D-Q10007

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Commentary

Transcript

Fortsetzung[1] von Esphender 1156.

Der Richter-Stand ist mir gewiß sehr schätzbar. Ich erkenne seine Nothwen-
digkeit, seinen vernünftigen Ursprung, seine Bünd , Verantwortung, und wie er,
des vielfältigen Mißbrauchs wegen den Haß und dem lieblosen Urtheil vor
andern ausgesetzt ist, so, daß ich selbst nicht Richter seyn möchte, auch, wenn
man mir das Zeugniß des besten geben könnte und wollte. Allein, in so
fern er eine verkettete Gesellschaft ust, die sich zusammen vestehet, hinter
dem Schein der Gesetze, Sportul-Taxen und Prozeß-Ordnungen, die Beutels
der Unterthanen zu fegen, ohne auch nur ein einziges mahl daran zu dencken:
wie durch patriotische Vorschläge, durch unentgeltlich abgewandten Schaden,
durch gemeinnützige Anstalten, durch Vater-Gesinnung im Polizey- und
Moral-Wesen, durch strengere Aufsicht über publike Häußer der niedrgern
Art, wo das Bier zum gemeinen Fond und zugleich zum nechsten Wege
alles Sitten-Verderbnißes gemacht ist, — etwas hineinfließen möge.

Hält die Justiz bloß im Zaum, ist sie bloße Rächerin, so thut dies auch
die Peitsche beym Pferde; aber bey Beherrschung vernünftiger Menschen,
(wenige unverbeßerliche Thiere darunter ausgenommen) sollte die Absicht
weiter, als aufs Peitschen gehen; Richter sollten höchstgeprüfte gute Männer
seyn; völlig aller Leidenschaften Meister; kein Sohn, der dies nicht wäre,
sollte dem Vater im Amte succediren, um das Band bey der Familie zu
erhalten; nicht erheuchelte, erkaufte, durch krumme Wege erschlichene Kanäle
und Patronanzen, sollten hier helfen, sondern Mittel, wodurch der Fürst
im Stand gesetzt würde, die Stellen nach eigener, untrüglichen Einsicht zu
vergeben.

Wer Urins im Mutter-Leibe zum Jurist bestimmt, (denn dieser
Mutter-Leib bestimmt noch immer,) hat er die Jurisprudenz, d. i.
Acientiam legum earumque ad casus obvios rite factam applicationem
studiert; so müße er sich für die Geschicht, für den Staat ein nützlicher|<2>
Mann, und für Moralität ein Beförderer zu seyn, noch weit mehr
zubereitet haben, um sich der Vorsorge und des Beyfalls des Obersten
im Staate würdig zu machen, der ihm ins Decret schreiben läßt:
Ich gebe ihm diese Stelle, die er verliehert, wenn er durch Geldschneiderey
ein reicher, oder ein armer Mann durch Küche, Keller, und Garden
wird. Picenz d. 40. Pharvard. 1157.

Ali.

Notes

  1. Siehe Item:Q10006.