Item:Q246797: Difference between revisions

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Q38540
label / enlabel / en
tax collector (de: Schösser)
label / delabel / de
Schösser
label / frlabel / fr
collecteur d'impôt (de: Schösser)
aliases / en / 0aliases / en / 0
Amtsschösser
aliases / en / 1aliases / en / 1
Schösser
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Amtsschösser
aliases / de / 1aliases / de / 1
Schösser
aliases / de / 2aliases / de / 2
Steuereinnehmer
description / endescription / en
the person who collects the taxes from peasants etc.
description / dedescription / de
vom mittelalterlichen Schoß als Steuer
Property / Instance of
 
Property / Instance of: Career statement / rank
Normal rank
 
Property / Definition
von Schoß, eine Person, welche dazu gesetzt ist, den Schoß von den Schoßbaren Personen einzunehmen und zu berechnen. Dieses Wort ist nur noch in manchen Gegenden üblich; in manchen <148, 108> wird es von einem solchen Einnehmer aller obrigkeitlichen Gefälle gebraucht. Der Amtsschösser, der Einnehmer der obrigkeitlichen Schosse oder Steuern in einem Kammerorte. (German)
 
Property / Definition: von Schoß, eine Person, welche dazu gesetzt ist, den Schoß von den Schoßbaren Personen einzunehmen und zu berechnen. Dieses Wort ist nur noch in manchen Gegenden üblich; in manchen <148, 108> wird es von einem solchen Einnehmer aller obrigkeitlichen Gefälle gebraucht. Der Amtsschösser, der Einnehmer der obrigkeitlichen Schosse oder Steuern in einem Kammerorte. (German) / rank
Normal rank
 
Property / Definition: von Schoß, eine Person, welche dazu gesetzt ist, den Schoß von den Schoßbaren Personen einzunehmen und zu berechnen. Dieses Wort ist nur noch in manchen Gegenden üblich; in manchen <148, 108> wird es von einem solchen Einnehmer aller obrigkeitlichen Gefälle gebraucht. Der Amtsschösser, der Einnehmer der obrigkeitlichen Schosse oder Steuern in einem Kammerorte. (German) / qualifier
 
Property / Definition: von Schoß, eine Person, welche dazu gesetzt ist, den Schoß von den Schoßbaren Personen einzunehmen und zu berechnen. Dieses Wort ist nur noch in manchen Gegenden üblich; in manchen <148, 108> wird es von einem solchen Einnehmer aller obrigkeitlichen Gefälle gebraucht. Der Amtsschösser, der Einnehmer der obrigkeitlichen Schosse oder Steuern in einem Kammerorte. (German) / qualifier
 

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