D-Q4698: Difference between revisions
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Erbittet ein Nachdenken, ob es gegen die Ordenvorschriften verstieße, wenn man jungen und noch nicht weiter ausgebildeten Illuminaten Helfer zur Seite stellte, um ihnen bei der Gestaltung von Aufsätzen insbesondere auf dem Gebiet der Philosophie behilflich zu sein. Die Erstellung eines "Skeletts" - der Gliederung - ist hier das Desiderat. Die Idee kollidiert vermutlich mit dem Interesse daran, hier gerade in den Entwicklungsstand des Schreibers Einblick zu gewinnen. | Erbittet ein Nachdenken, ob es gegen die Ordenvorschriften verstieße, wenn man jungen und noch nicht weiter ausgebildeten Illuminaten Helfer zur Seite stellte, um ihnen bei der Gestaltung von Aufsätzen insbesondere auf dem Gebiet der Philosophie behilflich zu sein. Die Erstellung eines "Skeletts" - der Gliederung - ist hier das Desiderat. Die Idee kollidiert vermutlich mit dem Interesse daran, hier gerade in den Entwicklungsstand des Schreibers Einblick zu gewinnen. | ||
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In den allgemeinen Ordens-Statuten, wo vom ''Quibus licet'' und anderen | |||
Ausarbeitungen die Rede ist, findet sich kein ausdrückliches Verboth, daß | |||
nicht ein geübter Br. dem schwächeren in seinen Arbeiten beyräthig seyn | |||
solle. Die Worte <u>auf seins eigene Art</u> scheinen zwar so etwas davon | |||
zu enthalten, allein sie umfaßen bey weiten nicht das Bestimmte und | |||
Deutliche eines Gesetzes. | |||
Es entsteht daher die Frage: ob ein solcher Helfer sich einer subtilen | |||
Hintergehung gegen die Obern schuldig mache, und in wie fern ihm | |||
diese Hülflichkeit zum Vorwurf gereichen könne? | |||
Unter den iüngern Brüdern wird es immer hie und da einige geben, | |||
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Revision as of 14:46, 8 February 2019
- Metadaten: Item:Q4698
- Aktenbestand: Schwedenkiste Band 11, Dokument SK11-016
- Standort: GStA PK, Freimaurer, 5.2. G 39 JL. Ernst zum Kompaß, Gotha, Nr. 109. Schwedenkiste. Quibus Licet, A-S
- Titel: (Quibus Licet)
- Autor: Johann Friedrich Christian Rudorff (Ali)
- Ordensdatum: Syracus, 26. Din 1154
- Datum: Gotha, 26. Januar 1785
- Erschließung: --Olaf Simons (talk) 17:14, 14 August 2014 (CEST)
Commentary
Erbittet ein Nachdenken, ob es gegen die Ordenvorschriften verstieße, wenn man jungen und noch nicht weiter ausgebildeten Illuminaten Helfer zur Seite stellte, um ihnen bei der Gestaltung von Aufsätzen insbesondere auf dem Gebiet der Philosophie behilflich zu sein. Die Erstellung eines "Skeletts" - der Gliederung - ist hier das Desiderat. Die Idee kollidiert vermutlich mit dem Interesse daran, hier gerade in den Entwicklungsstand des Schreibers Einblick zu gewinnen.
Transcript
_________
In den allgemeinen Ordens-Statuten, wo vom Quibus licet und anderen
Ausarbeitungen die Rede ist, findet sich kein ausdrückliches Verboth, daß
nicht ein geübter Br. dem schwächeren in seinen Arbeiten beyräthig seyn
solle. Die Worte auf seins eigene Art scheinen zwar so etwas davon
zu enthalten, allein sie umfaßen bey weiten nicht das Bestimmte und
Deutliche eines Gesetzes.
Es entsteht daher die Frage: ob ein solcher Helfer sich einer subtilen
Hintergehung gegen die Obern schuldig mache, und in wie fern ihm
diese Hülflichkeit zum Vorwurf gereichen könne?
Unter den iüngern Brüdern wird es immer hie und da einige geben,