D-Q6669

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  • Metadata: Item:Q6669
  • Dokument Leithandschrift: Schwedenkiste Band 13, Dokument SK13-098
  • Standort: GStA PK, Freimaurer, 5.2. G 39 JL. Ernst zum Kompaß, Gotha, Nr. 111. Schwedenkiste. Abhandlungen und Geschichte, v.a. Illuminatenorden, 1757-1784
  • Titel: "Sind Mängel in Jena, und können diese nicht von der Polizei gemildert werden?"
  • Autor: Carl Wilhelm von Buchwald (Fridericus sapiens), nach Schriftvergleich.[1]
  • Datierung: Nach August 1786, Dokument ohne ohne Datierung, Aufsatzthema gestellt durch Bode in SK12-a266
  • Bearbeiter: Olaf Simons / Markus Meumann
  • JPG: 5074-5090

Commentary

Der Aufsatz ist aus zwei Themen gebildet, die nichts miteinander zu tun haben. Zum einen wird ein „Projekt“ unterbreitet, wie man die Bettelei in der Stadt eindämmen kann. Zum anderen geht es um den – schlechten – Zustand der Gasthöfe in Jena.

Beide Male werden polizeiliche, obrigkeitsstaatliche Maßnahmen durchdacht.

Man muss – Thema Bettelei – erstens die Stadtwachen besser instruieren, dass sie Bettler gar nicht erst in die Stadt lassen. Die in der Stadt fallen zum einen in die Armenfürsorge zum anderen in die Verantwortung der Handwerksinnungen.

Wer ein Handwerk ausüben kann zuerst an die Innungen verwiesen, die zusehen, wie sie ihn nutzen können oder seine Abschiebung veranlassen – er wird dann an einen anderen Ort verwiesen und für die Reise notdürftig finanziell ausgestattet.

Arme werden ansonsten von der Armen-Kasse finanziert und hier gibt es zwei Probleme: Die Kasse ist im Moment in ihrer Organisationsstruktur zu teuer, die Personalkosten stehen in keinem Verhältnis zur Unterstützungsleistung. Hier müssen Ehrenämter zum Fundraising vergeben werden, die Binnenorganisation muss von den Unterstützten (Austeilen von Geldern) mit übernommen werden.

Insgesamt ist es das Ziel hier jeden nach Kräften arbeiten zu lassen – in Fabriken. Hinfällige Arme sollen die bei der Arbeit unterstützen, die noch etwas leisten können. Der Staat muss im selben Moment das Problem statistisch in Tabellen erfassen und über die verschiedenen Städte in einer großen Tabelle Überblick gewinnen. Die örtliche Polizei muss verhindern, dass Unterstützte betteln, da die ihnen gewährten Summen zu Müßiggang führen.

Über die Lage der Hotels wird kurz geklagt. Hier wird letztlich ein öffentlich betriebenes Gasthaus gefordert, das einem polizeilichen Reglement bis hin zur Gestaltung der Räume und der Preisfindung unterliegt. Zeitungen sollen in den Gasthäusern ausliegen, diese sollten wie Kaffee-Häuser einladend sein. Hier zeichnet sich der Schritt vom Gasthof zum Hotel mit Lobby ab.


Transcript


?
98
Le parfait bonheur ne consiste
Qu‘ à rendre les hommes heureux|<2>


Um dem mir gegebenen Auftrag nach meinen we-
nigen Kräften ein Genüge zu leisten, wage ich es die
Frage aufzuwerfen „Sind Mängel in Jena, und können
diese nicht von der Polizey gemildert werden?

Ich zweifle keinen Augenblick daß diese erste Frage
nicht von einem jeden denkenden Einwohner bejahrt werden
sollte; so wie auch die andere, jedoch mit dem Zusazze
daß man Änderungen vornehmen, und sich nicht über-
reden müße, daß die jezzige vorhandene Einrichtung
gerade die beste und vollkommenste sey. Ich will
nur gegenwärtig auf den zu sehr in die Augen
fallenden Stücken mein Augenmerck richten, die sogar
auf Fremde einen nicht geringen Einfluß haben. Ich
meine das Betteln, und die schlechte Bewirthung
in den Gasthöfen.

Das Betteln diese Ungezogenheit, einen Jeden
auf der Gaße anzulaufen, ihn zu verfolgen, und
nicht selten sogar die Wohnzimmer mit diesem|<3>
Auffordern zu beunruhigen, muß einem Jeden
äußerst anstößig und unangenehm fallen. Da
das erste mehrentheils von Jungen und Mäd-
gen geschiehet; so ist es zugleich ein Beweiß,
daß deren Erziehung äußerst schlecht, deren
Eltern vorzüglich zu tadeln, aber auch die all-
gemeine Aufsicht nicht lobens wehrt erscheint,
indem dadurch daß dieses Betteln gedultet
wird, die Jugend zum Müßiggange gelei
tet und würcklich dem Staate, staat [sic] brauch-
barer Glieder nichts als Nichts würdige er-
zogen werden.

Um dieses aber zu ändern, sind gar
viele Vorsichten nöthig, solche Vorsichten welche
mit einer gänzlichen Änderung der jezzigen
Einrichtung verknüpft sind, und die das gehofte
auch wircklich leisten können, die aber um
so nothwendiger sind so gewiß es ist, daß|<4>
die Duldung der Bettler die allgemeine Sicherheit
stöhret, zudem auch ganz unglaublich ist, wie
viel Geld das bettelnde Armuth das ganze
Jahr durch aus einem Lande heimlich fortnimmt.
So viel ich weiß, wird alle Monaht von einem
Jeden, gegen einen gedruckten Schein Armen-
Geld gesamlet. Wie viel aber ein kömt, dieses
ist mir unwißend. Aber es ist allerdings ein
Fehler, daß man von diesem gesamleten Gelde,
welches lediglich der Armuth solle gewidmet werden,
diejenigen salarirt, die bey dem Armen Wesen
zu thun haben. So bekömt
der Mann der die Gelder eincaßirt jährl. ........................50 Mß.[2]
der die Rechnung führt und die Zettel signirt .................50 Mß.
die 3 Aßeßores der 3en Collegiarum jedes
12 r. oder 13 Mß. 15 g................................................41 Mß. 3 g.
...............................................................................141 Mß. 3 g.

Vielleicht ist nicht mehr Mß. sondern Rh[3] Mode, und dann |<5>
würde der Abgang, der für Arme solte bestimt seyn
noch mehr deteriorirt. So evident es ist, daß hier
ein Nachtheil geschehen müße, indem man alles
gesamlete Geld nicht so verwaltet, als man solte,
so ist noch ein anderer Nachtheil vorhanden, nemlich
dieser, daß man die Armen in Claßen theilt,
ohne auf dieses zu sehen, ob, und, wie viel sie
arbeiten können, und ihnen nach der vorräthigen
Menge wöchentlich 2g. 4g. – 6g. ertheilt. Dadurch
unterstüzt man wahre Arme nicht thätig ge-
nug. Keiner kann mit diesem Gelde aus langen,
leben wollen sie, sie müßen folglich da keine
Arbeits Häuser vorhanden sind, betteln.

Vorhergehendes zum Grunde gelegt, bilde ich
mir folgendes Project. Alle Arme sind entweder
Einheimische, oder Fremde. Fremde Bettler, reisen
entweder nach den Gebräuchen ihres Handwercks,
oder sie haben kein Handwerck anders, als das|<6>
Betteln. Diese letzteren müßen schon vor den Thoren
abgewiesen werden, folglich ist hierzu taugliche Wache
nöthig; Solten solche Bettler sich aber nach bereits er-
haltener Ermahnung, dennoch wieder heimlich hereinschleichen,
und auf dem Betteln betreten werden: so sind
Selbige nach Verhältniße der Sache, ohne Nachsicht mit
eins, zwey, auch drey tägiger Arbeit zu belegen. Doch
laße man sie nicht hungrig lauffen sondern gebe
ihnen staat [sic] Geld lieber etliche Pfunde Brodt. (Woher dazu
die Kosten? Dazu unten) diese welche nach den
Gebräuchen ihrer Inungen wandern, müßen sich bey
Ihren Handwercksgenoßen melden, sie mögen ein
geschencktes oder ungeschencktes Handwerk haben.[4] Diese
Meister und Gesellen erhalten einen Tag, den Reisenden,
und schaffen ihm wen er es verlanget Condition, oder
es bekomt den folgenden Tag ein viaticum, nach einem
andern Orte zu wandern. Für dieses viaticum muß
eine jede Inung ohne Unterschied sorgen.|<7>

Was aber die Versorgung der Einheimischen Arme
anlanget, so dienen hierzu außer, daß die Geist-
lichen Ihren Zuhörern die Armuth zu unterstüzzen
empfehlen, Becken ausstellen, eigends dazu den
Klingelbeutel herumtragen laßen, die wöchentliche
oder monahtliche Einsammlungen von jedweden
Einwohner, welche jedoch nicht wie zeithero durch
eigne angenommene Caßier sondern allemahl
durch die vornehmsten Einwohner der Stadt
zu bewircken, als gegen welche geringern
Respect haben, und mehr geben müßen, als
sie sonst zu geben sich erlaubten (So wie
in Hamburg wie auch in Freyburg in Breisgau).
Man theile also eine jede Stadt in verschie-
dene Quartiere, und laße Reiche herum in
diesen Monath Casum, in dem andern Semparo-
nium[5] pp bei allen in Person das Einsammlen
vornehmen, wo sodann ein jeder daßjenige was|<8>
er gegeben in besonders dazu einzurichtende Bücher
selbst einzuschreiben hat, dabei versäume man
nicht diesen wohlhabenden Geizigen, die zu wenig
geben mögten, das Gewißen zu rügen. Hier
fält jenes Salarium weg, dieses Geld wird nun
noch vermehrt, durch die aus gestellten Becken,
durch einen Klingelbeutel, durch ankommende und
abgehende Schüler aus den Schulen, durch Personen
die in öffentlichen Aemtern kommen, das Bürger-
recht, das Meisterrecht u.s.f. erhalten, durch
manche Strafgelder, selbst von Collateral Gebühren,
und endlich auch noch durch auszustellende Büchsen,
in Sämtlichen öffentlichen Wirthshäußern wo man
den Fremden von dem guten Endzweck dieser Samm-
lung hinlänglich Nachrichth ertheilet.

Ein kleiner Theil dieses Geldes wird als ein Capital
auf Intereße gegeben um eine wahre Armen Caße
zu errichten, der mehreste Theil des gesamleten|<9>
Geldes, wird unter die Armen vertheilt.

Aber die Vertheilung selbst verursachet einige
doch balde zu überwindende Mühe. Allmosen
sollen keinen Anlaß zum Müßiggange geben,
folglich muß ein jeder Arme, so viel als seine
Kräfte gestatten, arbeiten, und dieses Quantum
was er bei dem Mangel seiner Kräfte nicht
erwerben kan, er aber doch zu einem Nothdürf-
tigen Unterhalt gebraucht, dieses Quantum wird
ihn aus der zu ertheilenden Armen Caße
gegeben. Aber nicht baares Geld, sondern
mehr an Brodt und Holz im Winter, als am
Gelde.

Da preßhafte[6] Personen nur schwache Ar-
beiten liefern können, so müßen alle Be-
schäftigungen, die eine geringe Anwendung
der Kräfte, fordern erst claßificirt, und denn [!]
nach dem Stande und Range der Armen Per-|<10>
sonen ausgetheilt werden.

Arme doch nicht ganz geringe Personen beider-
ley Geschlechts könten zur Aufsicht bey anzulegen-
den Fabricken gebraucht werden, Arme mittel-
mäßigen Calibres, müßten Stricken, Spinnen,
Seiden Lappen zupfen, Leder - und andere
Blumen verfertigen, Bunt Papier mahlen, Land-
Charten illuminiren u.s.f. Arme der gering-
sten Sorte, können Pflantzen graben, hacken,
jäten und jenen beiden in ihren Arbeiten
als Tagelöhner an die Hand gehen.

Der Haupt Siz der Armen könte in Jena das
Brüder Hospital seyn. der welcher noch mäßige
Kräfte hat, sonst rechnen und schreiben kann, wird
unentgeltlich aufgenommen, und dafür, daß
er erhalten und wohl erhalten wird, muß
er die Austheilung der Allmosen und die
Rechnungen unentgeltlich verrichten. Hier fält|<11>
jenes Salarium auch weg.

Die drey Directeurs der 3en Collegiarum sehen ihre
Aufsicht, die damit sie keinen zur Last fallen möge
jährlich wechselt, als eine Pflicht an, die sie unbe-
soldet verrichten, Ihre Sorgfalt geht, außer dem,
daß die Austheilung richtig geschiehet, und die Rech-
nung vollkommen geführet werde, dahin, daß die
Armen Tabellen allemahl nach dem veränderten
Zustande, abgeändert werden.

Die Speciellen Tabellen enthalten folgende rubriquen.
1. Vor und Zunahme des Armen 2. Beschaffenheit des-
selben, ob er contract, lahm, und überhaupt warum
er arm ist. 3. Alter deßelben und wie viel er be-
kommen müße, um leben zu können, a) an baaren
Gelde b) an Brodt und Holtz. 4. Welchen Tag er ange-
nommen 5. Wie viel er arbeiten kan 6. Woher sie
verpflegt worden. Dabei können ohngefehr folgen-
de Artickel|<12>

1. Bestand der Caße 2. an freywilligen Geschenken
3. durchs Einsammeln von vornehmen Personen 4. Aus
dem Becken 5. Aus dem Klingelbeutel, 6. von Hochzeiten
7. Kindertaufen pp

Aus diesen Special Armen Tabellen könten nun
die General Tabellen des gantzen Landes verfertiget
werden und diese enthielten folgende Rubriquen
1. Nahmen der Städte 2. Anzahl der Armen 3. bekommen
wöchentlich a) an Brodt b) an Geld c) an Holtz, 4. Hat
das gantze Jahr getragen a) an brodt, b) an
Holtz, c) an Geld. 5: Ist in Summa eingekommen
6. der Bestand war 7. Ist der Bestand geblieben
Summa Summarum.

Wäre nun daß hiesige Armen Wesen
solchergestalt eingerichtet, so hätte die Polizey der
ganzen hiesigen Innwohnerschaft aufs schärfeste,
und gemeßenste, alles Privatallmosen geben zu
verbiethen, weil es sodann nicht mehr ein Werck|<14>
der Barmherzigkeit seyn würde, sondern nur
vielmehr durch dergleichen unzeitiges Mittleiden
alle guten Anstalten vereitelt, und die Obrig-
keitlichen Befehle verächtlich und unwircksam gemacht,
Muthwillen, Ausschweifung und Müßigang hin-
gegen nur unterhalten und solchergestalt dem
Unwesen des muthwilligen Bettelns nie
abgeholfen wäre.

Was nun aber die Gasthöfe in Jena anlanget,
so scheinen Selbige einen Ausbund übler Bewirthung
abzugeben, Ich habe zwar oft gehöret daß man schon
lange darüber deliberirt, allein wie ich zugleich
erfahren so liegt der Haupt Fehler bei allen Colle-
gies an Mangel des hierzu nöthigen Vorschußes.
Ich wüßte deshalb zur Zeit kein hinreichendes Mittel,
diesen üblen, und der Stadt doch in allem Betracht
äußerst nachtheiligen Umstand zu mildern, als
daß das Publicum sich selbst dieser Sache an-|<15>
nehme; so lange nemlich biß alles eingerichtet, und
dadurch Fremde zu uns angelocket werden, sich als
Wirthe bei uns niederlaßen, und diesen eingerichte-
ten Gasthoff entweder kaufen, oder Pachten. Mangel
an Reinlichkeit, Mangel an guter Speise, und
guten Weinen, findet sich allenthalben, so wie
die schmuzzie [!] Aufwartung eines Hauß Knechts sehr
frappant ist. Und wie siehet es mit der recreation
eines durch die Reise abgematteten Fremden
aus? Die jedweden der her kömt äußerst auf-
fallen muß. Um mich hier kurz zu faßen,
so ist in einem öffentlichen und wohl einge-
richteten Gasthofe erforderlich, daß alles
reinlich und gut sey! Es müßen Zimmer
für vornehme, mittlere, und geringere Perso-
nen daselbst befindlich, und nach diesem Stan-
de auch das Meublement eingerichtet seyn. Der
Gasthof muß wenigstens einen Saal zu|<16>
Concerts, Bällen, Hochzeiten, und selbst artige
Zimmer zum Bewirthen Fremder Personen
haben. Es muß zugleich auch ein Billard ent-
halten, und mit einem Worte als ein Coffe
Hauß eingerichtet seyn. Um hier nun die
Gäste eine angenehme Unterhaltung zu
verschaffen, müßen alle Arten der Zei-
tungen unentgeltlich gelesen werden
können. So wie den auch besonders noch
auf Ordnung zu sehen damit alle Ho-
noratiores der Stadt gleichfals herbey ge-
lockt werden sich hier bey müßigen Stun-
den zum Conversiren einzufinden.
Wie groß außerdem noch der Nutzen seyn
würde der hieraus für die hier Studiren-
den erwachsen würde wird jedweden
zur Genüge einleuchten. Endlich müste
auch kein Mangel an vollkommenen Köchen|<17>
vorhanden seyn. u.s.f.

Hat die Policey dafür gehörig gesorget;
denn muß sie auch Fremde in Sicherheit sez-
zen, daß diese vom Wirthe nicht betrogen
und über die Schnur angesezt werden. Hier
sind folglich Verordnungen nöthig, Verordnungen,
die ein jeder Fremde ohne Weitläuftig-
keit erkennen, sehen und lesen kann. Das
Sicherste dabei ist wohl die Methode, die
man hin und wieder in Chur-Sachßen
aus übt. Wo nemlich ein Wirth verpflichtet
ist, in jeder Stube ein gedrucktes oder ge-
schriebenes Reglement anzuhefften, auf wel
ches bestimmt ist. Wie viel die Stube
auf 24. Stunden, mit auch ohne Bette kostet.
Wie viel eine Mahlzeit von 1.2..3 und
mehreren Gerichten nebst bestimten Ge-
tränken kostet. u.s.f. Da nun aber die|<18>
Preiße nicht einerley bleiben; so ist es
nöthig daß von dem Beamten, und Ius-
ticiariis quartaliter diese Zettel ver-
hältniß mäßig abgeändert werden.

Notes

  1. Die nächste ähnlich kommende Schrift ist die Wahls, Castellios, jedoch machen k, V, W und R die Entscheidung leicht.
  2. Wahrscheinlich steht die Abkürzung für Meißnischer Gulden. Dieser entsprach 21 Groschen, was rechnerisch der Multiplikation in der dritten Zeile entspricht [www.thueringen.de/imperia/md/content/staatsarchive/rudolstadt/repertorien/ih_7.pdf www.thueringen.de ] Münzen, Maße und Gewichte in Thüringen
  3. Reichstaler. Dieser hatte 24 Groschen, was bei gleicher Anzahl von Münzen den Lohn der Armenverwalter noch höher gemacht hätte, als wenn sie in Meißnischen Gulden entlohnt worden wären.
  4. bresthaft = krank, siech, hinfällig.