Session of the Bamberg cathedral chapter, 1569-12-23 (Q877243)

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Meeting of the Bamberg cathedral chapters held in the chapter house for the purpose of making decisions
Language Label Description Also known as
English
Session of the Bamberg cathedral chapter, 1569-12-23
Meeting of the Bamberg cathedral chapters held in the chapter house for the purpose of making decisions

    Statements

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    23 December 1569
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    Ermahnung eines Vikars wg. Aufnahme von und Kontakt mit zwielichtigen Personen (German)
    Der Vikar Hans Strobel umgibt sich mit allerhand verdächtigen und zwielichtigen Männern und Frauen; z.T. beherrbergt er diese sogar bei sich. Das Kapitel ermahnt ihn, diese Personen wegzuschicken und sich von ihnen zu distanzieren, ansonsten würde man ihn zwischen den Feiertagen ins Pfaffengewölbe stecken. (German)
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    39r
    Umgang mit verhaftetem Muntäter im Stadtgericht (German)
    Der Oberrichter von St. Stefan, Christoph Schweinfurter, hat angezeigt, dass der Oberschultheiß einen Muntäter (Pankratz Rigel) aus St. Gangolf im Stadtgericht festgenommen und eingesperrt hätte. Auf seine Nachfrage hin, warum er dies getan hätte (wider Altherkommen), antwortete der Schultheiß, dass er Befehl dazu gehabt hätte. Man forderte den Oberschultheiß folglich vor das Kapitel und vermahnte ihn, er selbst entschuldigte sich mehrmals und verwies auf einen Befehl des Bischofs, Rigel festzunehmen. Das Kapitel beharrte auf den Rechten der Immunitäten, Malefizpersonen selbst zu verhaften u.a. und drang den Oberschultheißen, Rigel in ein Immunitätsgericht zu überstellen. Eigentlich hätte er wissen müssen, dass sein Umgang mit Rigel falsch war, weil dies offenbar Teil des Verpflichtungseids ist. Weiter sollte er dem Bischof anzeigen, dass Rigel überstellt werden müsse. (German)
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    Fehler in Vizedomsrechnung (German)
    Weil in der Rechnung des Vizedoms in Kärnten ein Fehler war, müsse man sich diese nochmals ansehen. Damit soll gewartet werden, weil Dekan und Propst derzeit nicht anwesend seien. (German)
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    39v
    Stellungnahmen im Fall Pettstadt gegen Frensdorf u.a. (German)
    Die von Pettstadt gegen die fünf anderen Dörfer formulierte Exceptionsschrift soll diesen mit Bitte um Stellungnahme zugestellt werden. (German)
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    39v
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