Landschaft (Q230460): Difference between revisions
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États provinciaux | |||||||
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im Sinne von Herrschaftsraum und Zusammenkunft der Landstände | |||||||
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in the (German) sense of the territorial domain and the convention of the estates of this domain | |||||||
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in the (German) sense of the territorial domain and the convention of the estates of this domain | |||||||
description / es | description / es | ||||||
en el sentido (alemán) del dominio territorial y la convención de los estados de este dominio | |||||||
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Property / Definition: 1) Eigentlich, eine Provinz, ein Land, Fr. Provincia, Regio, Terrarum tractus; eine sehr alte Bedeutung, in welcher Landscaffi schon bey dem Kero (fone rumen landscaffen, aus entlegenen Ländern), Lantscheffi in dem Tatian, Lantschefst bey dem Notker, und Lantscipe im Angelsächsischen vorkommen. Im Hochdeutschen ist sie größtentheils veraltet, außer, daß in einigen Gegenden noch besondere Bezirke eines Landes oder einer Gegend den Nahmen der Landschaften führen. So besteht in dem Herzogthume Schleßwig das Amt Tondern aus zwey Landschaften oder Bezirken, und die Landschaft Bredstedt ist mit dem Amte Flensburg verbunden. In andern schleßwigischen Aemtern führen diese Bezirke den Nahmen der Harden und Birke. Solchen Landschaften sind entweder Amtleute oder auch Land=Vögte vorgesetzt. 2) Figürlich werden die Land=Stände einer Provinz als ein Ganzes betrachtet (s. im LXII Th. Pfeil-IconS. 233, fgg.), die Landschaft genannt, welchen Nahmen auch wohl ein besonderer von derselben niedergesetzter Ausschuß führt, die Angelegenheiten der gesammten Landschaft in ihrem Nahmen zu verwalten. Die Landschaft zusammen berufen, entlassen, u. s. f. (German) / reference | |||||||
Property / Definition: 1) Eigentlich, eine Provinz, ein Land, Fr. Provincia, Regio, Terrarum tractus; eine sehr alte Bedeutung, in welcher Landscaffi schon bey dem Kero (fone rumen landscaffen, aus entlegenen Ländern), Lantscheffi in dem Tatian, Lantschefst bey dem Notker, und Lantscipe im Angelsächsischen vorkommen. Im Hochdeutschen ist sie größtentheils veraltet, außer, daß in einigen Gegenden noch besondere Bezirke eines Landes oder einer Gegend den Nahmen der Landschaften führen. So besteht in dem Herzogthume Schleßwig das Amt Tondern aus zwey Landschaften oder Bezirken, und die Landschaft Bredstedt ist mit dem Amte Flensburg verbunden. In andern schleßwigischen Aemtern führen diese Bezirke den Nahmen der Harden und Birke. Solchen Landschaften sind entweder Amtleute oder auch Land=Vögte vorgesetzt. 2) Figürlich werden die Land=Stände einer Provinz als ein Ganzes betrachtet (s. im LXII Th. Pfeil-IconS. 233, fgg.), die Landschaft genannt, welchen Nahmen auch wohl ein besonderer von derselben niedergesetzter Ausschuß führt, die Angelegenheiten der gesammten Landschaft in ihrem Nahmen zu verwalten. Die Landschaft zusammen berufen, entlassen, u. s. f. (German) / reference | |||||||
Property / Instance of | |||||||
Property / Instance of: GOV-Type of Object / rank | |||||||
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Property / Not to be confused with | |||||||
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Property / Secondary literature | |||||||
Property / Secondary literature: GOV - List of all Types of Objects / rank | |||||||
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Latest revision as of 10:01, 8 March 2024
in the (German) sense of the territorial domain and the convention of the estates of this domain
Language | Label | Description | Also known as |
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English | Landschaft |
in the (German) sense of the territorial domain and the convention of the estates of this domain |
Statements
1) Eigentlich, eine Provinz, ein Land, Fr. Provincia, Regio, Terrarum tractus; eine sehr alte Bedeutung, in welcher Landscaffi schon bey dem Kero (fone rumen landscaffen, aus entlegenen Ländern), Lantscheffi in dem Tatian, Lantschefst bey dem Notker, und Lantscipe im Angelsächsischen vorkommen. Im Hochdeutschen ist sie größtentheils veraltet, außer, daß in einigen Gegenden noch besondere Bezirke eines Landes oder einer Gegend den Nahmen der Landschaften führen. So besteht in dem Herzogthume Schleßwig das Amt Tondern aus zwey Landschaften oder Bezirken, und die Landschaft Bredstedt ist mit dem Amte Flensburg verbunden. In andern schleßwigischen Aemtern führen diese Bezirke den Nahmen der Harden und Birke. Solchen Landschaften sind entweder Amtleute oder auch Land=Vögte vorgesetzt. 2) Figürlich werden die Land=Stände einer Provinz als ein Ganzes betrachtet (s. im LXII Th. Pfeil-IconS. 233, fgg.), die Landschaft genannt, welchen Nahmen auch wohl ein besonderer von derselben niedergesetzter Ausschuß führt, die Angelegenheiten der gesammten Landschaft in ihrem Nahmen zu verwalten. Die Landschaft zusammen berufen, entlassen, u. s. f. (German)