D-Q6627

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Commentary

Das Aufsatzthema ist spannend, könnte man doch an dieser Stelle positives, sprich: von Menschen gesetztes Recht, gegen Naturrecht und göttliches Recht ausspielen. Die Differenz ist jedoch auf wiederum spannende Art und Weise nivelliert: Das positive Recht wird ein historischer Ausfluss eines eher protestantischen als katholischen Heilsplans, und das wiederum schlägt Brücken in die übrigen Aufsätze, die die lokale Herrschaft und die bestehende (Stände-)Ordnung als Gottgegebene handhabten.

Verwirrend wie die Vergöttlichung des positiven Rechts ist an selber Stelle die Naturrechtsdebatte, wie sie hier geführt ist. Die grundsätzlichen Optionen – Hobbes, Locke (und Shaftesbury) sowie Rousseau – sind im Rahmen der Rechtsausbildung, aus der der Verfasser schöpft, bekannt. Bei der Skizze der menschlichen Entwicklung (das Wort selbst fällt fortlaufend) geraten die Theoreme jedoch substanziell durcheinander. Der Mensch im Naturzustand ist harmonisch in den Kosmos eingebettet. Er lebt ohne ein positives Gesetz, ohne Staat, ohne Gesellschaft, es ist nicht ganz klar, ob dieser Zustand adamitisch ist, oder ob hier an die edlen nordamerikanischen Wilden gedacht ist. Rousseau fließt ein. Das Gesetz dieses Zustands kann in Worte gefasst werden und ist glücklich:

    Schon diese wenigen Züge sind hinreichend uns einen Begrif von der Seeligkeit eines Zustandes zu geben, der dem Menschen kein anderes Gesetz auflegte als: Geniesse dein Dasein, ohne deinem Mitmenschen zu schaden! <3096>

Der Mensch im Zustand der Wildheit und Freiheit wird entsprechend idealisiert – er ist körperlich ganz anders ausgestattet als der Mensch im Zustand der Kultur. Die Jahreszeiten stählen ihn (hier ist nicht bedacht, dass Adam nicht in Nordamerika oder Nordeuropa groß wurde). Seine Sinne sind besser entwickelt als die des Kulturmenschen (wie die Hottentotten mit besonderer Sehkraft bewiesen).

Der Naturzustand ist harmonisch. Ein Zustand des Kriegs aller gegen alle kommt dann jedoch, wie ihn Hobbes voraussieht – und zwar im Gegensatz zu Hobbes, in Auflösung des Naturzustands. Die „Vorsehung“ führt in einem dritten Schritt die Staaten ein und die positiven Gesetze, was den Widerspruch zwischen positivem und göttlichen Gesetz aufhebt: Gott will, dass der Mensch sich zur Kultur hochentwickelt und liefert ihm dazu die Herrschaftsformen und deren Gesetze im Rahmen der Vorsehung.

Der Gesellschaftsvertrag ist irritierend gütig formuliert und dabei an Versklavung und Ungleichheit gekoppelt: Die Menschen beschließen, dem Morden zu entgehen, indem sie einander Brüderlichkeit schwören. Das müsste in einem Brüderbund vorgetragen eigentlich beglücken, wird aber als Anfang jener Kultur gesehen, die Rousseau portraitierte – als ein Verlust der Natur und ihrer Kraft. Der Mensch wird unter dem Dictum der Brüderlichkeit seiner Freiheit beraubt und versklavt –so S. 3097 der neue Eid:

    „Laßt uns unser Leben, unser Eigenthum, und alle unsere Kräfte zu einem gemeinschaftlichen Zwecke vereinigen, uns alle als Brüder einer und ebenderselben Familie betrachten, und den Vortheil des Ganzen unser Gesetzt sein.“ So lautete der geschlossene Vergleich, der dem Schwachen neue Fesseln und dem Stärkern neue Kräfte verschafte, die natürliche Gleichheit und Freyheit auf immer zerstörte, und das Menschen Geschlecht der Arbeit, Sklaverey und dem Elend unterwarf!

Die nächste Volte schließt direkt hieran an: Der Verfasser kündigt an, sich nicht dem Einwurf stellen zu wollen, wir hätten gar kein Dokument dieses Gesellschaftsvertrags gefunden (er sei mithin eine Fiktion derer, die ihre Besitzstände als seit dem Vertrag geschützt, bewahren wollen). Er stellt sich eben dem Einwurf im selben Moment: In der Tat könnten wir das Gründungsdokument des Gesellschaftsvertrags nicht vorweisen. Indes sei es gut, dieses nicht mehr existente Dokument anzunehmen, da sonst die heilsamen Gesetze ohne eine Grundlage wären, mit der wir unsere Freiheit und unser Eigentum verteidigen könnten – hier ist plötzlich vergessen, dass der Kulturzustand uns entmündigt und versklavt. Unvermerkt ist unter der Hand die Perspektive gewechselt und der Blick der besitzenden Macht angenommen, die gut beraten wäre, sich einer Fiktion zu bedienen, um ihr Eigentum wie ihr Recht zu wahren. Keine Erinnerung ist mehr daran, dass der Kulturzustand als elender eingeführt wurde, er ist nun ein hohes bedrohtes Gut (noch S. 3101 heißt es indes „Näherung oder Entfernung von der Natur ist der Maßstab unserer Glückseligkeit“).

In den Diskurs um die Rechtslegitimation mischen sich an dieser Stelle alte Theoreme des göttlichen Heilsplans, der den Menschen insgesamt eine Geschichte zuschreibt mit einem protestantischen Theorem der Arbeit an der eigenen Vervollkommnung, das sich wiederum als Imperativ des Illuminaten Ordens, an der Entwicklung und Vervollkommnung zu arbeiten, verteidigen lässt.

Der Aufsatz lebt von den Brüchen, die der Verfasser dank größerer harmonisierender Perspektive zu glätten anbietet, doch kaum als Brüche anspricht – und von einem Leser, der dieselben Glättungen vornimmt und nicht weiter interveniert.

Außerhalb des Argumentationsrahmens liegt Iselins aktuelle Kritik an Rousseau mit der neuen Konzeption eines eher über die „Psychologie“ zu beschreibenden Naturzustands. Der Mensch ist bei Iselin erstens leidensfähig, empfindlich, und zweitens mit Fähigkeiten ausgestattet, Leiden zu beenden – wobei sich herausstellt dass jeder neue Zustand nur neue Leiden mit sich bringt. Mit Rousseau und Locke bleibt der glückliche Naturzustand erhalten:

    Gab es ein Alter, worinn das Menschen-Geschlecht glücklich zu nennen war, so waren es die Kinderjahre, oder diejenigen Zeiten, wo die Menschen ohne Gesetze, Staats- und Regierungsformen

Transcript


[Vorblatt]



Was hatten die positiven Gesetze für Einfluß
aufs Wohl der menschlichen Gesellschaft?

als Pensum beantwortet von
Marquis de l’Hopital 1156 |<2>



Beantwortung der Frage: Was hatten die positiven Gesetze für Einfluß
aufs Wohl der menschlichen Gesellschaft?


Das Studium der Geschichte der Menschheit, wie und auf was für Wegen sie
von ihrem ursprünglichen Standort bis zu dem jetzigen fortgeschritten, ist nicht
blos für den Philosophen, sondern auch für den Rechtsgelehrten eine der inter-
essantesten Bethätigungen. Das ganze Gebäude der Staatskunst der Gesetz-
gebung und der Moral scheint auf dieser Kenntniß zu ruhen, und alle Unter-
suchungen über den Ursprung der Gesellschaft, Regierungsform, und Ge-
setze sind fruchtloß, so lange wir das erste Glied in der Kette der
erschaffenen Wesen nicht von den übrigen zu unterscheiden gelernet.
Eben daher machten sich viele der ältern und neuern Lehrer des Naturrechts von
dem natürlichen Zustande des Menschen und seinen ersten Rechten und Verbindlich-
keiten ganz irrige Vorstellung, weil sie den Menschen selbst und seine natür-
lichen Kräfte und Fähigkeiten zu wenig kannten, oder weil sie nicht vorsichtig
genuch, Begriffe aus dem geselligen Zustande mit in dem natürlichen hinübernahmen,
und dem Natur-Menschen Eigenschaften beylegten, die er erst nach mehrerer Ent-
wickelung seiner Kräfte nur in der Gesellschaft erlangen konnte. So nützlich
und nothwendig aber auch dieses Studium ist, eben so schwehr und mühsam ist es!
Gesellschaftliche und bürgerliche Verhältnisse, Erziehung, Gesetze und Regie-
rungsform haben so viele Veränderungen in der ursprünglichen Bildung des
Menschen erzeuget, daß selbst die scharfsinnigsten Meinungen eines Locke,
Hobbes, Rouseau, Helvetius u[nd] s[o] w[weiter] nicht ganz frey von Wiedersprüchen waren,
und daß alle ihre Erfahrungen, Schlüsse, und Beobachtungen noch lange nicht hin-
reichend sind, um eine philosophische Geschichte der Menschheit im eigentlichsten
Verstande bilden zu können. Weit entfernt allso ihre gelehrten und ungelehrten
Bemerkungen für historische Wahrheiten auszugeben, müssen wir uns blos
mit Wahrscheinlichkeiten begnügen, die anhaltendes Nachdenken, und langes auf-
merksames Beobachten der menschlichen Natur hervorgebracht haben.

Um aber den Menschen ganz kennen zu lernen, so wie er war , als er
aus den Händen seines Schöpfers hervorging, wäre es nothwendig, ihn
so wohl von seiner physischen als moralischen Seite aufs genaueste zu betrachten,
den Eigenschaften und Vorzügen seiner Organisazion sowohl, als auch den ersten
Würkungen seines Verstandes, und dem Ursprung und Gange seiner Ideen nach-
zuspähen, und so mit der allmäligen Entwicklung seiner körperlichen und
geistigen Kräfte, bis zum Ursprung der Staaten, Regierungsformen, Gesetze u[nd] s[o] w[eiter]
fortzuschreiten; um aber nicht blos Copie eines Gemähldes zu liefern, das|<3>
schon Rousseau, und nach ihm mehrere grosse Männer mit Meisterhand vorgezeichnet
haben, will ich nur mit ganz leichten Farben das Bild des Natur-Menschen entwer-
fen, in so weit es nothwendig ist, um von dem Einfluss der positiven Gesetze
aufs Wohl der Menschheit urtheilen zu können.

Der Mensch ist unter den Geschöpfen das Erdbodens, die wir kennen in Absicht
seines Baues und seiner Organiszion das vollkom[men]ste; was ihm vor andern
Thieren an Stärke und Behendigkeit abgeht, ersetzen ihm reichlich die Vorzüge
seiner Vernunft. Von Jugend auf an die Veränderungen der Witterung und
den Wechsel der Jahreszeiten gewöhnt lernt er bald die Gefahren und Schwie-
rigkeiten verachten, die sich ihm auf dem Wege zur Befriedigung seiner Be-
dürfnisse darstellen können und bildet dadurch seinen Körper zu einem
gesunden und dauerhaften Werkzeug einer eben so festen und unerschüt-
terlichen Seele. Seine Sinne, vorzüglich die welche er braucht, um sich seinen
Unterhalt zu verschaffen, und seine Beute vor den wilden Thieren zu vertheidigen,
als Gesicht, Ohr und Geruch sind von seiner unglaublichen Stärke, dahingegen
Gefühl und Geschmack, Sinne, deren Reitze erst Weichlichkeit und Wohlleben
entwickeln, unvollkommen gleichsam im Schlafe noch liegen. Diese Bemerkungen
finden wir auch schon durch die Nachrichten aufmerksammer Beobachter der wilden
Völcker bestätigt, aus denen z[um] B[eispiel] bekannt, daß der Amerikaner schon von
ferne den Spanier am Geruche erkennt, und der Hottentotte vom Cap de
bonne Esperance mit blosen Augen Schiffe entdeckt, die die Holländer mit ihren
FernRohren kaum wahrnehmen können. Ich glaube nicht nöthig zu haben, den
Vortheilen einer gesiunden und abgehärteten Leibes Constitution eine Lobrede zu
halten – tausend Übel kennten wir weniger, hätten wir uns nicht so weit
von den Vorschriften der gütigen Natur entfernt, und durch übermäßiges
Arbeiten und Müssiggehen, durch schädlichen und unordentlichen Gebrauch allzuvie-
ler Nahrungs Mittel, durch Wohlleben und das dadurch angefachte Feuer der Leiden-
schaften und selbst durch die dagegen angewandten Hülfsmittel der Arzneykunde
die Gesundheit unsers Körpers, und unserer Seele auf immer zerstöret.
Schön sagt Rousseau in seinem Discours über den Ursprung der Ungleichheit unter
den Menschen „die Natur hat schon selbst durch die Vorliebe mit der sie alle
Geschöpfe behandelt, die ihrer Sorgfalt anvertraut sind, hinlänglich an den Tag gelegt,
wie eifersüchtig sie auf ihre Rechte sei; das Pferd, der Ochse, die Katze, ja selbst
der Esel sind in der Wildniß weit grösser, stärcker und muthiger, als in unsern
Häussern, sie verliehren die Hälfte dieser Vortheile, wenn sie zahm werden, und
je grösser unsere Sorgfalt ist, sie recht gut zu unterhalten, je mehr verliehren
sie des natürlichen Werthes“. So ist es auch mit dem Menschen; wird er gesellig,
so wird er furchtsam, kriegend, und ein Sklave von sich und andern, die|<4>
Kräfte seines Körpers und seiner Seele verschwinden, so wie seine Lebensart
weibischer oder verzärtelter wird.

So unvollkommen auch dieses Gemählde des Natur Menschen ist, so ist es doch hinreichend
uns einen Begriff von seinen physischen Kräften zu geben, um die Parallele
zwischen ihm und dem kultivirten Menschen nach belieben darlegen zu können.
Man vergleiche nur diese wenigen Züge des Natur Menschen, mit unserm heutigen
Menschen Geschlechte, und wie auffallend groß werden uns die Vorzüge erscheinen
die der Natur Stand vor dem geselligen hat! Wenn der rohe Zögling der Natur
sich bey jeder Gefahr gewärtig, weder Furcht noch Hinterlist kennt, alle seine
Kräfte zu seinem Willen bereit hat, und durch Behendigkeit, Stärke, und Muth
auch seine gefährlichsten Feinde besieget, glauben wir uns in unsern Städten hinter
~~~~hern Mauern, Pollwerken und Schanzkörben nicht sicher, fürchten immer untermi-
nirt, verrathen, oder gar ausgehungert zu werden, und unsere verzagte und
irre geführte Einbildungskraft mahlt uns den Verlust unserer Freyheit und
unsers Leben in blutigen und fürchterlichen Gestalten. So rächt sich die
Natur an den Verächtern ihrer wohlthätigsten Vorschriften!

Es ist noch übrig daß wir den Menschen von seiner moralischen Seite kennen
lernen, und dann noch einigen Bemerkungen über den Ursprung der Gesellschaft
und der Gesetze hinzufügen.

Die ersten Würkungen, die wir an seiner Seele wahrnehmen und woraus alle
seine übrigen Rechte und Verbindlichkeiten müssen hergeleitet werden,
sind der Trieb zur Selbsterhaltung und ein natürlicher Wiederwille eines
seiner Neben Geschöpfe leiden zu sehen, oder kürzer Selbstliebe und Mitleid.
Beide Triebe hat er, obgleich in einem höhern Grade mit den Thieren gemein,
die was vorzüglich den letztern betrift, durch die Sorgfalt für ihre Jungen
und das Streuben auf ein lebendiges Wesen zu treten, hinlänglich an den
Tag legen, daß sie des Gefühls des Mitleids nicht unfähig sind. Was aber
den Menschen vorzüglich vor dem Thiere auszeichnet, ist die allmälige Entwicke-
lung seiner Seelenkräfte, oder der Trieb immer vollkommner zu werden,
der so wohl im ganzen Geschlechte als in jedem Menschen insbesondere lieget.
das Thier ist in einigen Monaten schon das, was es sein ganzes Leben durch
sein wird, und in tausend Jahren, eben nicht mehr, als was es im
ersten Jahre der Schöpfung war; im Menschen hingegen liegen eine
Menge geheimer Kräfte verborgen, die sich nach Beschaffenheit des Orts
der Zeit und der Umstände geschwinder oder langsamer entwickeln, und so
zu sagen, das Maas seiner Glückseeligkeit sind. So lange diese entwickelten Kräfte
mit dem Willen des Menschen, wie mit seinen Bedürfnissen im gleichen Verhältnisse|<5>
stehen, lebt er frey, unabhängig und glücklich, so bald aber seine Bedürfnisse
das Maas seiner Kräfte übersteigen, er nicht thun kann was er will, sich
selbst nicht hinreichend ist, beständig der Hülfe anderer bedarf, wird er
kriegend elend und ein Sklave der Welt. Jenes ist das Bild des Menschen
im Naturstande, dieses in der Gesellschaft, oder im Zwange bürgerlicher Ge-
setze. Freyheit und Gleichheit die edelsten Vorrechte der Menschheit genießt
nur der Natur Mensch allein – mit ruhiger weder von Leidenschaften noch
Furcht und Hofnung geängsteter Seele wirft er sich nach leichter Befriedigung
seiner Bedürfnisse unter den nächsten Baum in die Arme der Ruhe.
Überlassen sich selbst und dem seeligen Gefühl seines Daseins, und sorgenlos
für die Zukunft reichen seine Entwürfe kaum bis an die hereinbrechende
Nacht – Schmerz und Hunger sind die einzigen Übel, die er kennt – selbst
die Furcht fürm Tode flieht auf immer vor seiner blos mit dem Genusse
des Gegenwärtigen beschäftigten Seele. –

Ich breche hier ab, und überlasse es einer geschicktern Hand, das inte-
ressante Gemählde zu vollenden. Schon diese wenigen Züge sind hinreichend
uns einen Begrif von der Seeligkeit eines Zustandes zu geben, der dem
Menschen kein anderes Gesetz auflegte als: Geniesse dein Dasein, ohne deinem
Mitmenschen zu schaden!

Dies waren die Minderjahre, die sorgenlosesten und glücklichsten Zeiten des Men-
schen Alters! Bis hieher schien der Trieb zur Vervollkommnung mit den
verschiedenen Kräften der Seele im Menschen geschlafen zu haben; er wartete nur
auf Gelegenheit sich entwickeln zu können – sie erschien – und das Gift der
Ungleichheit und der Zwietracht ergoß sich über Edens friedsamme Bewohner.

Es würde mich zu weit führen die Entwicklung aller menschlichen Fähigkeiten
und Leidenschaften, überhaupt aller gesellschaftlichen Laster in ihrer gehörigen
Stufen Reihe darstellen zu wollen, nicht zu gedenken, daß ein undurchdring-
licher Schleyer den Ursprung und die Nothwendigkeit der Sprache, die erste
Veranlassung zum gesellschaftlichen Leben, und selbst die wahren Verhältnisse
der positiven und natürlichen Rechte auch dem scharfsinnigsten Auge auf immer
verhüllete. Die Erfindung des Feuers, oder der zündende Blitz, auffallende und
besondere Erscheinungen in der Natur weckten vieleicht zuerst die schlafenden
Kräfte der menschlichen Seele; Ackerbau und zunehmende Bevölkerung, lange
anhaltende Winter, unfruchtbare Jahre, Nahrungs Sorgen, Familien Geist und
Erfindung der Metalle nährten und vervollkommten [sic] sie, bis sie endlich der
Ursprung der Rechte des Eigenthums, der Gesellschaft und der positiven Gesetze|<6>
völlig entwickelte, und zugleich auch erschöpfte.

Das Band der natürlichen Gleichheit war nun zerrissen – Stolz, Eigen-
nutz, Hass, Neid, und Verfolgung traten an die Stelle der Ruhe, Zufrieden-
heit und des wahren Genusses; die Rechte des Stärkern singen an auf Kosten
des Schwächern geltend zu werden, und das natürliche Gefüge des Mitleids
die Quelle aller gesellschaftlichen Tugenden wurde durch Nachdenken und
Abwägen der zeitigen Vortheile in der Seele des Menschen erstickt. Krieg,
Rauben, Morde, und die schändlichsten Folgen des aufgehobenen Gleichgewichts
unter den Menschen würden den Erdball zur Mördergrube, und die Be-
wohner desselben zu Ungeheuern gemacht haben, hätte nicht die Fürsehung durch
Gründung der Staaten und Einführung der positiven Gesetze einen mäch-
tigen Damm dem alles fortreissenden Strome gesetzt! Selbst der Stärkere
und Rauhere fühlte die Nothwendigkeit, das Wohlthätige eines gesellschaft-
lichen Vertrags – ahndete schon damals die Vortheile, seine geltenden Rechte
unterm Schutze der Gesetze desto sicherer und ungestrafter ausüben zu können.
„Laßt uns unser Leben, unser Eigenthum, und alle unsere Kräfte zu einem
gemeinschaftlichen Zwecke vereinigen, uns alle als Brüder einer und ebender-
selben Familie betrachten, und den Vortheil des Ganzen unser Gesetzbuch sein.“
So lautete der geschlossene Vergleich, der dem Schwachen neue Fesseln und
dem Stärkern neue Kräfte verschafte, die natürliche Gleichheit und Freyheit
auf immer zerstörte, und das Menschen Geschlecht der Arbeit, Sklaverey und
dem Elend unterwarf!

Ich will hier nicht alle die Meinungen und Einwürfe wiederholen, die
man über den Ursprung der Staaten, und den Grund des gesellschaft-
lichen Vergleichs ans Tageslicht gebracht hat, nicht fragen, wo sind die
Acten Stüke dieses Vergleichs geblieben? oder wie konnte die Vorwelt
ihren Nachkommen Verbindlichkeiten auflegen, die sie einen Theil ihrer
natürlichen Freyheit vor nur scheinbaren Vortheilen aufopfern machte.
Wir können diesen Vertrag jetzt eben so wenig durch Dokumente oder
Zeugen beweisen, als die Despoten ihr vermeintliches Eigenthum, Schenkung
oder andere usurpirten Rechte des Throns; so lange wir aber keine
festere Stütze des Staats, keine edlere Quelle seiner Pflichten, und keine
bessere Vormauer die Rechte der Menschheit, d[as] i[st] der Tugend und
Freyheit zu vertheidigen, können ausfindig machen, ist es Pflicht uns an diese
zu halten; ein freyer ungezwungener Vertrag ist nicht nur der Absicht und
dem Ursprunge der Staaten am angemessensten, sondern auch dem Wohl des Ganzen
und jedes einzelnen Glücks am zuträglichsten, und eben deswegen wenn|<7>
nicht apodiktisch gewiss, doch wenigstens wahrscheinlich, und in der Natur der
Sache gegründet.

Weit wichtiger und von weit grössern Einfluss ist die Frage: welche würkliche
und nicht blos scheinbare Vortheile hat die Gründung der Staaten oder
die Einführung der verschiedenen Regierungsformen und Gesetze der mensch-
lichen Gesellschaft gewähret? Ich habe in der kurzen Zeit meines Lebens viel
von weisen und guten Regenten, von glücklichen Völkern und glücklichen Ländern
selten aber von glücklichen Menschen gehört, viel vom Wohl des Ganzen
aber nicht viel vom Wohl einzelner Theile; was mag wohl die Ursache hier-
von sein, und warum verträgt sich Flor und Reichthum des Landes so wenig
mit der Ruhe und Zufriedenheit seiner Bewohner? aus eben der Ursache,
aus der sich Reichthum und Macht nicht mit dem Glücke des einzelnen Menschen
verträgt. Gab es würkliche und wahre Vortheile einer bürgerlichen Ge-
sellschaft, so waren sie wie alle menschliche Dinge nur von kurzer und
vorübergehender Dauer. Die erhabensten Empfindungen der bürgerlichen Frey-
heit, Vaterlandsliebe, Uneingennützigkeit, und der weder durch bürgerliche
Verhältnisse noch durch die Gesetze selbst gestörten Liebe und Freundschaft
lößten sich in Hass, Mißgunst und Unverträglichkeit auf – die Gesetze, an-
statt der eingerissenen Ungleichheit zu Hülfe zu kommen, und an die Stelle
der Independenz wahre bürgerliche und moralische Freyheit zu setzten
dienten nur die Erreichung dieses Zweckes scheinbar zu machen, den
Armen in Druck, nur den Reichen bey seinen Usurpazionen zu erhalten,
und Eroberungs- und Vergrößerungssucht, Reichthum, und steigender Luxus
hatten im politischen Körper eben die Folgen, die der Trieb zur Vervollkomm-
nung aufgeweckte Bedürfnisse und Leidenschaften in natürlichen Menschen
bezeugten.

Es würde ein eigenes Werck erfordern, die Gebrechen der Gesetzgebung
nur in diesem oder jenem Land Europens aufdecken zu wollen, ohne
mich aber über die zwecklose Annahme ganz fremder Gesetze, wie zum
Beyspiel des Römischen Rechts, über den wiedersinnigen Gebrauch des Canonischen
Rechts, und die verkehrte Anwendung einer aus den Zeiten der Finster-
niß und des Aberglaubens hergeholten peinlichen Halsgerichts Ordnung[1]
weiter auszubreiten, will ich nur noch mit wenigen den Einfluß der
der [!] Gesetzgebung aufs Wohl der Menschheit im allgemeinen betrachten.|<8>

Unsere Gesetze gleichen in vielen Reichen den Verschreibungen eines un-
kundigen mit der Natur und dem Lebenswandel seines Patienten unbekann-
ten Arztes; sie dienen nur den jählingen Ausbruch der Krankheit eine
Zeitlang zu verhüten, verursachen unschuldigen Gliedern die heftigsten
Quaalen, und anstatt das Übel in seiner Quelle zu verstopfen, leiten sie es
in verschiedenen Canälen durch alle Theile des Körpers. Verstellung, Hass
Neid und Mißgunst sind die ersten Symptome des durch die Gesetze des Ei-
genthums und Erwerbes gekränkten Eigennutzes, und Krieg, Raub, Mord und
Zerstörung ganzer Städte und Länder der fürchterliche Ausbruch dieser so
allgemeinen gefährlichen Krankheit! Sollen die Gesetze eines Staats ihren
Entzweck erreichen, das heißt, der Absicht des gesellschaftlichen Vertrages ent-
sprechen, so müssen sie wie die natürlichen der Natur ihres Gegenstandes
angemessen nothwendig übereinstimmend und unveränderlich sein, sie
müssen die zum allgemeinen Besten aufgeopferte natürliche Freyheit
durch Einführung einer gesicherten moralischen Gleichheit (nicht physischen
oder solchen die man unter gleicher Austheilung der Glücksgüter, oder Gleichheit
der Stände versteht) vollkommen ersetzen, den Mächtigern nicht zum Unter-
drücker des Schwächern, noch den Reichern zum Eigenthümer des Aermern
werden lassen, sind sie zwecklos, willkührlich oder in Absicht ihres Gegen-
standes wiedersprechend, so daß eins auf Reichthum, das andre auf Bevöl-
kerung, eines auf Krieg, das andere auf Frieden, dieses auf Freyheit und jenes
auf Sklaverey abzweckt, so können sie unmöglich das Wohl des Ganzen
befördern, sie werden das Gebäude des Staats nur noch baufälliger machen
und endlich gar in seinem Umsturz ihr Grab finde. Und wo ist wohl
der Staat dessen Gesetze nicht diese Vorwürfe träfen? wo ist die Gesellschaft, die ihrer
ursprünglichen Verfassung getreu die Rechte nicht mißbraucht hätte, die die einzeln
Glieder bey ihrem Eintritt an sie übertragen haben? Man vergleiche nur mit
unpartheyischen Augen den reinen Gewinn, den menschliche Gesellschaft auch aus
den besten Gesetzbüchern gezogen, mit den vielfachen Schaden und unzähligen
Drangßalen, die sie ihr zugefügt haben, lege in die eine Waagschale die mit
dem Tode und dem Unglück so vieler einfacher Mitbürger verknüpft öffentliche Ruhe
und gesicherte Rechte des Eigenthums, nebst allen den Vortheilen, die die Schiffarth
Handlung, Entdeckung neuer Welttheile, Erbauung der Städte, Künste, Wissenschaften
und alle Arten von Erfindungen dem menschlichen Geschlechte gewähret, und
in die andere die durch die Einführung der positiven Gesetze verlohren gegangene
natürliche Freyheit und Gleichheit, und die an ihre Stelle getretene Sklaverey,|<9>
Armuth, Kriege, Schiffbrüche, ansteckende Krankheiten, und alle das unübersehbare
Elend das Ungleichheit der Stände, Despotismus, Intoleranz, Aberglaube
Fanatismus, Todes Strafen und die übrigen in der Gesellschaft erzeugten
Ubel hervorgebracht haben, und wir werden die Frage, was hatten
die positiven Gesetze für Einfluss aufs Wohl der gesamten Menschheit
für nicht so unbedeutend oder geringfügig halten, als sie vielleicht
manchem beim ersten Anblick vorkömmen mögte.

Ich könnte noch mehrere Bogen anfüllen, wenn ich alle die Quellen
menschlichen Elends nahmhaft machen wollte, die aus der Gesellschaft
der durch die positiven Gesetze autorisierten moralischen Ungleichheit
entsprungen sind; was hilft es aber dem Kranken den Sitz seines
Übels kennen zu lernen, ohne ihm zugleich die Mittel an die Hand zu geben,
die zu dessen Hebung, oder Linderung etwas beytragen könnten?
Wir haben uns zuweit aus dem Gebiet der Natur entfernt, als daß
je eine Rückkehr oder WiederAufnahme zu erwarten sey, und
Erziehung Gesetze und Regierungsform haben unsere natürlichen
Kräfte Neigungen und Empfindungen so sehr verstimmt, daß
wirs nicht einmal fühlen wie elend wir sind.

Dies wäre das Gemälde, wenn nicht des menschlichen Lebens
überhaupt, doch wenigstens der geheimen Förderungen des menschlichen
Herzens unterm Druck der Gesetze! und so sind die Vortheile beschaffen
die die menschliche Gesellschaft auch aus der vollkommsten Staats Ver-
fassung und den besten Gesetzbüchern gezogen!
Das Resultat dieser hingeworfenen Gedanken, woraus sich die eine
vorgelegte Frage von selbst beantwortet, ist allso kürzlich dieses

Der Mensch ist von Natur unverdorben und gut, oder wie andere
wollen weder zum Guten noch zum Bösen geneigt; unbeweglich steht die
Zunge in der Mitte der Wage, aber der kleinste Stoß bringt sie aus ihrem
Gleichgewicht, und ein zufälliger Gedanke entwickelt oft mächtige Begierden
in der Seele des Menschen. Gab es ein Alter, worinne das Menschen Ge-
schlecht glücklich zu nennen war, so waren es die Kinderjahre, oder
diejenigen Zeiten, wo die Menschen ohne Gesetze, Staats- und Regierungsform|<10>
in vollkommener Freyheit und Gleichheit lebten, und nur Gott und die
Natur als ihre wohltätigen Gebieter verehrten. Mit der Entwicklung
und den Fortschritten des menschlichen Verstandes wurden Begierden
und Leidenschaften rege, die mit jeder Befriedigung stiegen, und
wie ein unbändiger Strom durch gesetzte Hindernisse nur wilder
und brausender wurden. Gesellschaft, Regierungsform und Gesetze
waren die einzigen nothwendigen Mittel, die Gewalt des ein-
brechenden Stromes zu hemmen, aber eben deswegen unzuläng-
lich und fruchtlos, weil man in der Wahl der Mittel nicht vor-
sichtig genuch, und schon durch Eigennutz, Herrschsucht und andre
böse Begierden geblendet, neue Übel zu Abwendung der alten
erschuf. Näherung oder Entfernung von der Natur ist der Maßstab
unserer Glückseligkeit, die durch die positiven Gesetze gerechtfer-
tigte moralische Ungleichheit ist durchausn den natürlichen Rechten
zuwieder, und so wie ihre für die Ruhe der menschlichen Gesell-
schaft nachtheilige Folgen mit jedem Fortschritte des menschlichen
Verstandes sichtbarer wurde, so wurde sie durch Einführung des
Eigenthums und der bürgerlichen Gesetze rechtskräftig und unab-
wendbar gemacht.

Wer kann sich dieses recht lebhaft denken, ohne Einfluß der
Religion, und der göttlichen Gesetze aufs Wohl der menschlichen Gesell-
schaft zu fühlen, und ohne die wohlthätige Hand desjenigen zu
segnen, der mit göttlicher Weisheit den eben die Mittel, die
uns schienen zum Verderben zu führen, zu unserer Wohlfarth lenkte,
und auf unerforschlichen Wegen den Unordnungen zuvorkam
die aus der eignen Leitung der menschlichen Gesellschaft entsprin-
gen mußten!

Ich fühle, wie schwach ich bin eine Wahrheit ins Licht zu setzen,
die von jeher Anlaß zu Spöttereien, und Mißverständnissen gege-
ben hat, und die überhaupt so weit aus unserm Gesichts Kreise
lieget, daß nur ein blosser Schimmer von ihr bis zu uns|<11>
durchdringen kann.

Ich verehre gleich jedem rechtschaffenen Bürger die heiligen
Bande der menschlichen Gesellschaft, verehre ihre durch das
Siegel der Gottheit bestätigten Rechte, und huldige mit unge-
heuchelter Ehrfurcht ihre Gesetze – kann aber unmöglich
ein Menschen-Geschlecht glücklich preisen, das eben solcher
Gesetze bedarf, um glücklich zu sein.

                                    Quem te Deus esse
Jussit et humana qua parte locatus es in re
Disce[2]



    "Apprends ce que Dieu a voulu que tu sois, et quelle est ta place dans le monde humain.



Marquis de l‘Hospital.

Notes

  1. Gemeint ist die Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532, die sogenannte Carolina, die im Reich bis 1806 und in vielen Territorien sogar noch darüber hinaus Gültigkeit besaß.
  2. „Lerne, was Gott gewollt hat, dass Du seist, und was Dein Platz in der menschlichen Welt ist“. Dieses Zitat aus den Satiren von Aulus Persius Flaccus findet sich in exakt demselben Zeilenumbruch am Ende der Vorbemerkung zu Rousseaus Discours sur l'origine et les fondements de l'inégalité parmi les hommes (1755).