Court of the prince-electors of Saxonia (Q500432)

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center of courtly life in Saxony, between September 15, 1697 and 1706 and from 1709 also court of the Polish king
Language Label Description Also known as
English
Court of the prince-electors of Saxonia
center of courtly life in Saxony, between September 15, 1697 and 1706 and from 1709 also court of the Polish king

    Statements

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    51°3'10.01"N, 13°44'12.98"E
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    Die Ausführungen zur personellen Struktur des Hofes im Zeitalter der sächsisch-polnischen Union sollen einige Zahlen eröffnen, die einen Eindruck vom Umfang des Hofes vermitteln können. Bei der Beschränkung auf gedruckt vorliegendes Material bietet sich dabei als erstes der von Vehse mitgeteilte Hofetat des Jahres 1688, also noch während der Regierungszeit von Friedrich Augusts I. Vater Johann Georg III., zur Auswertung an. Dieser nennt neben dem Oberhofmarschall Friedrich Adolf von Haugwitz zehn wirkliche Geheime Räte, darunter den Oberkämmerer Nikolaus von Gersdorf, den Obersteuerdirektor Haubold von Miltitz, den Kanzler Heinrich von Miltitz, den Generalfeldmarschall Heino Heinrich von Flemming, den Oberkonsistorialpräsidenten Hans Ernst von Knoch und den Kammerdirektor Ludwig Gebhardt von Hoym. Dann folgten 14 Kammerherren, darunter der Oberfalkenmeister Graf Dernath, der Generalfeldzeugmeister Otto Christian Graf Zinzendorf, der Oberstallmeister Johann Georg von Schleinitz und der Oberhof Jägermeister Wolf Dietrich von Erdmannsdorf, sowie fünf Kammerräte und die obersten acht Hofchargen.
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    Weitere 125 Personen hatten mittlere Hof- und Militärämter inne, darunter 38 Kammerjunker und die Inhaber von verschiedenen Staatsämtern (etwa die zwei Oberhofrichter, der Appellationsgerichtspräsident, der Erbmarschall der Stände, der Oberberghauptmann, einige Amtleute und Hof- bzw. Appellationsräte). Rechnet man zu diesen insgesamt 150 Personen noch die Offiziere, mittlere Chargen und die Bedienten hinzu, deren Zahl Vehse allerdings nicht nennt, so darf man für 1688 von einem Hofstaat von etwas über 350 Personen ausgehen.
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    Das Hofreglement des Jahres 1701 zählt dann schon 460 Personen zum Hofstaat im engeren Sinne, d. h. unter Ausschluß der Staats- und niederen Militärämter, der erste Hofkalender von 1727 führt 1.722 Personen (darunter 800 Gardisten) im königlichen und 359 Personen im Hofstaat der Königin bzw. der kurprinzlichen Familie auf, wobei die Gesamtzahl wegen der Mehrfachnennungen insgesamt etwas niedriger lag. Im Jahre 1746 zählten zum Hofstaat Friedrich Augusts II. 1.799 Personen (unter Einschluß der Garden und der Floßinspektion; das Oberhofmarschallamt mit 479 Personen sowie die Oberkämmerei mit 587 Personen machten die bedeutendsten Gruppen aus), zu den Hofhaltungen der anderen Familienmitglieder weitere 323 Personen, so daß der Hofstaat im engeren Sinne 2.122 Personen umfaßte, während die Zahl der im Hof- und Staatskalender erfaßten Staatsbeamten und Militärs bei 2.386 Personen lag.
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