tax collector (de: Amtsschösser) (Q246797): Difference between revisions
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Property / Definition | |||
von Schoß, eine Person, welche dazu gesetzt ist, den Schoß von den Schoßbaren Personen einzunehmen und zu berechnen. Dieses Wort ist nur noch in manchen Gegenden üblich; in manchen <148, 108> wird es von einem solchen Einnehmer aller obrigkeitlichen Gefälle gebraucht. Der Amtsschösser, der Einnehmer der obrigkeitlichen Schosse oder Steuern in einem Kammerorte. (German) | |||
Property / Definition: von Schoß, eine Person, welche dazu gesetzt ist, den Schoß von den Schoßbaren Personen einzunehmen und zu berechnen. Dieses Wort ist nur noch in manchen Gegenden üblich; in manchen <148, 108> wird es von einem solchen Einnehmer aller obrigkeitlichen Gefälle gebraucht. Der Amtsschösser, der Einnehmer der obrigkeitlichen Schosse oder Steuern in einem Kammerorte. (German) / rank | |||
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Property / Definition: von Schoß, eine Person, welche dazu gesetzt ist, den Schoß von den Schoßbaren Personen einzunehmen und zu berechnen. Dieses Wort ist nur noch in manchen Gegenden üblich; in manchen <148, 108> wird es von einem solchen Einnehmer aller obrigkeitlichen Gefälle gebraucht. Der Amtsschösser, der Einnehmer der obrigkeitlichen Schosse oder Steuern in einem Kammerorte. (German) / qualifier | |||
Property / Definition: von Schoß, eine Person, welche dazu gesetzt ist, den Schoß von den Schoßbaren Personen einzunehmen und zu berechnen. Dieses Wort ist nur noch in manchen Gegenden üblich; in manchen <148, 108> wird es von einem solchen Einnehmer aller obrigkeitlichen Gefälle gebraucht. Der Amtsschösser, der Einnehmer der obrigkeitlichen Schosse oder Steuern in einem Kammerorte. (German) / qualifier | |||
Literal statement: Schösser |
Revision as of 16:32, 14 April 2021
the person who collects the taxes from peasants etc.
- Amtsschösser
- Schösser
Language | Label | Description | Also known as |
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English | tax collector (de: Amtsschösser) |
the person who collects the taxes from peasants etc. |
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Statements
von Schoß, eine Person, welche dazu gesetzt ist, den Schoß von den Schoßbaren Personen einzunehmen und zu berechnen. Dieses Wort ist nur noch in manchen Gegenden üblich; in manchen <148, 108> wird es von einem solchen Einnehmer aller obrigkeitlichen Gefälle gebraucht. Der Amtsschösser, der Einnehmer der obrigkeitlichen Schosse oder Steuern in einem Kammerorte. (German)
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