D-Q10011

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Commentary

Transcript

Fortsetzung vom Schahriver 1157.[1]

Ja! Aufhellung! folglich sitlliche Verbeßerung, welche die Rechte
der gesamten Menschheit angehet. Sie dem niedrigsten im
Volcke vorenthalten, sagt Zerrenner (in seinem Buche Volks-Auf-
klärung betitelt[2],) ist Diebstahl, ist Betrug, ist himmelschreyende
Ungerechtigkeit, boßhafte Verkennung unserer Mitgeschöpfe!

Ein Richter also, der sich weigern könnte, hier mitzuwircken,
da er vor andern die Gelegenheit hat, würde sich ohnstreitig
dieser entehrenden Nahmen schuldig machen; man würde sagen
müßen: (und warum nicht sagen, wenn er sich weigert,)
daß diese Leute, nach einer der Frappantesten Chimären von
göttlicher Einrichtung, (Obrigkeiten sind ia von Gott geordnet!)
da wären, um auf Kosten des Staats und der menschlichen
Glückseeligkeit nur immer zu strafen und zum Schweigen
zu bringen, nie aber zu lehren, nie zu beßern, sondern
eine Wißenschaft zu treiben, die bey dermahliger Abartung
wo nicht aus dem Orcus, doch wenigstens von Rom abge-
stammet zu seyn scheint. Pic. d. 30. Meher 1157.

Ali.

Notes

  1. Siehe Item:Q10010, Q10010#Transcript
  2. H. G. Zerrenner, Volksaufklärung: Uebersicht und freimüthige Darstellung ihrer Hindernisse nebst einigen Vorschlägen denselben wirksam abzuhelfen: ein Buch für unsre Zeit (Magdeburg: Scheidhauerische Buchhandlung, 1786). GoogleBooks