Session of Gotha’s Lodge “Zum Compaß”, 1785-11-16 (Q419287): Difference between revisions

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Beförderung Bohn und Schröder nach dem III. Grad genehmigt, von der Lühr derzeit Richter. Annahme Bruder Geißler. Die Einladungen zu den Logenarbeiten sollen nicht mehr durch Billets geschehen, sondern es wird ein für allemal der 2. Mittwoch jeden Monats zu Logenarbeit festgelegt. Ausnahmen Herzogsgeburtstag und Johannisfest Allgemeine Bestimmungen des Eklektischer Bundes über die Einlassung von besuchenden Brüdern. Neue Bestimmungen über die Annahme von Suchenden im Sprengel der einzelnen Logen. Jeder Suchende hat seiner Meldung einen schriftlichen Aufsatz beizufügen woraus sein Charakter, seine Denkart aus und seine Fähigkeiten beurteilt werden können. Es soll außer den Logenarbeiten eine Art Freier Club gebildet werden, damit sich die Brüder immer näher kommen (hat also noch nicht bestanden). (German)
Beförderung Becker und Schröder nach dem III. Grad wird genehmigt, von der Lühe deput. Meister. Annahme Bruder Geißler. Die Einladungen zu den Logenarbeiten sollen nicht mehr durch Billets geschehen, sondern es wird ein für allemal der 2. Mittwoch jeden Monats zu Logenarbeit festgelegt. Ausnahmen Herzogsgeburtstag und Johannisfest Allgemeine Bestimmungen des Eklektischen Bundes über die Einlassung von besuchenden Brüdern. "Strenge Bestimmungen über die Annahme von Suchenden im Sprengel der einzelnen Logen. Jeder Suchende hat seiner Meldung einen schriftlichen Aufsatz beizufügen, daraus sein Charakter, seine Denkungsart und seine Fähigkeiten beurteilt werden kann." Es soll außer den Logenarbeiten eine Art freier Klub gebildet werden, damit sich die Brüder immer näher kommen (hat also noch nicht bestanden). (German)

Revision as of 21:43, 13 March 2024

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Language Label Description Also known as
English
Session of Gotha’s Lodge “Zum Compaß”, 1785-11-16
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    16 November 1785Gregorian
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    Beförderung Becker und Schröder nach dem III. Grad wird genehmigt, von der Lühe deput. Meister. Annahme Bruder Geißler. Die Einladungen zu den Logenarbeiten sollen nicht mehr durch Billets geschehen, sondern es wird ein für allemal der 2. Mittwoch jeden Monats zu Logenarbeit festgelegt. Ausnahmen Herzogsgeburtstag und Johannisfest Allgemeine Bestimmungen des Eklektischen Bundes über die Einlassung von besuchenden Brüdern. "Strenge Bestimmungen über die Annahme von Suchenden im Sprengel der einzelnen Logen. Jeder Suchende hat seiner Meldung einen schriftlichen Aufsatz beizufügen, daraus sein Charakter, seine Denkungsart und seine Fähigkeiten beurteilt werden kann." Es soll außer den Logenarbeiten eine Art freier Klub gebildet werden, damit sich die Brüder immer näher kommen (hat also noch nicht bestanden). (German)
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