Session of the Bamberg cathedral chapter, 1569-09-20 (Q877216): Difference between revisions

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Property / Subject / topic / heading: Streitsache Hans Reutter gegen Friedrich Seeber (German) / reference
 

Revision as of 16:50, 18 April 2024

Meeting of the Bamberg cathedral chapters held in the chapter house for the purpose of making decisions
Language Label Description Also known as
English
Session of the Bamberg cathedral chapter, 1569-09-20
Meeting of the Bamberg cathedral chapters held in the chapter house for the purpose of making decisions

    Statements

    0 references
    20 September 1569
    0 references
    Streitigkeit zwischen Johann Fuchs und Paul von Streitberg (German)
    In der Streitigkeit zwischen Johann Fuchs und Paul von Streitberg bzgl. der Orte Herrnsdorf/Pettstadt und Frensdorf/Reundorf/Röbersdorf/Erlach dazwischenliegenden Wäldern, Wiesen und Bäche soll ein Augenschein eingeholt werden und die einzelnen Streitpunkte demnach behandelt werden. Um weitere Streitigkeiten und auch Unkosten zu vermeiden, bittet das DK die beiden Kapitulare, die Angelegenheiten direkt vom DK entscheiden zu lassen. Fuchs stimmte bereits zu, Streitberg war jedoch an diesem Tag abwesend. Wenn er auch zustimmen würde, sollten beide Kapitulare mit ihren Urkunden und Dokumenten an einem anzusetzenden Tag vor dem Kapitel zum Verhör erscheinen. (German)
    1 reference
    16v-17r
    Staffelsteiner Bürgermeister Hans Ziegler gegen Hans Dietz (German)
    Nach Klage des Staffelsteiner Bürgermeisters Hans Ziegler hat Hans Dietz seine Stellungnahme eingereicht. Beide Parteien sollen an einem anzusetzenden Tag zum Verhör nach Bamberg kommen. (German)
    1 reference
    17r
    Schreiben des Scheßlitzer Kastners wg. Weinbergen und Schäfereien (German)
    Schreiben des Scheßlitzer Kastners wg. Weinbergen und Schäfereien, auch Lehen und Zehnt in Roschlaub, Zeckendorf und Giech (German)
    1 reference
    Streitsache Hans Reutter gegen Friedrich Seeber (German)
    In der Streitsache Hans Reutter gegen Friedrich Seeber hat der Domdekan einen Kompromiss vorgeschlagen, auf den sich beide Parteien per Handgelöbnis verpflichtet haben. (German)
    1 reference
    17v