Session of the Bamberg cathedral chapter, 1611-03-05 (Q877677)
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Meeting of the Bamberg cathedral chapters held in the chapter house for the purpose of making decisions
Language | Label | Description | Also known as |
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English | Session of the Bamberg cathedral chapter, 1611-03-05 |
Meeting of the Bamberg cathedral chapters held in the chapter house for the purpose of making decisions |
Statements
5 March 1611Gregorian
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Religionsmandat und dessen Druck und Verbreitung (German)
Das Religionsmandat soll gedruckt werden und dem Domkapitel in etlichen Ausfertigungen gegeben werden, dass es seinen Untertanen das Mandat, das an etlichen orten geendert wurde, zustellen lassen kann. In diesem Mandat zeigt das DK seinen Untertanen in den Bamberger Stiften, in Staffelstein und anderenorts an, dass (unter Mitwissen des Bischofs) jeder Untertan, der immer noch oder erneut protestantisch sei, entweder bis Ostern zum Katholizismus zurückkehre oder ausreisen müsse. Grund sei offenbar, dass vielerorts immer noch Protestanten im Hochstift lebten. Als mögliche Strafe für diejenigen, die keines von beiden täten, nennt das DK die Einziehung des Vermögens. (German)
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145r-146r
Dekret wg. Konkubinat in den Stiften (German)
Das Dekret bzgl. des Konkubinats in den Nebenstiften solle auf lateinisch verbreitet werden; die Delinquenten sollen von den Obleyern zum Gehorsam angemahnt werden. (German)
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146r
Otto Heinrich von Gebsattel wechselt von Mainz nach Würzburg zum Studieren (German)
Otto Heinrich von Gebsattel wechselt von Mainz nach Würzburg zum Studieren, soll jedoch ein Testimonium überschicken. (German)
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146
Streitigkeiten um Verpflichtung zwischen Lichtenfels und Staffelstein (German)
Der Lichtenfelser Amtmann will die Untertanen in Uetzing und Prechting zur Pflichtleistung drängen - auch diejenigen, die eigentlich zu Staffelstein gehörten. Dies zeigte der Kastner von Staffelstein an. Das DK sandte ein Schreiben an den Amtmann in LIF: Hierin verwarnte es ihn, von den kapitelischen Untertanen keine Huldigung zu verlangen, weil sie seit jeher ausgenommen worden seien. Zwar erlaubte man dem Bischof bei der vorherigen Erbhuldigung, einmalig eine Huldigung von Vertretern der Gebiete einzuholen, doch sei das nicht normal. Das DK hält dagegen und meint, dass der Amtmann keinen Keil zwischen ihnen und dem Bischof treiben solle. In einem Schreiben an den Staffelsteiner Kastner bat man diesen, die Huldigung nicht zu gestatten. (German)
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146v-147r
Bitte um Straflinderung für Kümmelmann (German)
Freunde von Kümmelmann bitten um Linderung der Haftstrafe. Da dieser jedoch selbst nicht um Linderung der Strafe angehalten hat und sich wohl auch nicht gut benimmt, wurde die Bitte abgelehnt. (German)
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