D-Q99046

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Commentary

Graf von Salisch wohnt der Loge bei, Aufnahme des Prof. Döll

Transcript

Gotha
den 20sten März 1792.

Nachdem sich heute die Brüder zur bestimm-
ter Zeit eingefunden hatten, wurde die
Loge mit den gewöhnlichen Ceremonien
um 5 Uhr eröfnet in welcher die Bbr. das Vergnügen hatten,
den Bruder Grafen von Salisch als Mitglied
dieser Loge zum erstenmal in ihrer kette Mitte zu
sehen und von demselben mit einer brü-
derlich herzlichen und zutraulichen Anrede
begrüßt zu werden, welche von dem Ehrwürdigsten
in seinem u. der [***] gerührtesten Bruder Namen mit gleicher herz-
lichkeit beantwortet wurde.

Da die Aufnahme
eines fremden Suchenden die Absicht dieser
heutigen Loge war, so wurde, nach Verlesung
des von dem Hn Professor Döll selbst abge-
faßten Aufsatzes über die ver Erfahrungen
welche ihn zu dem Wunsche in den Orden zu
treten veranlaßt haben, und die von
dem Br. Schlichtegroll entworfene Cha-
rakterschilderung desselben, ingleichen des die über denselben geschehene Ballo-
tirung über denselben betreffenden passus aus dem
Protocolle der vorigen Loge gehaltene Protocoll,
sogleich zu dieser Aufnahme geschrit-
ten, da die sämtlichen anwesenden
Brüder, auf Anfragen, ob ihnen was
gewichtiges bekannt geworden
nichts anzuführen vermochten, was
die Aufnahme hätte rückgängig machen
können, welches dergleichen zu erinnern
hatte
der Proponent, der s.e. Bruder
Schlichtegroll gab zuvörderst folgende
Nachrichten von dem Recipienten ad
Protocollum:

Er heisse Friedrich Wilhelm Döll
sey gebohren den 8ten Octbr. 1750.
sein Geburtsort sey Hildburghausen,
sein jetziger Aufenthalt Gotha;
er sey Professor der bildenden Kün-
ste, bekenne sich zur evangelisch
lutherischen Religion; sey verhey-
rathet und der Taufnahme seines
Vaters sey Friedrich. Uebrigens
bekkenne er sich ganz frey von al-
len Verpflichtungen, die ihn an dem
Beytritt zum Orden hindern könnten,
er sey auch willig und bereit sich
in denselben aufnehmen zu lassen; |<2>

Endlich erklärt sich der Br. Schlichtegroll
daß er die Bürgschaft über für den Re-
cipienden übernehmen wolle; worauf
derselbe in den Logensaal eingelassen
und nach dem Ritual des deutschen Fr.
M_r. Bundes zum Bruder Lehrling an
genommen und maurerisch bekleidet
wurde. Nach vollbrachter Aufnahme
Ceremonie bath der Br. Becker ums Wort und fragte
an, ob die fremden auswärtigen Brüder,
welche vermöge eines im Jahr 1787 ab-
gefaßten Logengesetzes nur die Hälfte der
Beyträge zu geben schuldig wären, vin
der Entrichtung derselben befreyt werden
sollten, da sie im Fall sich dieselben
auf den ihnen deshalb nächstens zuzusenden-
den Umlaufs zu Ehrenmitgliedern er-
klären sollten; indem es zu sehr auffallen
[***] dürfte, wenn man ihnen den mehresten die noch
sämmtlichen Beyträge die sie von jener Zeit an noch zu
entrichten haben würden, solche anfordern woll-
te. Es wurde einmüthig beschlossen, ihnen
die Abtragung dieser Reste zu erlassen, übrigens
aber ihrem freyen Willen [****] zu geben, ob
sie [***]
zu eröfnen, daß sie
ihre Beyträge eines Jahres künftig
von diesem Jahre an zur Casse zu leisten hätten. Hierauf
hielt der Bruder Grobstich eine Anrede an den neuen Bruder,
worin demselben kürzlich 3 Vorsichtsre-
geln zur Beobachtung auf der nun betretenen Bahn
empfohlen wurden, und der Ehrwürdigste
aber verlas zum Unterricht desselben
den Catechismus des Lehrlingsgrades,
worauf diese Loge um 7 Uhr geschlossen.

Für die Armen 4rt 6gl eingesammelt, die Bbr. aber zu einer noch zu
haltenden Tafelloge eingeladen wurden.

Notes