Landschaft (Q230460): Difference between revisions

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the territorialer Herrschaft wie die Zusammenfassung der Landstände die sich mit Kompetenzen der regionalen Verwaltung treffen
im Sinne von Herrschaftsraum und Zusammenkunft der Landstände

Revision as of 08:59, 17 January 2024

in the (German) sense of the territorial domain and the convention of the estates of this domain
Language Label Description Also known as
English
Landschaft
in the (German) sense of the territorial domain and the convention of the estates of this domain

    Statements

    1) Eigentlich, eine Provinz, ein Land, Fr. Provincia, Regio, Terrarum tractus; eine sehr alte Bedeutung, in welcher Landscaffi schon bey dem Kero (fone rumen landscaffen, aus entlegenen Ländern), Lantscheffi in dem Tatian, Lantschefst bey dem Notker, und Lantscipe im Angelsächsischen vorkommen. Im Hochdeutschen ist sie größtentheils veraltet, außer, daß in einigen Gegenden noch besondere Bezirke eines Landes oder einer Gegend den Nahmen der Landschaften führen. So besteht in dem Herzogthume Schleßwig das Amt Tondern aus zwey Landschaften oder Bezirken, und die Landschaft Bredstedt ist mit dem Amte Flensburg verbunden. In andern schleßwigischen Aemtern führen diese Bezirke den Nahmen der Harden und Birke. Solchen Landschaften sind entweder Amtleute oder auch Land=Vögte vorgesetzt. 2) Figürlich werden die Land=Stände einer Provinz als ein Ganzes betrachtet (s. im LXII Th. Pfeil-IconS. 233, fgg.), die Landschaft genannt, welchen Nahmen auch wohl ein besonderer von derselben niedergesetzter Ausschuß führt, die Angelegenheiten der gesammten Landschaft in ihrem Nahmen zu verwalten. Die Landschaft zusammen berufen, entlassen, u. s. f. (German)