandeln.

Wir wollen daher erstlich, daß künftig ein jeder
der Verhafteten, ohne Rücksicht auf Schuld oder Unschuld
schon vor allem Verhör, von dem Geistlichen be-
suchet werde. Ist er wirklich unschuldig, so ist
Bedauern nicht hinlänglich, sondern er verdient im
eigentlichen Sinn des Ausdrucks eine angemesse-
ne Entschädigung für die unverdienten Leiden,
welche ihm die Fehlbarkeit der Justiz zuzieht.
Und wie ist eine bessere Entschädigung, die Wir ihm
anbieten könnten, als wenn er durch die Unter-
redungen mit dem Prediger auf Gott u[nd] seine
Fürsehung, u[nd] folglich zur ergiebigsten Quelle des
wahren Trostes geleitet wird? Ist er aber wirk-
lich schuldig, so kann ihm auch nicht früh genug
Gelegenheit geschafft werden, in sich selbst zu
kehren u[nd] heilsame Selbstbetrachtungen anzustellen.
Je eher dieß geschieht, desto tiefere Eindrücke
wird es auf ihn machen und desto mehr sein
Herz an Besserung gewinnen. Es soll also künf-
tig dem dazu bestellten Prediger von Amts u[nd]
Gerichts wegen jedesmal angezeigt werden, wenn
neuerdings jemand um der u[nd] der Ursache willen
eingezogen worden ist, damit er ihn baldigst
besuche, ohne daß schon etwas über seine Schuld
oder Unschuld entschieden ist. Wir hoffen hierdurch
zugleich thätig beyzutragen, daß nicht allein der|<3>
Prediger nicht mehr als der Bothe des gewaltsamen
Tods angesehen, vielmehr die wahre Besserung des Men-
schen bey ruhigem Gemüthe angefangen und fortge-
setzt werde, sondern auch daß das schädliche Vorur-
theil, als wenn diese späte Bekehrungen vorzüglich
gut u[nd] gottgefällig wären, nach u[nd] nach abnehmen,
u[nd] durch dasselbe nie wieder der schreckliche Ent-
schluß gefaßt werde, ein Capitalverbrechen zu
verüben, um vermittelst einer so eifrigen Bekeh-
rung desto gewisser selig zu sterben u[nd] in den Himmel
zu kommen.

Eine Folge [der][2] von jeher nicht eher als nach Eröfnung des
Todsurtheils angefangenen Vorbereitung eines Verbrechers
zum Tod war, daß man nun so viele Prediger zu ihm
gehen ließ, als zu haben waren, um noch jeden Augenblick
zu seiner Besserung zu gewinnen, u[nd] ihm so einen glückl[ichen] Eintritt in die Ewigkeit
zu verschaffen. Diese Mitleidvolle Anstalt macht ihrem
Stiftern Ehre. Allein Wir zweifeln aus guten Gründen,
daß sie die abgezielte Wirkung nach sich zog. Die Un-
ruhe des Gemüths schwächte wenigstens den Eindruck
der Wahrheit. Die Kürze der Zeit hinderte, daß schwerlich
die Vorsätze zur Besserung bekleiben [3]und zu festen Ge-
sinnungen werden konnten. Und dann erschwerten sich
die mehreren Prediger, wenn sie nicht (und wie läst
sich das thun?) nicht die genaueste Abrede über einen
gemeinschaftlichen Plan der moralischen Behandlung der Ver-
hafteten nahmen, gewiß ihre bestgemeinten Absichten,
wenn der Eine ihn bald hierauf, der andere bald
darauf, bald auf ein unnützes Einerley führte.

Es mußten aber daraus Lücken in der Vorbereitung
selbst entstehen, die dem armen Sünder nachtheilig
waren, weil er beyden einen Puncte entweder zu
lange
, oder nicht lange genug oder auch gar nicht auf-
gehalten [[Randeinfügung:] u[nd] mithin auch von der Wahrheit nicht einstimmig
u[nd] mächtig genug ergriffen] wurde, dies grosse Geschäftd der wahren Her-
zensbesserung geht langsam u[nd] stufenweise von-
statten u[nd] muß also nach einen wohlangelegten, u[nd]
geprüften Plane fortgeleitet [?] werden. Dieß ist daher
die Ursache, warum Wir wollen, daß künftigt nur
Ein Prediger der ganze Vorbereitung zum Tode übernehme.
Dieser kann sich dann zu seiner Absicht überhaupt|<4>
einen Plan machen, und denselben insbesondere nach
Beschaffenheit des Verhafteten modificiren. Stufen-
weise, wo er guten Fortgang gewahr wird weiter
verfolgen, oder stehen bleiben, wo er muß; er-
gänzen, was mangelt, u[nd] so den Grund gut legen
und dauerhaft bauen. In Unseren Städten soll
jedesmal der geschickteste Prediger dazu angewie-
sen werden u[nd] in den Aemterm künftig bey jeder
neuen Besetzung der Stellen die Wahl zugleich auch mit
Rücksicht auf diesen Nebenzweck vorgenommen werden,
damit derselbe sein Augenmerk auf diesen Zweig
jeder Pastoralklugheit richten möge.

Damit aber der Besuch der Predigers kein Ver-
dacht wecke, als wenn er die Stelle der peinlichen
Frage vertreten oder sie doch unterstützen sollte, u[nd]
so also Unser ganzes Vorhaben [Randzusatz: durch Mistrauen] vereitelt werde, so
erklären Wir uns hier a) über die Ursache u[nd] Ab-
sicht dieser Unsern neuen Einrichtung öffentlich
als unsere fürstl[ichen] Worte, daß sie werde eine Ver-
bindung mit der gerichtliche Untersuchungen noch
mit Tod oder Leben, sondern lediglich den
Trost od[er] die Besserung des Gefangen zum Zweck habe.
b) Wir legen auch dem Prediger eine gänzliche Ver-
schwiegenheit auf, die so weit geht, daß er gegen
niemand in der Welt, weder gegen die Obrigkeit
noch gegen seine Freunde das mindeste von dem, als
heimlich offenbarten zu entdecken darf. Sollte je der Prediger
das in ihn gesetzte Vertrauen misbrauchen u[nd] gegen
irgend einen Menschen, er sey wer er wolle, ausplaudern
was ihm im Voraussetzung seiner ehrlichsten Verschwie-
genheit anvertraut worden war, so soll, ohne Rück-
sicht auf seine Umstände seine Absetzung unausbleib-
lich erfolgen. Selbst der Tod des Verhafteten soll diese
Verpflichtung nicht aufheben. Denn unser ganzer
Wunsch ist es, daß durch diese unsere Anordnung
wahres Zutrauen u[nd] Aufrichtigkeit gegen den Prediger
enstehe, um dadurch die Besserung zu bewirken weil ohne beides keine wahre Besserung des [Streichung] Verbrechers zu hoffen ist.
Nur den einzigen Fall nehmen Wir hiervon|<5>
aus, wenn nämlich ein Verhafteter ihm offenbarte
wo etwa ein böser Anschlag gemacht werden, und
ausgeführt werden sollte, um diesem noch unvoll-
führten Bösen noch vorzubeugen u[nd] sich der Anstifter
desselben zu bemächtigen.

Übrigens bedarf es vielleicht auch c) eines unbehorchbaren
Orts, wenn der Verhaftete dem Prediger etwas zu entdecken
hätte, was er nur ihm, als dem treusten Freunde seiner
Seele, mitzutheilen sich getrauet. Es soll daher der Prediger
[Streichung] hiedurch berechtigt seyn, jedesmal die Entfernung
von Zeugen u[nd] Zuhörern zu fodern [sic], u[nd] von Unserm Gesetz
in diesem Rechte geschützt werden, nur freylich in der Vor-
aussetzung, daß der Verhaftete nicht flüchten könne. Endlich
entfernen wir auch d) aus ebenderselben Ursache den Prediger
von allen Verhör, u[nd] wollen, daß weder der Richter den Prediger
von allem Verhör,
u[nd] wollen, daß weder der Richter den Prediger
ausforschen noch der Prediger dem Richter etwas entdecken soll.

Aber das stärkste Verwahrungsmittel gegen Mistrauen
wird in dem persönl[ichen]. Verhalten des Predigers selbst liegen und
wir ermangeln daher nicht dieß Verhalten in ein or-
dentliche Instruction zusammenzufassen, und zu jedermanns
Wissenschaft zu bringen.

Zweymal in der Woche soll der Prediger das Gefäng-
nis besuchen. Wenn daß regelmäßig so geschieht, so kann
es schwerlich Argwohn gegen den Mann zu erweken, der sein
besorgtester Freund auf Erden seyn soll. Vielmehr wird er,
wenn er die Kunst, sich beliebt zu machen versteht, gern erwar-
tet werden, sollte es auch nur zum Zeitvertreib bey der langen
Weile seyn. So bald von den Richter aber dem Prediger
eröfnet wird, der Gefangene werde zum Tode verurtheilt
werden (u[nd] das soll sogleich nach Verschickung der Acten an
den Schöppenstuhl geschehen!) so soll der Besuch des Predigers
vermehrt werden, es kann täglich Ein- u[nd] nach Befinden
wenn das Ende herannahet, zweimal geschehen. Indessen wür-
de diese saure drückende Arbeit demselben sehr zur Last fallen;
wenn er seine gewöhnlichen Amtsgeschäfte zugleich mit besorgen
sollte, Doch wollen Wir ihn von allen seinen übrigen Amtsar-
beiten befreyen u[nd] befehlen, daß von der Zeit der häufigeren
Besuche an diejenigen Prediger Einer Stadt oder diöcese, welche
bisher an der Vorbereitung der Delinquenten mitarbeiten mußten,
der Reihe nach, seine vorfallenden Amtsarbeiten, Predigen, Taufen,|<6>
begraben pp umsonst übernehmen.

In den Unterhaltungen selbst enthalte er sich klüglich,
sich mit dem Verhafteten auf Unterredungen über den Zu-
stand seines Prozesses, seiner Anklage, Entschuldigungs-
gründe p. einzulassen, damit er nicht für sich selbst zu
einem zu weitgehenden Mitleiden erwekt u[nd] dadurch verlei-
tet werde, den Gefangen, irgend wozu antreibe u[nd] den
Gang der Inquisition ändern zu wollen. Selbst dann, wenn
der Verhaftete selbst von seinen Umständen zu erst anfinge,
wird es nur bey dem klügsten Verhalten nützlich seyn, sich
darauf einzulassen, wiewohl es begreiflich ist, daß gegensei-
tige Theilnehmung Zutrauen u[nd] Liebe weckt, u[nd] die Bahn öfnet
mit Ermahnungen zur Besserung viel zu wirken. Allein es ist
doch immer wohl zuzusehen, daß aus der Erklärung keine Be-
rathschlagung werde.

Bemerkte indessen der Prediger etwas in den Umständen
der Verhafteten, warum die Unschuld oder doch wenigstens die
geringe Strafbarkeit desselben erkannt werden könnte,
so soll er demnach als ein Naturberufener Vertheidiger
der Unschuld und Menschheit befugt seyn, dem Criminal-
gerichte Anzeige davon zu thun, aber ohne sich weiter
nur den Gebrauch zu bekümmern, den dasselbe davon ma-
chen würde.

Vor allen Dingen lasse er es nur seine vornehmste Sor-
ge seyn, sich die Gunst des Unglücklichen zu erwerben;
u[nd] machte bediene sich dazu der Mittel die noch niemals fehlgeschla-
gen sind, nämlich der Freundlichkeit Sanftmuth, Theilnehmung
kurz der wahren Menschenliebe , so wie sie von Klugheit
und Erfahrung in jedem vorkommenden Fall modificirt
werden müssen. Sein Ton sey also nicht strafend nicht
donnernd, wenn gleich die Wahrheit erschüttern muss, um
zu bessern; sondern zutraulich und einladend. Besonders
unterscheide sich der Prediger darin von dem Inquisitor
der nur Böses und Strafbares ausfindig zu machen suchen
muß, daß er jeden Menschen, auch den Kapitalver-
brecher noch manches Gute zutraut, wenn dieser gleich we-
gen seines Einen herrschenden Lasters das Unglück gehabt
hat, gegen die Gesetze der öffentl[ichen] Sicherheit zu sündigen und |<7>
nun nothwendiger Weise ein Opfer derselben zu werden. Er
lasse ihm die Gerechtigkeit widerfahren, daß wie es an dem
ist, manche Menschen vor Gott viel strafbaren, als er, sind, wenn
sie gleich deswegen nicht vor den weltlichen Richterstuhl können
gezogen werden. Freylich wird diese Aeusserung zu rechter Zeit
geschehen müssen, wenn sie nicht schaden soll. Aber gehörig
vorbereitet und in der rechten Verbindung vorgebracht, wird sie ge-
wiß nützen, weil sie jedem zugesteht, was er hat, und den Ent-
schluß sich mehr zu bessern anleithet. Ja sie ist selbst ein Theil
des Inhalts, welchen der Prediger zu seinen Unterhaltungen mit
dem Gefangenen machen muß, um in demselben richtige Begriff-
von der Gnade Gottes und der Anwartschaft auf das bessere
Leben zu befestigen und darauf die Besserung des Herzens und
der Gesinnungen zu bauen. Der Gefangene selbst erfährt dann zugleich mit desto mehr Gewißheit, wo er seine wirkl[iche] Besserung empfangen und bis zu welchem Ende er sie fortsetzen muß.

Wir können aber hier nur im Allgemeinen die allmähligen fort-
schritte vorzeichnen, welches die moral[ische] Behandlung bis auf den Punct
der möglichsten Entwicklung machen muß, u[nd] erwarten es von
dem Prediger, daß er selbst die Mittel zu seinem Zwecke näher
prüfen, studiren u[nd] die dienlichsten davon ergreifen werde.

Fürr seine eigene Person befleissige er sich, den Character u[nd]
die Geschicklichkeit zu besitzen, welche zu einem so verdienstvollen
Geschäfte nöthig sind. Er sey milde, herablassend, gesprächig, theil-
nehmend, jedoch auch gefaßt, voll Gegenwart des Geistes; voll Ge-
duld u[nd] Ernst u[nd] Ansehen, dessen damit er dem Herzen, das
nicht hören wollte, imponire, u[nd] klug genug, sich von dem Heuch-
ler, welcher sich Gelindigkeit zu erschleichen hoffte, nicht täuschen
zu lassen. Er habe selbst einen unbescholtenen Ruf, sowie
die Gabe der Beobachtung, und merke sich, was ein Gefangener
einmal geäussert hat, es sey durch Blick, oder Gebehrden oder
Worte, um die Winkelzüge der Lüge zu entdecken u[nd] Wahrheit
zu erforschen. Er habe ferner nicht allein eine aufgeklärte Er-
kenntnis von dem Wesen der wahren Religion, sondern auch
von der Psychologie und dem menschl[ichen] Herzen, damit er den
Ursprung u[nd] die Folgen einer Gesinnung, Gewohnheit, That und
die Leichtigkeit oder Schwierigkeit überschaue, sie mit gutem Grund-
sätzen sogleich in Verbindung zu bringen und das Herz so zu sagen,
von mehreren Seiten anzugreifen und zu gewinnen. Er sey thätig
u[nd] begierig zu bessern, aber er ereifere sich nicht, wenn er nicht|<8>
Besserung so schnell als leicht, wie bey verzärtelten oder
mehr unterrichteten Leuten erfolgen sieht u[und] sey zufrieden
wenn er auch nur einiges Böses ausrottet u[nd] Gutes dafür
einpflanzt. Er darf doch hoffen, seine Anvertrauten mit
besserer Erkenntnis ihm selbst aus dem Kerker gehen zu
sehen, es sey zum Tode oder noch längerm Leben.

Die größte Kunst wird es erfodern, den Anfang gut
zu machen. Dazu ist ihm nicht allein nur allgemein ent-
sprechende Vorbereitung nöthig, sondern er muß sich auch, wenn
es möglich ist, nach denjenigen richten, was er vorläufig
von dem Gefangenen hat erfahren können. Er muß sich eine
Menge Character in der Einbildung vorstellen u[nd] einen Plan
machen, wie er einem, der so u[nd] so beschaffen wäre beykommen
wolle. Er muß sich zu dieser Vorbereitung eine ausgesuchte
Sammlung von passenden Schriftstellen u[nd] Versen aus Liedern,
von Geschichten von Verbrechern, von Verbrechen u[nd] deren
Folgen, von verschiedenen Behandlungsarten der Gefangenen
so wohl in Gefängnissen als bey Bestrafung machen.

Weil es aber hier auf Prüfung des Gefangenen abgesehen ist, u[nd]
durch Unterredungen am besten erkannt werden kann, was für
Gesinnung jemand hat; wie weit er noch zurück ist? so suche
der Prediger bey Zeiten die Allgemeinheit dieser Unterredungen,
als den Schuldigen wie den Unschuldigen nicht, in Besonderheit
zu verwandeln. Er entwerfe sich also eine Reihe Fragen,
die ihm hier zum Leitfaden dienen können. Seine Hauptsorge
gelte dafür, den Zustand der Herzen u[nd] seiner beherrschenden
Neigungen zu erforschen, die gute und billigen, die Schwan-
kenden zu befestigen u[nd] die schlechten zu verbessern. Aber
weil das Verderben des Herzens, wenigstens zum größten Theil, eine
Folge falscher Begriffe von den Dingen, u[nd] die Besserung
desselben ohne Berichtigung der letztern gar nicht zu erwar-
ten ist, so prüfe er eben so sorgfältig, wie weit die Einsicht des
Gefangenen in Religionswahrheiten reiche u[nd] richte seine Unter-
haltung so ein, daß vorzüglich die Wahrheit erkannt u[nd]
das Herz mit Liebe zur Wahrheit erfüllet werde.

Es kann gar wohl geschehen, daß unter den Gefangenen
bald Einer gar nichts von Religion und Besserung hören will|<9>
bald ein anderer den Heuchler macht. Dann spüre er auf
merksam nach, woher diese Abneigung oder Heucheley kommt, da
jene gemeiniglich aus Verzweiflung, wenn der Rohe das Leben ver-
lieren soll, oder aus der Absicht, Zeit zu gewinnen, oder aus
dem Gefühl der Verwerflichkeit vor Gott (denn kein Mensch
getraut sich mit einem bösen Gewissen vor Gott!) [Randeinfügung: oder aus der Absicht, Zeit zu gewinnen, entstehet,] so muß er
jenem des Verhältnis dieses Lebens gegen das künftige anschau-
lich machen; dem zweyten die Bereitwilligkeit Gottes, sich seiner,
wenn er sich von ganzem Herzen bessert, zu erbarmen,
beweisen, u[nd] den dritten erinnern, daß seine Absicht fruchtbar
seyn werde. Denn Wir sind fest entschlossen nie den Lauf Unsrer
Gesetze zum Wohl und zur Sicherheit unserer Lande zu hemmen;
wer den gerichtlichen Tod verdienet hat, leide ihn, er habe sich
darauf vorbereitet oder nicht. Den Heuchler aber behandle
er vorläufig wie einen, dem es ein Ernst ist. Vielleicht führt
dieser sich selbst dadurch an den bessren Weg. Wenn dieser
Erfolg aber nicht bald anfängt sichtbar zu werden, so
lasse der Prediger den Heuchler merken, daß er ihn kennt, u[nd] von
Anfang an kannte. Und nun veranlasse er ihn, sich in seiner
wahren Gestalt zu zeigen u[nd] dadurch eine Seite an sich zu ent-
decken, wo ihm am besten beyzukommen seyn wird.

Je länger wahrscheinlich die Gefangenschaft dauern u[nd] bey je
mehreren Anschein sich dieselbe mit dem gerichtl[ichen] Tode enden
wird, desto langsamer und gründlicher suche der Prediger durch
Unterricht und Aufklärung des Verstands, die Besserung des
Herzens zu bewirken, damit dieses, im wo möglich im Guten
so fest werde, daß es, gesetzt auch der [Streichung] Gefangene käme wieder
auf freyen Fuß, nie wieder in die vorigen Sünden zurück-
fallen könne. Einmaligen Verstellung Einer Wahrheit hilft
bey nachdenklichen Personen selten auf immer; sie müsten sich
wenigstens dieselbe oft selbst wiederhohlen u[nd] dieß setzte ein Ue-
bung und Stärke im Denken voraus, die sich von dieser unglück-
lichen Klasse von Menschen nicht erwarten läßt. Wie viel weni-
ger würde eine solche einmalige Verstellung bey Leichtsinnigen
etwas fruchten. Der Vortrag der Wahrheit muß also lange
genug bey Einer Wahrheit verweilen, damit sie recht gefaßt
u[nd] endlich völlig gefühlt werde. Hierauf aber ist um so mehr
zu sehen, da der Eindruck derselben desto langsamer von statten
gehet, und bleiben wird, je älter der Verbrecher ist.|<10>

Zu Erreichung der menschenfreundl[ichen] Absichten des Predigers be
darf es ferner einer guten Sammlung von Büchern, die der Gefange-
ne in seinen einsamen Stunden für sich selbst lesen und zu
seinen Unterricht gebrauchen könne; die aber der Prediger, als
Instrumentarium bey sich im Hause hat und dem Gefangenen nur
noch reifer Wahl und Ueberlegung nach und nach in die Hän-
de gibt. Wir wollen also zugleich hirdurch befohlen haben, daß
die Bibel, Gesang- u[nd] andere Erbauungsbücher auf Unsere eige-
ne Kosten, die aus den Gerichtssporteln genommen werden, ange-
schafft u[nd] von Zeit zu Zeit mit den besten vermehrt werden.

Wenn es vielleicht geschehen sollte, daß der Gefangene sich über
die Härte des Richters, der Strafe, gegen den Prediger beschwerte, so
enthalte sich dieser wohlbedächtig aller Rathschläge zu dessen Vertheidi-
gung p. lasse sich kein Klagen und Seufzen über den Richter entfahren,
sondern halte sich an sein Werk, ermahne ihn zur Unterwürfig-
keit u[nd] zur Ergebung in sein selbstzugezogenes Schicksal. Er zeige
ihm die Nothwendigkeit des Gesetzes, welches ihn richtet; in seiner
Uebertretung desselben die Wirklichkeit seiner Schuld u[nd] Strafbar-
keit; in seiner herrschenden Leidenschaft die Quelle alles [Streichung]
seines Elends, u[nd] die einzige Möglichkeit der Wiedererstattung in der
Aenderung seiner Denkungsart u[nd] in Bezähmung u[nd] Besserung seiner
bösen Neigungen. Er bringe ihn dahin, daß sein unvermeidlich ge-
wordenes Schicksal ihn weder zu Hartnäckigkeit noch zu Verzweif-
lung führe u[nd] bemühe sich, den Gang seiner Unterhaltungen ab-
sichtlich so anzulegen und den Vortrag der Religionswahrheiten
so zu wenden, daß ohne wörtlich darauf zu dringen Aufrich-
tigkeit und Liebe zu Wahrheit in ihm entstehe. Wo diese statt-
finden, da wird schon von selbst Besserung und alles andere
Wünschenswürdige erfolgen.

Wie aber [Streichung] dieß letztere sich bewerkstelligen [Streichung] lasse?
das muß jeder individuelle Fall den eigenen Beobachtungsgeist
des Predigers lehren. Denn allen Characteren ist nicht auf glei-
chem Wege u[nd] auf gleiche Wise beyzukommen. Wenn denn auch
einmal die Wirkung von seiner Mühe nicht erfolgte, und der Ge-
fangene einen Theil der Wahrheit verhehlte, so sprechen wir
denselben gern von solcher Schuld frey. Denn er soll Unserer Absicht
nach nur der Freund der Unglücklichen, nicht ihr Inquisitor seyn.
Wir wollen lieber, daß bey Einem derselben einmal etwas verfehlt|<11>
bleibe, als daß bey übrigen ein sonst zu befürchtendes Mistrauen
entstehe und ein Hindernis der wahren Besserung werde.

So wie Wir [drei durchgestrichene Worte] wollen, daß der Prediger bey
seinen Unterhaltungen mit den Gefangenen sich [[Einfügung:] nicht eher] in sein Uhrteil
von Schuld oder Unschuld einlasse, als bis vor dem Gerichte Ent-
scheidung oder eigens Geständnis geschehen ist, sondern sie nur als Un-
glückliche betrachte; so soll es nun, wenn jenes geschehen ist, seine dring-
gendste Sorge seyn, insbesondere den Unschuldigen zu trösten, vor
dem bösen Scheine, und den Neigungen und Thaten, die ihn tragen,
väterlich und freundlich zu warnen, ihn zur Geduld, Versöhnung u[nd] Zufriedenheit
Ergebung mit Gottes Führung zu ermahnen u[nd] ihm zu zeigen,
daß Gott ihn durch Trübsal und einstweilige Schande beugen, dadurch
aufmerksam auf sich selbst machen und bessern wollte; daß er noch
künftig erfahren werde, wozu dieß Urthel ihm nützte, und also,
besonders [[Einfügung] wenn er in Unschuld und Rechtschaffenheit] beharre,
Ursache haben werde, an diß Elend der Gefangenschaft
als eine wahre Wohltat zurück zu denken.

Der Genuß des heiligen Abendmals ward bisher bis zum lezten
Tage vor der Hinrichtung des Schuldigen verschoben u[nd] wie ein Via-
ticum, oder gar wie ein Certificat (Passierzeddel) angesehen, womit der
Sünder zum ewigen Leben eingelassen werde. Wir sehen daher Welche
Herabwürdigung! Wir heben daher diese Gewohnheit hiermit
als zweckwidrig auf und stellen es jedem Gefangenen in seinen
freyen Willen, das heilige Abendmahl zu gebrauchen, wann
es ihm nun schicklichsten und heilsamsten diesem scheinen wird, denn
nur durch diesen freyen Gebrauch kann es ein fruchtbares Mittel
zu Besserung und Reinigung der Gesinnungen und des Herzens werden.
Nur sorge der Prediger dafür, daß es durch die Gegenwart
unserer Zuschauer rührend und erbaulich geschehe.

Wenn endlich das Gesetz den Verbrecher zum Tode verurtheilt hat,
so verordnen wir deswegen Einmal daß die Eröfnung des Todesur-
theils erst an dem Morgen geschehe, an welchem der Verbrecher
sein Leben beschließt, um ihm den Tod, den er zwar vorher
sehen mußte, aber doch immer nur noch in der Ferne sah, durch pein-
liche nagende Erwartungen und Träume nicht tausendfach schrecklicher
fühlen zu lassen, als er ist; und dann, daß die Prediger und
keine singende Schule den Delinquenten zum Richtplatze begleite. Dadurch
wird seine Hinrichtung, der Absicht gemäß, als Strafe angesehen und|<12>
als ein wahres Abschreckungsmittel für andere werde
ließ man beide mitgehen, um den Delinquenten zu trösten
vor der Verzweiflung zu verwahren. Allein wenn der letztere
vorbereitet ist, wie er gewiß Zeit dazu gehabt hat, so wird
er auch nicht in Verzweiflung fallen. Aber gesetzt auch ge-
schähe, so können wir seinetwegen unsere übrigen
Unterthanen nicht in ihrem Vorurtheil bestärken, als wenn
bey dem Ausgange aus diesem Leben nehme mehr auf die Beschaffenheit
des lezten Augenblicks, als auf den durch Uebung und Gewohn-
heit eigenthümlich gewordenen Character der Seele ankommen.
Schrecklich für die Zuschauer würde der Anblick eines solchen
zweifelnden seyn, aber auch zugleich desto abschreckender für
den Rohen, sich nicht dergleichen Capitalverbrechen schuldig zu
machen.

Sollte es indessen irgend ein Grund in dem individuellen
Charakter des Verurtheilten nothwendig machen, daß der Prediger
nicht ganz entfernet sey, so soll er dennoch nur hinter dem Zuge
der Justiz herfolgen und nicht mit in den Kreiß gehen,
dagegen aber soll die Schuljugend stillschweigend nachfolgen
u[nd] an dem Beyspiele dieses Unglück[lichen] sich spiegeln und
früh einsehen lernen, wohin Leidenschaft den Menschen bringen
kann, wenn er ihr nicht zu rechter Zeit u[nd] bald Einhalt
thut.

[in anderer Schrift:] Spanheim

Notes

  1. Ist in anderer Tinte vermerkt; könnte sich evtl. um ein Kürzel für „Basilius“ handeln (im Sinne eines Sichtvermerkes).
  2. sinngemäß ergänzt
  3. bekleiben = haften, wurzeln [1]