D-Q6302

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Commentary

Transcript

Man sollte glauben, daß die
Ursache der Collision der Ge-
richtsstellen, die Sie aus
Ihrer Beobachtung anführen,
nemlich die Verbindung mehrerer
Directorial_ und sonstiger Landes-
stellen, viel eher zu Abwendung
dergleichen Collisionen gereichen
müste. Sie scheinen jedoch, die
Frage mehr auf Collisionen der
Pflichten ge# zu haben.
Uebrigens hatte die Frage ganz
andere Absichten, als die ,
die etwa in Beziehung auf den
Staat, in dem Sie
leben, vermuthet werden
können. Lassen Sie sich doch
diese Versicherung über
Ihren Zweifel beruhigen.

Notes