D-Q6575

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Ich sehe mich genöthiget, auf die Erinnerung des erlauchtesten Bruders Cassiodor
gegenwärtig nur mit einigen flüchtigen Zeilen zu antworten, da mir meine Gesundheit
nicht erlaubet, es weitläuftiger und bündiger zu thun.

Der Unterschied, den ich zwischen Verstand und Gewissen festgesetzt habe, lieget, meines
Erachtens, darin: daß unser Gewissen gleichsam ein durch unseren Verstand entwickelter
Keim ist, der mit uns geboren ward Es ist das Gefühl, welches nur auf Gelegenheiten
wartete, das Gute vom Böse zu unterscheiden; da der Verstand hingegen zur Reife kommen
mußte, bevor er im Stande war, sein Richteramt über das was wahr oder falsch ist,
anzutreten. Aus dieser Worterklärung erhellet, worin ich eigentlich die Gränze zwischen
beyde setze. Beyspiele werden ferner meine Gedanken oder Begriffe entwickeln. Wenn ein
Catholik am Feyertage Fleisch isset, so kann ihn sein Gewissen kurz darauf diese an sich so
unschuldige Handlung vorwerfen. Der Verstand des Protestanten erkennt die Ungültigkeit des
Verbothes, welches sein gewissenhafter Nachbar übertreten hatte, und dessen eigener Verstand
sich in diesem Falle völlig unthätig bewies. Sollen wir deswegen in allen andern Fällen
dem Catholiken vielleicht weit höhere Verstandesgaben, als die unseres Glaubensbruders ein-
absprechen? oder behaupten daß der Verstand des Catholiken, wirklich etwas schädliches ein-
gesehen habe, wo der Verstand eines Protestanten nichts sehen kann? Ein bloßes Verboth macht
eine gleichgültige Handlung so wenig zum Laster, als ein bloßer Befehl die Befolgung desselben|<2>
zur Tugend machen könnte. Der Verstand muß also unsere inneren Gefühle berichtigen; er
muß sehen, ob sie sich auf Wahrheit oder Täuschung gründen, und auch in der That zu der Frage,
was gut oder böse sey, gehöre oder nicht. Das Gefühl, welches ich aber Gewissen nannte,
bleibet also für sich; es kann auch neben den rohesten Verstande, zart und reizbar bleiben;
dahingegen diejenige Kraft, welche über das Wahre und Falsche urtheilet, schlechterdings ver-
feinert und gebildet werden muß, um ihre Höhe zu erreichen: nur mit dem Unterschiede,
daß, bey dem einen Menschen unendlich mehr Zeit dazu erfordert wird, als bey dem andern,
wenn er nicht gar vor Schwäche das Ziel niemals erreichet. Das Gewissen darf also nicht
entscheiden, was wahr oder falsch ist; so wenig der Verstand darüber erkennen darf, was
bloß moralisch gut oder böse ist, und desto deutlicher und gewisser wird ihm einleuchten,
was an und für sich weder das eine noch das andere, das heißt, was gleichgültig ist.
Der höchste Verstand wird demjenigen nichts vorwerfen, der bereits sein Gewissen erstickt
hat, als was er mit mehrerer Klugheit, nicht aber, was er aus mehrerer Liebe zum Guten
oder aus mehrerem Hasse gegen das Böse hätte thun oder unterlassen sollen; und wie
oft hilft er nicht die Stimme des Gewissens völlig unterdrücken, wann man ihm allein
folgt? Das Gewissen hat mit Recht und Unrecht zuthun; der Verstand mit Vortheil und Schaden,
in soferne es wahr oder falsch ist, daß uns die Dinge den einen bringen, oder den andern
zufügen können. Metaphysische Gegenstände will das Herz oder das gewissen nur allzuoft|<3>


[hier ist nun erst der andere Text eingebunden, bevor es dann auf der letzten (einer rechten) Seite weiter-geht]|<4>

beurtheilen, die nicht vor ihren Richterstuhl gehören; der Verstand nur allzuoft die
Gefühle des Herzens ersticken, über die er nicht gesetzet ist. Das eine hat viele
Thorheiten in die Welt gebracht, oder darin erhalten; das andere viele schwarze
Thaten begünstiget und vollführet.

Ich hoffe, daß diese Winke hinlänglich seyn werden meine Begriffe,
die wirklich noch sehr dunkel sind, einigermaßen faßlich zu machen.

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[in anderer Schrift, vermutlich der des Verfassers, der sich ansonsten eines Schreibers bediente]

den 24ten Xber 1783

Walter Fürst