Session of the Bamberg cathedral chapter, 1591-11-12 (Q877483)
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Meeting of the Bamberg cathedral chapters held in the chapter house for the purpose of making decisions
Language | Label | Description | Also known as |
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English | Session of the Bamberg cathedral chapter, 1591-11-12 |
Meeting of the Bamberg cathedral chapters held in the chapter house for the purpose of making decisions |
Statements
12 November 1591Gregorian
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StABa, Hochstift Bamberg, Domkapitel, Rezessbücher 19
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Streit zwischen Wallenroth und Staffelsteiner Kastner (German)
Der Kastner von Staffelstein, der mit Wallenroth wegen des Jagens im Streit liegt, hätte bereits über dessen Vorfahren einiges gehört. Dies betrifft das Jagen im Amt Lichtenfels. (306) Von Seiten des DK wurde beschlossen, ein Schreiben aufzusetzen, das Wallenroth das Jagen untersagt u.a. (weitere Details im Text). (306v) Es folgt das Schreiben des DK. (306v-308r) (German)
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306-308
Abreißen von publizierten Mandaten (German)
Im Rat hätte man wegen des Abreißens der Mandate keinen Täter dingfest machen können, zumal der Beschuldigte selbst Kleriker war. (308r) (German)
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308
Drei adelige Frauen dürfen ins Gut Sassanfahrt (German)
In Sachen der Supplikation hätte man im Rat entschieden, dass die drei adeligen Frauen ins Gut Sassanfahrt gelassen werden, weil dem Stift kein Nachteil daraus erwächst. (308r) (German)
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308
Verkauf der Fische aus dem Höfener See (German)
Bevor der Werksmeister seine Fische aus dem Höfener See verkauft, solle er sich einen Bescheid beim DK abholen. (308r) (German)
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308
Kondolenzschreiben des Kaisers (German)
Das Kondolenzschreiben des Kaisers ist eingetroffen. (308r) (German)
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308
Preisregularien für den Verkauf von Wein (German)
Hier werden Regulierungen für den Wein festgehalten. Der Niederländische soll 28 oder 30, der heimische nur 22 oder 24 und der Birnenwein 36 bis 40 „dn nach gestalt der kiesung gesezt“. Es folgt eine Regelung zur Tax. (308v) (German)
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308
Haft eines Michelsberger Bürgers (German)
„Unnd wiewol herr Georg Abt des Closters Münchsberg inschrifften begert, seinen Lehenman in S. Gangolfs Munthet, der Crafft den 4. nud 11ten Octobris ergangenen beschluß, in verhafft gezogen, zu relaxiren, und ihn vor im verclagen zulaßen, auch ihme diser stritigen Potmeßigkeit halb, so er uff seinen zur Capellen S. Gertrudis in Steinweg gehörigen Lehenleuten haben will, tags fort zuernemen: So kann im doch ein Ehrwirdig Domcapitl wegen der Alten Reens iüngstes 4. Octob. repetirt, noch zur Zeit nichts einraumen, Sondern do sein Lehenman Peter frischman ledig sein wöll, mög er bey einem Ehrw. domCapitul ansuchen. Jedoch weil herr Erasmus Neusteter p als Probst zu S. Gangolff sich umb die Potmeßigkeit dieser Munthet auch ahnnimbt unnd uff künfftiges peremptorium Andreae seine beschwerden ein antworten will, So söll alsdann davon gehandlet werden, ob mit ein oder andern Theil tagsfort zuhalten sein möchte.“ Es befinden sich noch Anmerkungen am Rand. (German)
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308v