Session of the Bamberg cathedral chapter, 1598-05-05 (Q877626)

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Meeting of the Bamberg cathedral chapters held in the chapter house for the purpose of making decisions
Language Label Description Also known as
English
Session of the Bamberg cathedral chapter, 1598-05-05
Meeting of the Bamberg cathedral chapters held in the chapter house for the purpose of making decisions

    Statements

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    5 May 1598Gregorian
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    Marschalk'sche Interzession wg. Staffelsteiner Untertanen & Rekatholisierung (German)
    Veit Ulrich Marschalk von Ebnet hat wg. der Rekatholisierung in Staffelstein interzediert - genauer: wegen seiner vier Untertanen dort (Konrad Kempf, Michael Zeiß, Reinhard Lieb und Endres Schuch). Er will eine Verlängerung deren Fristen für die Bekehrung oder Ausreise. Das Domkapitel lehnt dies jedoch ab - mit Verweis auf ein Versprechen, das man dem päpstlichen Nuntius bzgl. der Rekatholisierung dort gegeben hätte. (German)
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    346
    Fürstbischof verwehrt Belehnung Banz' in Irrung mit Würzburg (German)
    Wegen der Irrungen mit Würzburg verwehrt der Fürstbischof die Belehnung des Prälaten auf Banz. Das Kapitel hilft hier ganz ausdrücklich dem Bischof bei seiner Entscheidungsfindung. (German)
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    347
    Einfall im Adelssitz Hans Adams von Wildenstein (German)
    hans Adam von und zum Wildenstein und Preßeckh berichtet, wie der hochwürdig mein gnediger Fürst und herr von Bamberg Ihm nit allein verschienen Alten Ostertag gewaltthetiger weiß bey nechtlicher weil in sein Adelichen Ansitz fallen, und durch dero Vogt, In deßen haußhaltung alles zue nicht und schanden machen, In namen und meinung Ihnen zubekommen, sondern auch zue Preßeckh seinen Praedicanten unverschulter weiß, als einen ubelthetter zur verhafft nehmen Laßenn, und obwoln Er vermeint, Ihre Fgl. würden die thettigkeit gegen Ihme eingestelt haben, In bedacht, das Er an das Lehengericht Alhero citirt wordenn, diweiln aber solches nit beschehen, Als bete Er bey Ihren Fgl. zu intercediren, damit der Praedicant widerumb möchte erledigt, Und Ime von Wildenstein die Jenigen leüth, so bey Ihren Fgl. Ihnen also angeben, namhafft gemacht werden möchten, damit Er sich darauf nach notturfft zuentschuldigen. Darüber soll auch vom Syndikus mit dem Kanzler geredet werden. (German)
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