D-Q6690

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Illuminaten163.jpg
  • Metadata: Item:Q6690
  • Dokument Leithandschrift: gedrucktes Edikt Wikisource
  • Doubletten: Schwedenkiste Band 13, Dokument SK13-118
  • Standort: GStA PK, Freimaurer, 5.2. G 39 JL. Ernst zum Kompaß, Gotha, Nr. 111. Schwedenkiste. Abhandlungen und Geschichte, v.a. Illuminatenorden, 1757-1784
  • Titel: Der Titel findet sich in dieser Griffigkeit nicht im Dokument, dessen Wortlaut im Folgenden nach dem Druck wiedergeben ist.
  • Digitalisat der gedruckten Vorlage: BSB München
  • Autor: Carl Theodor von der Pfalz und Bayern
  • Datierung: 2. März 1785 - die handschriftliche Abschrift in SK13-118 liest irrtümlich 1783 statt 1785
  • Bearbeiter: Olaf Simons
  • JPG: 6035-6036

Commentary

Das Edikt bezieht sich auf das wirkungslos gebliebene voarngegangene Edikt vom 22. Juni 1784, und setzt nun nach, dass Freimaurer und Illuminaten explizit verboten sind.

Transcript

Wir Karl Theodor,

von Gottes Gnaden Pfalzgraf bey Rhein, Herzog in Ober- und Niederbaiern, des H. R. R. Erztruchsess, und Kurfürst, zu Gülch, Cleve und Berg Herzog, Landgraf zu Leuchtenberg, Fürst zu Mörs, Marquis zu Bergenopzom, Graf zu Weldenz, Sponheim, der Mark und Ravensberg, Herr zu Ravenstein etc. etc.

Unsern gnädigsten Gruss und kurfürstl. Gnade Jedermann zuvor.

Uns kann nicht anderst als sehr missfällig und empfindlich fallen, da Wir vernehmen, wie wenig Unser bereits unterm 22sten Juny letztverwichenen Jahrs wider alle unbestättigt und unzulässige Communitäten ergangenes Generalverbot von verschiedenen in Unsern Landen noch befindlichen Logen der sogenannten Freymaurer und Illuminaten geachtet wird, indem sie sowohl ihre heimliche Zusammenkünften als eigenmächtige Collekten, und Anwerbungen neuer Mitglieder immerhin fortsetzen, sohin ihre schon sehr hoch angewachsene Anzahl je länger je mehr zu verstarken suchen.

Gleichwie Wir aber eine solche, zumal von ihrem allerersten Institut allzuweit abgeartete Gesellschaft sowohl in geist- als weltlich- und politischen Betracht für allzubedenklich finden, als das Wir solche in Unseren Landen ferner gedulden könnten, anerwogen hieraus nichts als Verwirr- und Unordnung, allgemeines Misstrauen in publico factiones in collegiis, und mehr andere auf die Religion, Justiz, gute Sitten, und den ganzen Staat überhaupt grossen Bezug habende böse Folgerungen zu gewarten hat, und grossentheils schon wirklich verspürt, so schaffen Wir solche auch hiermit gänzlich ab, und verbiethen derselben all weitere Conventicula, anmassliche Collekten, und Anwerbungen neuer Mitglieder. Befehlen auch allen Obrigkeiten, gute Obacht darauf zu haben, und bey verspürenden Ungehorsam Uns die geheime Anzeig darüber zu thun.

Das durch obige so eigenmächtig als unzulässige Collecten zusammengebrachte Geld und Gut, deklariren Wir für confiskabel, und wollen, dass die Hälfte der armen Cassa, die andere Hälfte aber dem Aufbringer, wenn er gleich selbst ein Mitglied wäre, zu Guten gehen, und solcher keineswegs geoffenbart, sondern in Geheim gehalten werden solle.

So lieb nun einem jeden Unsere Gnad und seine selbst eigne Ehre und Wohlfahrt ist, so zuversichtlich erwarten Wir hierinn allenthalben die schuldigste Folgleistung, damit Wir anderweiter unbeliebiger Maassnehmung entübriget bleiben mögen. Gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt München, den 2ten März 1785.

Karl Theodor.

Vt. Fr. von Kreittmayr.

Karl von Klessing,

kurfürstl. geheimer Sekretarius.

Notes