D-Q2612: Difference between revisions

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== Transcript ==
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[...]
Durchlauchtigster Herzog
Gnädigster Fürst und Herr,
 
Ew. Herzogl. Durchl. verzeihen gnädigst, daß
ich mich erklähre, um ''Höchstdieselben'' diese ehrer-
bietigste Zuschrift abzulassen. Mehrere Rück-
sichten leben mir dueses als Pflicht auf.
 
Zuförderst ist Ew. ''Herzogl. Durchl.'' unterthänigst
von mir zu notificiren, daß am 13<sup><u>ten</u></sup> d. M. Abends
10 Uhr, der Geheimrath Bode allhier mit Tode
abgegangen. Die vielfache Huld und Gnade, welche
 
[|<2>...] Der
Verstorbene hat bey seiner bekanten vieljährigen
Beschäftigung mit den Zwecken und Anstalten
der Freymaurerei und anderer geheimer Gesell-
schaften, worüber ein eigenes Archiv gesammelt
und in gewisser Ordnung disponiret. Er
hat demselben eine ansehnliche Samlung von
Druckschriften und Büchern, die auf jene Gesell-
schaften Beziehung haben, bezügl. Diese
Bücher Collection bestehet im Gewissen in 600
Bändenm und es ist ausserdem die ganze Auflage
mehrerer neuer von dem Verstorbenen unternom-
mener OrdensArbeiten somit verbunden, die
derselbe mit beträchtlichem Aufwande in
seiner Wohnung insgeheim abdrucken lassen.


Vorhandenen mündlichen und schriftlichen  
Vorhandenen mündlichen und schriftlichen  
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und gewisse Entdeckungen öffentlich bekannt
und gewisse Entdeckungen öffentlich bekannt
zu machen. Aber seine unterthänigte [?]
zu machen. Aber seine unterthänigte [?]
zutrauliche Verehrung Eurer Herzogl. Durchl.|<3>
zutrauliche Verehrung ''Eurer Herzogl. Durchl.''|<3>
und die Ueberzeugung, daß vorzüglich Höchstdero
und die Ueberzeugung, daß vorzüglich Höchstdero
persönliche große Kenntniß und fürstlicher Edelmuth
persönliche große Kenntniß und fürstlicher Edelmuth
hierüber zum Besten der Mitwelt vin sichersten  
hierüber zum Besten der Mitwelt von sichersten  
disponireb könne, hat ihn bewogen, sein ganzes  
disponiren könne, hat ihn bewogen, sein ganzes  
handschriftliches Archiv der Freymaurerey und
handschriftliches Archiv der Freymaurerey und
Büchersamlung über geheime Gesellschaften, Ew.
Büchersamlung über geheime Gesellschaften, <i>Ew.
Herzogli. Durchl. unterthänigst zu offeriren, und
Herzogl. Durchl.</i> unterthänigst zu offeriren, und
Höchstdiselben haben die Gnade gehabt, (nach der  
Höchstdiselben haben die Gnade gehabt, (nach der  
mündlichen Versicherung des Verstorbenen und nach
mündlichen Versicherung des Verstorbenen und nach
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jene Samlung um 1500 Rthl. zu acceptieren.
jene Samlung um 1500 Rthl. zu acceptieren.


Ich war vordemauch in diese Geheimnisse  
Ich war vordem auch in diese Geheimnisse  
eingeweiht und genoß des besondere vertrauens
eingeweiht und genoß des besondere Vertrauens
des Verstorbenen. Nicht also nur sein Auftrag,  
des Verstorbenen. Nicht also nur sein Auftrag,  
sondern auch die Obliegenheit gegen das ehrwürdige
sondern auch die Obliegenheit gegen das ehrwürdige
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Ich überlasse das, was ich thun können und  
Ich überlasse das, was ich thun können und  
sollte, zu Ww. Durchl. gnädigen
sollte, zu ''Ew. Durchl.'' gnädigen
Beurtheilung, mit unterthänigster Bitte, mich
Beurtheilung, mit unterthänigster Bitte, mich
darüber, was Höchstdieselben zu Ueberkom-
darüber, was Höchstdieselben zu Ueberkom-
men obgedacchter S[***] besorgt wissen
men obgedachter S[***] besorgt wissen
wollen, mit gnädigstem Befehl zu beehren.
wollen, mit gnädigstem Befehl zu beehren.
Die [...]
Die [...]

Revision as of 15:28, 21 September 2020

Commentary

Voigt informs of Bode's death and introduces himself as the executor of his will.

Transcript

Durchlauchtigster Herzog
Gnädigster Fürst und Herr,

Ew. Herzogl. Durchl. verzeihen gnädigst, daß
ich mich erklähre, um Höchstdieselben diese ehrer-
bietigste Zuschrift abzulassen. Mehrere Rück-
sichten leben mir dueses als Pflicht auf.

Zuförderst ist Ew. Herzogl. Durchl. unterthänigst
von mir zu notificiren, daß am 13ten d. M. Abends
10 Uhr, der Geheimrath Bode allhier mit Tode
abgegangen. Die vielfache Huld und Gnade, welche

[|<2>...] Der
Verstorbene hat bey seiner bekanten vieljährigen
Beschäftigung mit den Zwecken und Anstalten
der Freymaurerei und anderer geheimer Gesell-
schaften, worüber ein eigenes Archiv gesammelt
und in gewisser Ordnung disponiret. Er
hat demselben eine ansehnliche Samlung von
Druckschriften und Büchern, die auf jene Gesell-
schaften Beziehung haben, bezügl. Diese
Bücher Collection bestehet im Gewissen in 600
Bändenm und es ist ausserdem die ganze Auflage
mehrerer neuer von dem Verstorbenen unternom-
mener OrdensArbeiten somit verbunden, die
derselbe mit beträchtlichem Aufwande in
seiner Wohnung insgeheim abdrucken lassen.

Vorhandenen mündlichen und schriftlichen
Nachrichten zu Folge hat der Verstorbene
einigemal im Begriffe gestanden, alle An-
sichten und sogar persönliche Gefahren dem
gemeinsamen grössern Besten aufzuopfern
und gewisse Entdeckungen öffentlich bekannt
zu machen. Aber seine unterthänigte [?]
zutrauliche Verehrung Eurer Herzogl. Durchl.|<3>
und die Ueberzeugung, daß vorzüglich Höchstdero
persönliche große Kenntniß und fürstlicher Edelmuth
hierüber zum Besten der Mitwelt von sichersten
disponiren könne, hat ihn bewogen, sein ganzes
handschriftliches Archiv der Freymaurerey und
Büchersamlung über geheime Gesellschaften, Ew.
Herzogl. Durchl.
unterthänigst zu offeriren, und
Höchstdiselben haben die Gnade gehabt, (nach der
mündlichen Versicherung des Verstorbenen und nach
einem vorhandenen Briefe des Herrn von der Lühe)
jene Samlung um 1500 Rthl. zu acceptieren.

Ich war vordem auch in diese Geheimnisse
eingeweiht und genoß des besondere Vertrauens
des Verstorbenen. Nicht also nur sein Auftrag,
sondern auch die Obliegenheit gegen das ehrwürdige
Institut der Freymaurerey, und vor allen andern
meine Devotion gegen Ew. Herzogl. Durchl.
machten es mir zur Schuldigkeit, sogleich
nach Bode's Ableben mit Zusicherung zweyer
Ordensbrüder und Freunde des Verstorbenen, den
Steuerrath Ludecus[1], und Oberconsistorialrath Böttger[2]
das in einem besondern Schrank enthaltene Archiv
zu versiegeln; ja selbst den gestrigen zweyen Rath
über alle Scripturen des Verstorbenen durch-
zusehen und alle Aufsätze und Briefschaften,|<4>
die in OrdensGeschäfte einschlagen, zu separ[riren]
und in den Archivschrank beyzulegen.

Die verwittwete Frau Gräfin von Bernstorff[3]
TestamentsErbin des Verstorbenen, jedoch so [daß]
der Vortheil seiner kleinen Nachlasschaft der
nägsten bedürftigen Blutsverwandten desselben zu-
gute kommen soll. Die Frau Gräfin hat [***]
Geschäft gern zugelassen, da sie hierin von
der Willensmeinung des Verstorbenen unter-
richtet war.

Ich überlasse das, was ich thun können und
sollte, zu Ew. Durchl. gnädigen
Beurtheilung, mit unterthänigster Bitte, mich
darüber, was Höchstdieselben zu Ueberkom-
men obgedachter S[***] besorgt wissen
wollen, mit gnädigstem Befehl zu beehren.
Die [...]

Notes

  1. Johann August Ludecus Item:Q708.
  2. Carl August Böttiger Item:Q11197.
  3. Charitas Emilia von Bernstorff Item:Q14192.