D-Q6620

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Commentary

Recht flammendes, in manchen Formulierungen geradezu revolutionäres Plädoyer für die Verbesserung der Bedingungen im Strafvollzug. Insbesondere sollen die Verurteilten nicht aufgegeben bzw. sich selbst überlassen werden, sondern durch Besuche verständiger Männer – vorzugsweise Geistliche – zu Einsicht in ihre Vergehen gebracht und damit zurück in/an die Gesellschaft und den Staat geführt werden. Das Ganze ist nicht frei von einer gewissen Verklärung des Verbrechers.


Transcript


Ueber moralische Beßerung der
Gefangnen



Wenn es die Pflicht jedes edlen Herzens ist, sich seiner unglüklichen Menschenbrüder liebe-
voll anzunehmen, ihr Elend zu vermindern od[er] gar zu enden; so ist es wohl
eine heilige Pflicht, auf die Unglücklichsten unter ihnen vorzüglich aufmerksam
zu seyn. Menschen denen die Mittel fehlen, ihrem Körper die nothwendigsten
Bedürfniße zu verstatten, die unter dem Joch der Armuth u[nd] Verachtung seufzen,
oder weinen unter den Schmerzen langwieriger Krankheit und u[nd] Schwäche,
sind unglücklich, u[nd] verdienen die Sorge für Erleichterung ihrer Noth, die weise u[nd]
wohlthätige Staatsbürger, zumal in unsern Tagen, so uneigennützig für sie
tragen. Menschen, die, obgleich gut erzogen und unterrichtet, mit Verachtung
ihrer Lebenspflichten gegen sich selbst wüten, sich ihren Leidenschaften überlaßen,
u[nd] durch entnervende Wollust, od[er] andere feine Laster im Verborgenen ihre
u[nd] der Gesellschaft Glückseeligkeit untergraben, ohne jedoch gegen die öffentlichen Geseze
so zu handeln, daß man sie deßen überweisen könnte, – solche Menschen sind unglüklicher
als die ersten; Sie glauben nicht, daß sie krank sind, u[nd] erschweren dadurch ihrem Arzt
die Kur; und die Behmüh[un]g der frommen u[nd] weisen Männer, durch sanfte Zurecht-
weisung diese Verirrten wieder auf den rechten Weg zu bringen, u[nd] ihnen den
wahren Lebenszweck zu zeigen, verdient den Dank jedes Menschenfreundes, den
Dank der Geretteten, und die Belohnung der Ewigkeit. Die Unglüklichsten
aber unter allen sind jene Arme, Verirrte, Verdorbne, die ohne mit den Pflichten
des Menschen u[nd] Bürgers je recht bekant gewesen zu seyn, die bürgerlichen
Geseze übertreten und so in die strafende Hand des Staats fallen. Vor
ihnen verschließt sich das Mitleid ihrer Mitbürger und Richter, und man scheint sie
wegen ihres Einen Fehltritts für alle übrigen Unordnungen im Staat ge-
legentl[ich] wollen büßen zu laßen. Der Haß, den die Abscheulichkeit ihrer That
erregt, ist so gros, daß man, mit einer geheimen Rachsucht im Herzen nur auf ihre
in die Augen fallende Bestrafung dringt, ohne zu überlegen, ob diese Ver-
fahrungsart zugleich auch die vortheilhaftetste für den Staat, und die gerechteste
nach den Grundsätzen der Tugend u[nd] Weisheit ist. Diese Menschen sind lei-
der ein zu zahlreicher Theil der Gesellschaft, u[nd] ihre Handlung und ihre Behandlung|<2>
für den Staat zu wichtig, als daß nicht von jeher die weitwirkendsten Menschen,
Gesezgeber u[nd] Fürsten, aufmerksam auf sie hätten seyn, u[nd] ihretwegen Vorschriften
hätten geben sollen. Dies geschah aber theils in zu rohen Zeiten , wo man im Nach-
denken hierüber noch Kind war, theils von Menschen, die über diese wichtigen
Dinge bei weiten [nicht] gründlich genug zu denken im Stande waren, u[nd] gleichwohl stehen
einmal ihre Befehle und Entscheidungen wie Orakel da, kanonisirt durch ihr
Alter. Die Philosophen unterließen es daher zu keiner Zeit, über die
Kriminalgesetzgebung zu sprechen, ihre Mängel zu zeigen, u[nd] alles auf bestimm-
tere Begriffe zurückzuführen. Auch in unsern Zeiten, auch in Deu[t]schland haben
vorzüg[liche] Köpfe dies unternommen; wie weit es aber den Fürsten gefallen
hat, aus Räsonnement, That, u[nd] aus Vorschlag, Einrichtung zu machen, ist eben
nicht rathsam näher zu beleuchten, weil man hierbei in die Verlegenheit
kömt, den Großen der Erde wenig Schmeichelhaftes sagen zu können. So viel
aber auch über das Verfahren mit Verbrechern gesagt ist, so sey es mir doch vergönnt,
in unserm stillen Kreise die Seite, die mir aus meinem Gesichtspunkt vorzüglich
aufgefallen ist, näher zu beleuchten, u[nd] Ihnen, th[eure] B[rüder], meinen Tadel, Wünsche
u[nd] Vorschläge deshalb vorlegen zu dürfen.

Alle Geseze, auf deren Uebertretung der Staat eine Strafe gesezt hat,
gehen dahin, von Handlungen, die schon die Tugendlehre schon jedem denkenden und
guten Menschen verbietet, den weniger gebildeten u[nd] schlechtdenkenden Bür-
ger durch gedrohte Strafen abzuhalten. Der Tugendhafte würde also die
mehresten u[nd] wichtigsten dieser Vorschriften schon erfüllen, ja oft noch weit
mehr thun, wenn auch kein Gesez ihrethalben gegeben, u[nd] keine Strafe auf ihre
Uebertretung gesezt wäre, ganz allein bewogen durch die heiligen ungeschrie-
benen Geseze der Tugend, und durch sein Wohlwollen u[nd] Liebe gegen die
menschliche Gesellschaft. Da es aber Menschen mit niedrigen Leidenschaften
u[nd] verdorbnen Gesinnungen giebt, denen die Vorwürfe eines zarten Gewißens
über schlechte Handlungen bei weiten keine hinläng[lichen] Abhaltungsgründe sind,
das Glük und die Ruhe der mensch[lichen] Gesellschaft durch keinen Schritt zu
stören; so mußten bei Errichtung der Staaten auf manche Handlungen
schmerzhafte u[nd]schimpf[liche] Strafen gesezt werden, die als so nahe sinnl.|<3>
unangenehme Folgen den sinn[lichen] Menschen von Vergehungen abhielten.
Es würde also keine Verbrecher geben, wenn kein Bürger lasterhaft, d. h. irrig denkend
und handelnd, wenn alle tugendhaft wären. Ein Staat, der aus lauter tugendhaf-
ten Bürgern bestände, wäre vollkommen glüklich; u[nd] da es der Zwek aller Be-
strebungen weiser Regierungen seyn muß, ihr Volk möglichst glüklich zu machen,
so muß ihnen auch alles daran liegen, alle ihre Bürger möglichst tugendhaft zu
sehen. Ihre Geseze, die zunächst nur die öffentliche Sicherheit bezwecken
[u[nd] in denen das Wort Tugend nicht vorkömt][1] gehen doch im Grunde
wirk[lich] darauf hinaus; denn da kein öffentliches u[nd] allgemeines Wohl ohne
die Glükseeligkeit einzelner, u[nd] diese leztere nicht ohne Tugend statt findet,
so muß der Staat wünschen u[nd] sich bestreben, daß alle Bürger für sich betrachtet
schon tugendhafte Männer seyn mögen. Daraus nun folgere ich zwei
Pflichten, die der Regierung nothwendig obliegen: zuerst, für die Erziehung ihrer
künftigen Bürger, u[nd] für den Unterricht ihrer gewachsenen die genaueste Sorg-
falt zu tragen, u[nd] dann: Irrig denkende u[nd] fehlerhaft Handelnde als ein-
zelne Individua beßer belehren zu laßen. Daß lezte allein ist jetzt
der Gegenstand meiner Betracht[un]g.

Der Staat, der bei seinem Entstehen den schweigenden Vertrag
eingegangen ist, für das Wohl des Ganzen u[nd] für das Glük jedes Einzelnen
so viel möglich zu sorgen, hat, dünkt mich, den Verbrecher als eine doppelte
Person anzusehen. Zuerst als einen Störer der öffent[lichen] Ruhe u[nd] Wohlfarth,
als einen Uebertreter der Sanktionen, auf die das Wohl des Staats gebaut
ist. Wäre das sein einziges Verhältnis zu ihm, so wäre der kürzeste u[nd] sicherste Weg,
der, den Verbrecher ohne Unterschied zu töden od[er] aus dem Land zu verweisen. Da
ihm aber auch eben so viel daran liegt, den Irrenden als Menschen zu beßern,
und er sich alsdann einen desto treuern Bürger in ihm zu versprechen hat, u[nd]
das Leben jedes seiner Kinder ihm aus polit[ischen] Hinsehen schon theuer ist, so
sieht er ihn zweitens zugleich auch als einen Unglüklichen u[nd] Irrenden an, den er gern
beßern mögte, um ihn an sich glüklicher und für das öffentliche Wohl brauch-
barer zu machen. Die Strafe jedes Verbrechens sollte also den doppelten
Endzwek haben, einmal, durch die Schmerzen, die man dem schuldig befundenem|<4>
zufügt, u[nd] die jeder in ähnlichen Fall zu erwarten hat, das Volk von gleichen
Vergehungen abzuhalten, und der allgemeinen, so nothwendigen Sicherheit, ein
Opfer, das sie fordert, zu bringen; dann aber auch den Bestraften dadurch
so zu beßern, daß er künftig nie auf diese oder andere Art fehle, son-
dern wie ein gezüchtigtes Kind desto anhänglicher an die Vorschriften werde,
von denen er weis, daß sie nur sein u[nd] seiner Mitbürger Bestes bezwecken,
daß unsere Kriminalstrafen das erste bewirken, nem[lich] den großen
Haufen durch ihr Beispiel abschrecken, u[nd] im Zaum halten, ist ausgemacht.
Freilich haben sie, wie jedes menschliche Mittel, ihre Mängel, u[nd] werden sie
immer haben; aber die Erfahrung lehrt doch, daß kein Staat bestrafen kann,
ohne sie bei sich einzuführen. Doch dieses ist auch ihr einziger Nutzen.
Die gestraften Verbrecher werden dem beleidigten Staat als Opfer
dargebracht, als Opfer in dem heidnischen u[nd] jüd[ischen] Sinn, um durch ihr Leiden
für die Leichtigkeit, womit der große Haufe zu ähnlichen Vergehungen hin-
gerissen werden könnte, genug zu thun, und die allgemeine Ruhe zu
sichern. Daß sie den zweiten, eben so großen Zwek, Beßerung des Irrenden
selbst, nur einigermasen erreichten, läugne ich gänzlich. Und um es zu ge-
stehen, das ist auch nicht die Absicht gewesen, die zeither Kriminal-Gesez geber
u[nd] Richter haben erreichen wollen, sie schwebte ihnen vielleicht kaum dunkel
vor. Es war ihnen genug, wenn sie blutige Bestrafung sahen, wenn ihr
Zorn u[nd] der Unwillen der übrigen Bürger durch die Todesverzuckungen des reuigen sterbenden
Mißethäters, od[er] durch das Geschrey, das er unter den Schmerzen seiner
anderweitigen Bestrafung aussties, sich befriedigt zu sehen glaubte.
Sie täuschten sich mit der Hofnung, dies schreckte andere Menschen nothwendig
von gleichen Thaten ab, obgleich die Diebstähle unter Galgen verübt,
u[nd] Verbrechen, im Kerker selbst wiederholt sie eines andern hätten
belehren können.


    Hierbei fiel mir ein, daß man vielleicht dieses flekkenvolle Bild eines
    menschl[ichen] Richters nach dem beliebten Anthropomorphismus auf das volkom-|<5>
    menste Wesen übergetragen hat, und nur zu sehr die Härte seines eigenen Herzens
    verrieth, wenn man glaubte, Strafe des Irrenden in diesem eingeschränkten Sinn
    u[nd] Abschreckung der übrigen Menschen durch deßen unaussprechliche Schmerzen wären
    der einzige Endzweck Gottes bey Bestrafung fehlender Menschen nach diesen ~~~~.
    daraus erwuchs jene fürchterliche mit einem richtigen Begrif vom Höchsten Wesen
    gar [nicht] zu vereinigende Idee von ewigen Höllenstrafen, die wir bei allen
    rohen Völkern u[nd] ungebildeten Menschen antreffen, denn die alten profanen Dich-
    ter reden eben so wenig vom Ende der Marter des Ixion,[2] mahlen eben so schreck-
    lich die ewige Qual des Tantalus,[3] als alte prosai[sche] Theologen etwas von dem
    Zeitpunkt wißen wollen, wo die Teufel aufhören würden, den Verdammten
    zu peinigen, od[er] wo der Irrende u[nd] Bestrafte zu einer reinern Kenntnis u[nd]
    Ausübung seiner Pflichten, u[nd] also zu einer wiederhergestellten Glückseeligkeit
    aufstiege. Vielleicht ist auch aus eben so anthropopath[ischen] Vorstellungen, das Bild
    eines beleidig Grimmigen [?] Gesezgebers u[nd] Richters entstanden, der für die Beleidig[un]g seines An-
    sehns und die Uebertret[un]g seiner Geseze durchaus Blut sehen will, Blut u[nd] sei es sogar
    das Blut u[nd] die Schmerzen eines Dritten an den Vergehungen ganz unschuldigen; u[nd] viel-
    leicht ist die Fabel der alten Welt, wo das delph[ische] Orakel anstatt des beschloßenen Todes
    des Admets,[4] eine andere Person verlangt, die freywillig für ihn sterben wolle, als Para-
    lelle kein unschickliches Schalion [Spolion?] zu einem dogma in den theolog[ischen] Systemen ,u[nd] zur
    Geschichte seiner Entstehung.[5]


Unsere Kriminalrichter haben bisher also wohl wenig daran gedacht,
daß Beßerung des Verbrechers ein Hauptabsicht der Gefangennehmung u[nd] Be-|<5>
strafung deßelben sein könnte. Sie glaubten genug gethan zu haben, wenn
sie sich an den Buchstaben ihrer Karolina[6] hielten, und nach deren verewigten
Aussprüchen, zwei Jahrhunderte hindurch durch die genaueste Beobachtung
geheiligt, bald Tod u[nd] Galgen, bald Staupbesen u[nd] Halseisen zuerkannten.
Ob der Bestrafte nun auch beßer unterrichtet, von seinen Pflichten u[nd] wahrem
Glük richtiger denkend aus dem Kerker gieng, in welchen sie ihn so lange gefeßelt
gehalten hatten, war keine Frage, die sie für einen wichtigen Punkt ihres
Artikelverhörs hielten. Man wird mich an die gewißenhaften, in den
Landesgesezen verordneten Besuche der Geistlichen erinnern, die sie jedem
Mißethäter, dem das Todesurtheil gesprochen ist, einige Wochen vor Vollziehung
deßelben täglich machen, und mit welchem Eifer sie daran arbeiten, ihn
hier nach zu bekehren, wie sie’s nennen. Allein diese Einricht[un]g ist nicht
gemacht worden aus Menschenliebe; aus Vorsorge für das Wohl des Staats
u[nd] des Gefangenen, nicht aus der Absicht, durch die Strafe zugleich auch zu beß-|<6>
beßren; sie hat ihr Entstehen einem Kapitel aus dem System zu verdan-
ken, dem zu Folge man die Seele eines Sünders nicht gänzlich u[nd] für
die Ewigkeit wollte verlohren gehen laßen. So lange man Todesstra-
fen noch nöthig findet, sehe ich sie als ein lobenswürdiges Mittel an.
dem armen zum Sterben Verdammten sein Schicksal etwas erträglicher
zu machen, indem man ihn durch den unabläßigen Zuspruch gleichsam betäubt,
u[nd] seine Gedanken von seiner Lage, die ihn zur Verzweiflung bringen könnte
halb mit Gewalt, abzieht, oder indem man, da er einmal aus dieser Welt
hinausgestoßen wird, ihm wenigstens noch einige frohe Aussichten in
die künftigen zu eröffnen sucht, ob ich gleich glaube, daß der Richter der
Toden nicht nach den zwei letzten Wochen unsers Erdenlebens, und nach dem
was wir in ihnen gedacht, nicht einmal gethan haben, unser künftiges
Schicksal hauptsächl[ich] bestimmen wird. Daß aber diese frommen Männer
wirk[lich] wenig an Beßer[un]g und Brauchbarmachung des Verbrechers für
den Staat gedacht haben, beweißt dieses zur Genüge, daß sie nur
den Mißethäter besuchen, der nun bald sterben soll, der aber gleichwohl
nicht die geringsten Zeichen seiner wahren Beßerung durch Handlung
mehr geben kann, hingegen nicht den, der nach seiner Gefangenschaft
u[nd] Bestrafung wieder in die Gesellschaft zurückkehren wird, und
der die beste Gelegenheit hat, sich als gebeßerten Menschen, Bürger
u[nd] Christen zu zeigen. Sie sorgen also als Theologen für das ewige
Wohl eines ihrem Unterricht anvertrauten Menschen, der gleichsam auf
dem Todbette liegt, nicht aber als Staatsbürger für die moral[ische] u[nd] der
Gesellschaft äußerst wichtige Beßerung eines ihrer Mitbürger.

Gleichwohl ist, nach meiner festen Ueberzeugung, keine Bestrafung,
die nicht zum Tode geht, zwekmäßig, wenn nicht zugleich auf die moral[ische]
Beßerung des Bestraften Rücksicht genommen wird, und der Staat kan
keinen seiner Gefangenen eher entlaßen, und sich dabey sagen, daß er alle
seine Pflichten erfüllt habe, bis er auch für diesen wichtigen Mitzweck der
Bestrafung hinläng[lich] gesorgt hat. Wenn man sich bei erfahrnen Kri-
minalrichtern, od[er] auch bei den Aufsehern der Gefängniße erkundigt, so
erfährt man immer, daß viele von den gegenwärtig Gefangensitzenden, schon zum
zweiten- od[er] drittenmal in dieser Lage sind. Gewis eine beschämende Be-|<7>
merkung für unsre Einrichtung, aber doch sehr erklärbar. Der junge Verbrecher
kömt zum erstenmal in Untersuchung; er hat nie einen reinen Begrif von
seinen Pflichten u[nd] von der Verbindlichkeit zu ihrer Ausübung gehabt; selten
sieht er daher sein Verbrechen für das an, was es ist, selten kennt er den Schaden
ganz, den er damit anrichtet, u[nd] überzeugt sich von der Nothwendigkeit,
die der Staat hat, den Folgen seiner Handlunng Einhalt zu thun. Mit
dem ersten Schritt ins Gefängnis scheint er von der übrigen Menschheit aus-
geschloßen zu werden. Wie ein Thier legt man ihn in Ketten, wie zu einem
Thier redet man nur mit harten Worte zu ihm; kein Wort des Trostes u[nd]
der Zurechtweisung hört er in den bangen Nächten seines Kerkers, seine Seele wird
schwarz, wie die Finsternis seines Käfichts; er wird zu thier[ischen] schmutzigen
Arbeiten verdamt, lebt von der Kost der Thiere, ist täg[lich] unter einem Haufen
Elender, die alle Laster in ihren Busen tragen, od[er] gegen deren Vergehungen
er noch ein Kind im Sündigen ist. So lernt er seine That für eine Kleinigkeit
halten, u[nd] sehnt sich nur nach dem Ende seiner jezigen Pein, um von neuem
so zu handeln, nur mit mehr Vorsicht; denn von der wahren Unrechtmäsig-
keit seiner Handlung haben ihn weder die Donnerworte der Richter, seine
Ketten und das Urtheil der Fakultät, noch auch nur die Zuchtmeisterspeitsche u[nd]
der Wegbau überzeugt; aber davon, daß er noch n[icht] klug u[nd] listig
genug gewesen ist. Nun kömt er aus dem Gefängnis, seine bürgerliche
Ehre ist verlohren, die Knaben der Stadt ziehen hinter ihn her, die Leute wei-
sen mit Fingern auf ihn, u[nd] in jedem Blik findet er wenigstens Vorwürfe;
sein Hauswesen, wenn er eins hatte, ist zerrüthet, niemand giebt ihm
Arbeit; er hat also nichts zu verliehren u[nd] frevelt von neuem.

Sollten daher bürger[liche] und pein[liche] Strafen ihren ganzen wohlthätigen
Zwek für Staat u[nd] Verbrecher haben, so müßte der lezte während seiner
Gefangenschaft vor seinem Urtheil, u[nd] nachher, während er die zuerkannte
Strafe leidet, oft, aber nicht zu oft , von Männerm besucht werden,
die ihn durch sanfte u[nd] recht faß[liche] Darlegung das Unrechtmäßige seines
Verhaltens einsehen ließen, u[nd] ihn überzeugten, seine Richter handelten nicht
als Feinde gegen ihn, sondern sorgten als weise Väter für die öffent[liche] Ord-|<8>
nung, für das Beste der Gesellschaft, u[nd] für sein eignes. – Wenn ein
unkluger Erzieher einen muntern Knaben auf sein Vergehen eine Strafe
sezt, und das zwar mit einer gewissen Leidenschaft u[nd] Willkühr; so
hat das, (ich berufe mich hier auf die Erfahr[un]g bur der Jugendgeschichte
eines jeden) gemeiniglich die Folge, daß ein gewißer Groll gegen den
Lehrer entsteht, nicht aber Unwillen u[nd] Reue über den begangenen
Fehler. Weise Erzieher haben daher empfohlen, den Knaben, der gefehlt hat,
so lange über sein Vergehen zu belehren, biß er sich endl[ich] selbst einer
Strafe schuldig erkennt, u[nd] diese zwar nicht mit Gleichgültigkeit, aber
doch als eine nothwendige Folge seines begangenen Fehlers, ohne Unwillen Haß gegen
den Strafenden erträgt, u[nd] seinen Unwillen blos gegen die Handlung richtet,
die eine solche Folge nöthig macht. – So wie ich überhaupt dem Erzieher
u[nd] Regierer erwachsener Bürger im Staate, immer zurufen möchte:
„ahme dem weisen Erzieher u[nd] Regierer der Jugend nach“ so möchte
ich jenen auch in dem hier bestimmten Fall bei diesen in die Schule schicken.-
Der Verbrecher wird seine Strafe niemals mit der gehörigen Faßung
u[nd] Gemüthslage tragen, wenn er nicht überzeugt wird, daß sie eine Folge
seiner Uebertretung der Geseze, u[nd] zu seinem u[nd] der Gesellschaft besten
nothwendig ist.

Wer soll aber nun diese beschwerlichen Besuche u[nd] Belehrung der Gefangenen
übernehmen? – Wenn die Religion befiehlt, Gefangene zu trösten u[nd]
aufzurichten, so ist das oft eben kein schmeichelhaftes Lob für den Staat,
weil vorausgesezt zu werden scheint, der Gefangne sey unschuldig
u[nd] bedürfe, wie jeder unschuldig leidende, den Zuspruch u[nd] Trost der Relig[ion]
um an der Vorsehung u[nd] Liebe Gottes n[icht] zu verzweifeln; u[nd] wenn
auf der anderen Seite wilde Schwärmer die Kerker öffnen, u[nd] die Hefen
gewaltsam wieder unter den reinen Wein mischen, u[nd] so alle Ordnung umkehren,
so ist das ein sicheres Zeichen ihrer tollen u[nd] verkehrten Denkart.
Das erste war nöthig unter Tyrannen u[nd] Mördern auf den Thronen, wo
es eben ein Zeichen der Unschuld war, gefangen zu seyn, oder auf den
Rabenstein [?] geführt zu werden; das zweite thaten einst die Einsiedler|<9>
auf den nitrischen [?] Gebirgen,[7] die mit morgenländischer Mönchswuth in Kon-
stantinopel eindrungen, alle Wachen erschlugen, die Gefangenen befreiten, u[nd]
so den Gang der Gerechtigkeit aufs gewaltsamste störten; oder in unserm
Vaterland Thomas Münzer mit seinem Haufen Mordbrenner.[8] Und dennoch
kann man es als einen Beweis der Vortreflichkeit einer Religion noch in den gerechtesten Staaten ansehen, wenn
sie die Liebe gegen unsere Feinde, die Besuchung und den Zuspruch der Gefangenen
ausdrüklich befiehlt, wenn man dies nur in den Sinn nimt, wie es vorher be-
stimt worden ist. Daraus ergiebt sich den auch, wem die Pflicht der Besuche
der Gefangenen vorzüglich obliege, nemlich, den Lehrern der Religion. Es
ist nicht zu leugnen, daß der Eindruk, den eine denkende u[nd] menschenliebende
Gerichtsperson durch außergericht[liche] Gespräche u[nd] überhaupt durch eine mensch[liche]
Behandlung auf den Verbrecher machen kan, außerordentl[ich] wirksam ist;
um so mehr, je weniger der Gefangne dieses gerade aus diesem Munde u[nd] von diesem
Mann erwartet. Allein im Durchschnitt genommen kann man doch von diesen Personen
weder erwarten noch verlangen, daß sie die Stim[mun]g und die Kenntnisse, die zu
einer glücklichen Ausrichtung dieses Geschäftes erforderlich sind, in gehörigem
Grade besitzen sollen. Es gehört keine geringe Summe von Menschenkennt-
nis u[nd] Lebensweisheit, von Klugheit u[nd] Uebung in sokratischer u[nd] katechet[ischer]
Unterhaltung dazu, um einem rohen Jüngling oder einen alten verführten
Verbrecher, einem gefallenen Mädchen oder einer boshaften Sünderin mit Er-
folg ans Herz reden zu können, sie von den Fehlern ihrer zeitherigen
Lebensart zu überzeugen, und zu beßern Vorsätzen zu bewegen. Man
könnte dem Prediger lieber mancherley andere Geschäfte, die keinen so
wichtigen Nutzen haben, abnehmen, oder sie ihm erleichtern, um ihm Zeit u[nd]
Geduld Bereitwilligkeit zu verschaffen, zuweilen einige Stunden in den Arbeitshäusern
u[nd] Kerkern mit Verirrten u[nd] Unglückl[ichen] Menschen zuzubringen. Hauptsäch[lich]
könnte auf die Art das müßige Gefangensitzen vor gesprochenem Urtheil eine
wahre Zeit der Beßer[un]g und des Nachdenkens bei Gefangenen werden, wenn ihnen,
noch dazu der Prediger in seiner Abwesenheit ein oder das andre nüz[liche] Buch da ließ, so bald
ihre Kenntniße deßen fähig wären. Denn die Langeweile der Gefangenen, der
gänzliche Mangel an allem, was ihre Aufmerksamkeit u[nd] Thätigkeit nüz[lich]
beschäftigen könnte, kann zwar bei denkenden u[nd] sonst thätigen Menschen|<10>
dazu dienen, ihnen ihre jezige Lage doppelt empfind[lich] zu machen, u. scheint
also hier sehr zwekmäsig zu seyn; auf der andern Seite sind aber auch die Nach
theile unglaublich gros. Der Mißethäter denkt hier auf weiter nichts, als
seinen Feßeln u. seinem Kerker zu entwischen, u. macht tausend Ver
suche dazu; od[er] er sinnt nach, wie er in seinen Verhören durch scheinbare
Lüge den Richter hintergehen will; oder end[lich] der stumpfsinnige und an sich Träge
wird hier das Nichtsthun so gewohnt und befindet sich, da seine vorherige Lebens-
art oft noch sorgenvoller u[nd] mühseeliger als die im Kerker war, in seiner schmutzi-
gen Muße so wohl, daß er sich kaum nach Befreiung sehnt, nach ausgestandner
Strafe rechter[9] Arbeit gänz[lich] entwohnt ist, u[nd] bei wiederholten Vergehungen
das Gefängnis nicht mehr fürchtet. Langeweile ist allen Menschen schädlich,
brütet bei allen, selbst den besten, niedrige Leidenschaften aus, u[nd] nur Ver
brechern, nur Menschen, die so schon sehr verdorben sind, sollte sie unschädlich
seyn? Die Erfahrung widerlegt diese Behaupt[un]g. Woher sonst jene unmensch[liche]
Gleichgültigkeit gegen alle Strafe und Beschimpfung, die wir an den mehrsten
Verbrechern bemerken, als daher, daß ihr langes müßiges Denken an ihren
Zustand, ihren Sinn u[nd] Gefühl dafür ganz abgestumpft hat? Woher sonst
die feinen u[nd] zusammenhängenden Erdichtungen, mit denen sie den Richter zu
hintergehen suchen? Und woher sonst die Ausbrüche der Unzucht selbst in Ker
kern u[nd] Zuchthäusern, als weil bei beiden Geschlechtern durch Arbeitslosigkeit
und Langeweile die thier[ischen] Leidenschaften unbändig werden.

Ein dazu verordneter Prediger also, od[er], da dies für einen Mann
zu beschwerlich seyn mögte, und doch sicher die beste Schule der Geduld,
der Menschenkenntnis und der Art Irrende zu beßern ist, mehrern
Kandidaten des Lehramtes, müßten, überzeugt von der Wichtigkeit und
dem Nutzen ihres Geschäftes gern in die schmutzigen u[nd] dunkeln Gefäng-
niße steigen, u. ihre Irrenden Brüder zu belehren u[nd] zu beßern suchen.
Bei Gefangenen von Stande, und also auch von größerer Bildung, würde ich
entpfelen, sie lieber selbst irgend einen Mann zu diesen besuchen wählen
zu laßen, aus welchem Stande er auch sey, wenn man nur an seiner Tüchtig
keit zu diesem Geschäft mit Recht zu zweifeln keine Ursache hat.|<11>
Denn je gebildeter der Verstand eines Verbrechers ist, desto feiner sind die
Entschlüße, durch die er sein Vergehen zu entschuldigen gedenkt, und mancher
große Philosoph würde allen seinen Scharfsinn u. Geistesgegenwart an-
strengen müßen, um einen philosophierenden Mißethäter zu widerlegen,
u[nd] zur Einsicht seiner Schuld zu bringen.

Ich sprach von dem Nutzen und der Wichtigkeit solcher Besuche. Ist dieser
auch wirklich unbezweifelt? –Wer nicht den gänzlichen Nutzen aller Predigten,
ja noch allgemeiner, den guten Einfluß aller moral[ischen] Unterweisung gerade
zu leugnet, der wird auch dies einräumen müßen. Aeußere Umstände
tragen unermeßlich viel dazu bei, uns für ernsthafte Betrachtungen
oder feste Entschlüße ent[weder] empfänglich od[er] ungeschikt zu machen. Weise
führer und Leiter ihrer Mitmenschen benutzen daher die mancherley langen [?]
die sie zu dieser oder jener Betrachtung ordentlich aufzufordern scheinen.
Ein kluger Erzieher wird den Tag nicht ungenüzt vorbeigehen laßen,
an dem sein zu muntrer Zögling durch seine Unachtsamkeit eine kostbare
u[nd] werthe Sache zerbrochen, od[er] ein andrer durch kleine Bosheit und Rach
sucht seinen Mitschüler verwundet oder sonst geschadet hat; in solchen Stunden,
wo der Erfolg beßer als die rührendste Rede überzeugt, wird er ohne Leiden
schaft, aber mit bedauernder Wehmuth und mit Nachdruck sprechen, und
er kan sich Hofnung machen, diesmal gewis nicht vergeblich geredet zu
haben. – Eine ähnliche Bewandnis, dünkt mich, hat es mit Gefangnen.
Zwar ist es etwas anders zu Verbrechern, als zu biegsamen Kindern u[nd]
Jünglingen zu reden; aber theils sind doch nicht alle gefangenen Ver
brecher verhärtete Bösewichte, sondern oft nur Irrende u[nd] Unwißende;
theils muß man auch so gar bei den erstern, wenn man sie nicht ganz
verlohren geben will; sich den Versuch des letzten Mittels nicht verdrießen
laßen. Ich denke mir, z. B. einen Verschwender od[er] untreuen Ein-
nehmer, der durch gedanckenlosen Luxus endlich bis zum Banquerot
gekommen ist, u[nd] nun gefangen sizt; heraus gerißen aus seinem weichen
Leben liegt er hier einsam auf seiner Matraze, ohne seine Bedienten,
ohne eine reiche Tafel u[nd] seine Weine, ohne seine Buhlerinnen; |<12>

der Kontrast ist ihm töd[lich]; er schläft in dumpfer Wuth auf Gott, Menschen u[nd]
Welt. Ein kluger Freund od[er] Geistlicher tritt zu ihm ein; nicht mit dem
niederdrückenden Spruch: das ist deiner Sünden Schuld p macht er ihm den
Grus. Er sucht ihn durch freimüthige Unterhalt[un]g auf die Geschichte seines Ver
falls, auf die Klagen über seinen Zustand und über das Verfahren der Obrigkeit
mit ihm zu bringen. Seine Theilnahme macht den Unglücklichen gesprächiger;
wie leicht wird es nun, ihn aufmerksam auf die Quellen seines Verfalls,
und die folgenden Besuche zu wahren Belehrungen zu machen.

Je gröber das Verbrechen ist, desto leichter wird dies Geschäfte, u[nd] viele Un-
züchtige, Diebe und Kindermörderinnen würden vielleicht bald wahre Reuige
und Gebeßerte werden. Sie würden auf die Art von der Nothwendigkeit
die der Staat hat, sie zu bestrafen, überzeugt, u[nd] alle Schmerzen u[nd]
Unbequemlichkeiten nicht mehr als leidenschaft[liche] Ausbrüche ihrer Richter,
(wie sie wohl jezt oft thun) sondern als nothwendige Folgen ihrer Verge-
hungen ansehen, ja die wirk[lich] Gebeßerten unter ihnen würden nicht
einmal mehr auf Entwischung aus ihrem Gefängnis dencken, sondern
weil s[ie] ihre Schuld, die Nothwendigkeit u[nd] den Einfluß ihrer Strafe ein-
sehen, mit einer gewißen Ergebung alle ihre jezigen Leiden tragen.
— Und wie viel könnte dieser Nutzen noch erhöht werden, wenn denkende
u[nd] menschenfreundliche Richter mit diesen Lehrern in den Gefängnißen
einverstanden wären, von ihnen die Umstände erführen, die der erschrockene
Verbrecher im Angesicht seiner Richter u[nd] umgeben von einer Menge
fremder u[nd] neugieriger Personen, nicht angeben konnte od[der] mogte,
die er aber diesen Mann anvertraute, und die oft das ganze Ansehn
der Sache verändern können. Nicht das, was in den Kriminalakten steht,
liefert immer ein richtiges Bild von einem Mißethäter; jenes formale
Verzeichnis, enthält gleichsam nur einen Schattenriß, der von den übrigen
Zügen, die doch eben so wesent[lich] sind, keine Notiz nimt. Daher kömt es,
daß ihnen zu Folge, sich die Verbrecher auch immer so ähn[lich] sind, wie schwarze
Schattenriße; und gleichwohl ist oft der Unterschied zwischen Mörder u[nd] Mörder
u[nd] Dieb und Dieb so gros, wie der zwischen Tugend u[nd] Laster, od[er] wenigstens
Irrthum u[nd] Bosheit. |<13>

Aber welch ein trauriges Geschäfte lege ich hier den Geistlichen, od[er] über-
haupt allen Menschenfreunden, die sich dazu geschickt fühlen auf? In schaurige
Kerker zu kriegen, ungesunde Luft einzuathmen, mit dem Auswurf der
Menschheit sich zu unterhalten? — Das erste könnte mich auf eine weite di-
greßion voll bittrer Sarkasmen führen. Es ist nicht die Schuld der Gefangenen,
daß ihre Behältniße Löcher, ihre Luft verpestet, u[nd] ihre Körper halb faulend
sind; es ist die Schuld der Regierungen, die noch keinen Necker[10] zum Vorsteher
gehabt haben. Wie können immerhin die Strafen durch Schwerdt, Galgen
u[nd] Rad abschaffen, und die Todesstrafen sind deswegen noch nicht [au]ffgehoben,
so lange unsre Gefängniße noch Höhlen sind, wie sie kein Thier des Waldes
bewohnen würde; denn auch die verlangen wenigstens gesunde Luft, das
allgemeinste Geschenk der Natur. Indes, das mögen die Großen der Erde u[nd]
ihre gefühllosen Räthe verantworten, die sich beide für zu zart halten, solche
Orte zu besuchen. Gott! wenn ich fürst wäre, und ich sollte nicht wenigstens
einmal einen der Orte gesehen haben, wohin unter meiner Autorität täg
lich meine fehlenden Unterthanen geschleppt würden, nicht immer, um sie
für Verbrechen zu strafen, sondern oft, um — legaliter zu untersuchen, ob
sie nicht vielleicht etwas unrechtes mögten verübt haben. Doch wenn auch
diese hartherzigen Weichlinge auf ihren Polstern u[nd] unter ihren Wohlgerüchen
an die Verbeßer[un]g der Gefängniße noch nicht denken sollten, so giebt das
doch keine Entschuldigung gegen meine Forderung. Wo nur Menschen sind
u[nd] Menschen leiden, da muß auch der Freund der Menschen hinzugehen
u[nd] ihren Zustand zu sehen, für Pflicht halten. Vielleicht kan ein Wort ge-
redet zu seiner Zeit die Regierer aufmerksam auf das Leiden ihrer Regierten
machen, u[nd] alte Misbräuche abschaffen; vielleicht giebt die Hand eines
erweichten Reichen so viel her, daß der Zustand jener Leidenden ganz
im stillen erträglicher gemacht werden kan. — Aber die Unterhalt[un]g
mit diesen schwarzen Verbrechern? Wie kommen wir dazu, höre ich
manche sehr ehrwürdig gekleidet u[nd] betittelte Männer sagen, gerade die
bösesten Menschen zu unsrer Gesellschaft wählen zu müßen? Wie sind |<14>
Lehrer für unsere [christ]liche Gemeinen, aber nicht für boshafte unchrist[liche] Sünder!
Wir haben sie in ihren Pflichten unterwiesen, u[nd] dennoch sind sie so weit vom
rechten Pfad abgewichen, s[ie] mögen nun leiden, was ihre Thaten werth sind.
— Ein andrer spricht vielleicht: ,,da sieh nur einer [?] die schrecklichen Folgen der
Empfindsamkeit unsrer Zeiten! Mit Verbrechern soll man, wie mit einem
fehlenden Kinde umgehen, auf Moralität, Motion, Beßerung, u[nd] auf was sonst
noch sehen, und die Malefikanten gar in ihrem Gefängniße besuchen! Wozu
hätten wir denn unsre Kerkerknechte u[nd] Frohnvögte! Wir sind die Obrigkeit
die das Schwerdt der Gerechtigkeit trägt, wir halten uns an unser löbl[ichen] Geseze
u[nd] an die Halsgerichts Ordnung Kaiser Caroli V. — Andere wiegen den
dunkeln Wachtthurm u. den Lombretisch ][?], das Kettengeklirr u[nd] das Konzert
gegen einander ab, u[nd] säumen bei der Wahl nicht lange. O diese Herren
können sich die Worte bei ihrer Entschuldig[un]g ersparen. Sie alle sind zu Erfüll[un]g
meiner Wünsche u[nd] Erreichung jenes grosen Endzweks nicht im geringsten
geschikt, u[nd] haben, ohne Worte, in ihrer Person schon Entschuldigungen ge
nug, von den häslichen Gefangenbesuchen gänzl[ich] dispensirt freigesprochen [?] zu werden!
Aber es giebt doch hoffent[lich] noch Menschen, bei denen das Elend ihrer Brüder kein
so gut verpallisadirtes Herz findet! es giebt doch wohl noch Menschen,
die mit mir Ohren u[nd] Gefühl für jammernde Unrechtleidende, für schwache
Verführte, od[er] auch selbst für Tiefgesunkene haben, und im Bösewicht dennoch
den Menschen nicht verkennen! die mit mir die Unterhalt[un]g im Kerker
mit einem Straßenräuber od[er] mit einer Kindermörderin für belehrender
u[nd] sorgenvoller auf beiden Seiten halten, als das zier[liche] Gespräch mit einem
Alltagsmenschen, od[er] mit einer flachen Modedame, so grotesk auch im-
mer unser Geschmak vielen scheinen mag. Diese edlen beßren Menschen
sehen ohne mein Erinnern, welche Gelegenheit zum Studium des Men-
schen, in seinen wichtigsten Lagen, zurKenntnis des verschlungenen Ganges
mensch[licher] Gedanken u[nd] Leidenschaften, zur Kenntnis des Menschen in
seiner Größe u[nd] in seiner tiefsten Erniedrigung, hier sich darbietet. Ver-
brecher sind selten ganz gewöhnliche Leute. Ein Mann mit einer hinreichenden
Portion gesunden Verstandes, deßen Schiksaale in dem gewöhn[lichen] Gang bleiben, der
sich zwar von andern leiten läßt, und sich an sie andrängt, der seine eigne
Schwäche fühlt, der keinen eignen Willen hat, sondern es den Gesetzen, seinen |<15>
Patronen und der Konvenienz überläßt, ihn zu bestimmen, — ein solcher wird
nie ein Verbrecher werden. So sehr ich ihn als Bürger schätze, so wenig ist er
ein vorzüglicher Gegenstand des Beobachters der mensch[lichen] Natur. Wo sich
aber Stärke des Geistes, flug der Empfindung u[nd] Einbildungskraft, streben
nach beständiger u[nd] weitwirkender Thätigkeit, Größe genug, um über
Vorurtheile seines Jahrhunderts wegzusehen, findet; da bricht der Mensch,
der dieses in sich fühlt, von der Heerstraße aus. Welchen Weg er nun ein-
schlägt, ist selten sein Verdienst. Die tausend sich durchkreuzenden u[nd] entgegen-
wirkenden Umstände bestimmen ihn, wie Druk von verschiedenen Seiten die Kugel
zu einer gewißen Diagonallinie. Ob er ein kluger u[nd] siegender Feldherr,
der rechte Arm seines Fürsten , ob er ein Länderregierender Rath eines Königs, ob
er ein Licht in dem Gebiete der Wißenschaften, ein Lehrer seiner Welt u[nd] der
Nachkommen, ein Aufklärer seines Erdtheils — od[er] aber ein raubender Korsar,
das Haupt einer Mörderbande, ein verschlagener Dieb, ein Verächter aller
Geseze u[nd] Sittlichkeit werden wird — das entscheiden die Umstände; die Kraft [?]
ist ein u[nd] dieselbe, nur ihre Richt[un]g ist verschieden. So reinigt] Ein Bliz die unge
sunde Luft, ein anderer zerschmettert einen Königspallast. Große Tugendhafte
u[nd] große Lasterhafte, so wie sie in dem Beiwort gros übereinkommen, so berühren
sich auch immer in gewißen Aehnlichkeitspunkten, und die ersten können nicht
selten manches von den lezten lernen. — Als in meiner Vaterstadt vor einigen Jahren
ein zweifacher Mörder, Herman Simmen,[11] gerichtet wurde, hatte man sein
Kupfer, ohne Anzeige der Umstände, Lavatern zur Beurtheilung zugeschickt;
er antwortete: es sey ein vielversprechender Mann , der wohl Anlage hätte, der
Stifter einer neuen Religionssekte zu werden. Manche sehr artige Leutchen
konnten sich darüber gar nicht satt lachen u[nd] spotten; mir aber, der ich sonst kein
Nachtreter Lavaters bin, ist der Ausspruch beweis, daß des Physiognomisten
Blik oft sicherer ist, als sich viele vorstellen, zumal da ich von den Maximen
u[nd] Umständen dieses Mörders näher unterrichtet war. _ Oft kömt es sogar
blos [au]f den Glanz der Lage an, ob ein Verfahren für Verbrechen gehalten
wird; mancher König, der in der Geschichte den Beinahmen Conquistor führt
wäre im gemeinen Stande ein zum Rad reifer Räuber gewesen, u[nd] eben das
Verhältnis sehen wir oft zwischen Einnehmern, die auf eine feine halbprivilegirte
Art den Fürsten defraudiren, u[nd] zwischen einen armen gefangenen Wilddieb.
Wie so oft bei Bällen u[nd] Aßembleen mit Verbrechern umgeben, nur sehen viele
Menschen keinen für einen solchen an, der nicht feßeln trägt. Wer aber |<16>
mit gefangenen Mißethätern spricht, u[nd] nach den Gang ihrer Gedanken u. Verir-
rungen forscht, der wird anders urtheilen, u[nd] bald ein tiefern Blik in das
menschl[iche] Herz thun, als der subtilste Philosoph ohne diese Erfahrungen.
Und was kan wohl dem, der andre lehren u[nd] führen, der andere vor den
mancherley seinen Abwegen zum Laster warnen will, wichtiger u[nd] nothwendiger
seyn, als die feinen Anfänge des Lasters, die sich zu seinem Ausbruch
wie die tröpfelnde Quelle zur Mündung eines stroms verhält, genau
kennen zu lernen; kennen zu lernen die unbemerkten Vorurtheile
durch die verführt das Volk auf die gröbsten Ausschweifungen verfällt,
u[nd] jene sodann zu zerstören.
Laßt uns daher gern, ihr Edeln, auch ohne Pflicht, u[nd] nochmehr, wenn
es die Umstände zur Pflicht machen, die Gefeßelten in den Gefäng
nißen besuchen; gern hinabsteigen in die Gräber, wo man die Gesundheit
des Körpers u[nd] des Geistes armer, verirrter Brüder vollends tödet
u[nd] das von Rechts wegen. Hieher laßt uns Trost u[nd] Beßerung bringen,
hier in diesen dunkeln Kerkern den Verstand der Irrenden aufhellen,
hier im finstren Saamen streuen, der dann an der Sonne Früchte trage,
hier Thränen trocknen u[nd] Wunden verbinden — u[nd] das von der Menschen-
liebe wegen. Sagt, kan es einen schöneren Beruf unter den tausend
Ständen geben, als den, ein Shama/Pfarrer Thalides,[12] wie das rothe Buch sagt, ein Trö-
ster der Betrübten zu seyn. Wir wollen das empfangene Wort, Irrende
durch Strafen u[nd] Absonderung von andern zu beßern, nicht in der Mitte un-
vollendet liegen laßen. Baut man doch nicht blos ein Krankenhaus, u[nd]
schaft die Leidenden hinein; sondern man ruft auch Aerzte bei, die sie heilen
u[nd] wieder herstellen, damit sie als gesunde u[nd]brauchbare Menschen
wieder weggehen. Aber unsere Gefängniße gleichen Lazareten, zu denen
man keinen Heilkundigen beiläßt, u[nd] aus denen die Kranken Gefangnen nach
gewißen formellen Proceduren, oft noch elender heraus hinken, als sie
hinein gebracht wurden. Laßt uns das Institut vollkommner machen, u[nd] die Aerzte
darin werden; u[nd] dafür, ihr Lehrer, ihr Richter, u[nd] alle ihr Menschenfreunde ohne Aemter
u[nd] Titel, wird uns Gott seegnen, der auch die Menschen nur straft, um sie
zu beßern; dafür werden wir das reine Glük genießen, durch uns gebeßerte u[nd] von
ihrer moralischen Krankheit geneßene nun wieder mit Erfolg an ihren Plaz arbeiten
u[nd] vergnügt zu sehen, u[nd] ihren Dank, u[nd] unsere Belohn[un]g in ihren Handlungen finden;
dafür werden wir mehr als durch jedes andere Geschäft, mehr als d[urc]h Beichtsitzen [?] od[er]
gerichtl[iche] Defensionen u[nd]Verdammungsurtheile die ehrwürdige B~~~~ig verdienen,
Seelenärzte zu heißen.

Gronovius

Notes

  1. Randeinfügung.
  2. Ixion (griechisch Ἰξίων), der griechischen Mythologie zufolge König der Lapither, der als Erster einen Mord an einem Verwandten beging.
  3. Tantalos (altgriechisch: Τάνταλος; lateinisch: Tantalus) wurde der griechischen Mythologie zufolge von den Göttern in den Tartaros verbannt, wo er Hunger und Durst leiden musste, obwohl Wasser und Früchte in erreichbarer Nähe zu sein schienen, und zudem ein Felsbrocken über seinem Haupt schwebte, der jeden Moment herabzufallen drohte.
  4. Ebenfalls griech. Mythologie (siehe Alceste)
  5. Die eingerückte Passage würde eingefügt und auf der unteren Hälfte der folgenden Seite fortgesetzt
  6. Gebirge in Unterägypten, in dem sich im 4. Jh. N- Chr. ebenso wie in der nitrischen Wüste zahlreiche Mönchskolonien befanden. Ein Angriff der nitrischen Mönche auf Konstantinopel konnte nicht ermittelt werden, wohl aber auf Alexandria. Vgl. dazu Theresia Hainthaler, Cyrill von Alexandrien. Vater der Kirche im 5. und 6. Jahrhundert und in der Ökumene heute, in: Väter der Kirche. Ekklesiales Denken von den Anfängen bis in die Neuzeit, hg. von Johannes Arnold u.a., S. 283ff., hier S. 285.
  7. Thomas Müntzer (1489-1525), Pfarrer und Reformator, im Bauernkrieg 1524/25 Anführer der Bauern in Thüringen, nach der Schlacht bei Frankenhausen im Mai 1525 gefangengenommen und öffentlich hingerichtet.
  8. oder ächter [?]
  9. Jacques Necker (1732-1804), Genfer Bankier und Diplomat, 1776-1781 und 1788-1790 Finanzminister Ludwigs XVI. von Frankreich, war maßgeblich für die Abschaffung der Folter in Frankreich im Jahr 1780 verantwortlich.
  10. Scheint sich um eine berühmte Figur des 18. Jhs. zu handeln. Vgl. Ernst-Peter Wieckenberg, Der Mörder Simmen. Auch eine Geschichte aus dem 18. Jahrhundert, in: Lichtenberg-Jahrhbuch 1991, S. 70-84