Reich public administration (1933-1945) (Q145177): Difference between revisions

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Verwaltungsdienst (1933-1945): Tätigkeit in der - Reichsbürokratie unterhalb der Ministerialebene (Reichsoberbehörden und rangniedere Dienststellen), - im Landesdienst sowie in - Kreis- und Kommunalbehörden (z.B. als Landrat, (Ober )bürgermeister) zwischen der 2. Staatsprüfung, nach dem 30.1.1933 und vor dem 9.5.1945 einschließlich kurzzeitiger dienstlicher Tätigkeiten (z.B. Hilfsarbeiter für wenige Monate). Nicht dazu zählen: Tätigkeiten als Rechtsanwalt oder in der kirchlichen Verwaltung.
Tätigkeit in der Reichsbürokratie unterhalb der Ministerialebene, im Landesdienst sowie in Kreis- und Kommunalbehörden nach dem 30.1.1933 und vor dem 9.5.1945. Nicht dazu zählen die Tätigkeiten in der kirchlichen Verwaltung.

Revision as of 17:06, 27 February 2020

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Reich public administration (1933-1945)
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