Gefängnis und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte (1851) (Q409769)

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Event of the (Munich) LGBTIQ* Chronicle
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Gefängnis und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte (1851)
Event of the (Munich) LGBTIQ* Chronicle

    Statements

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    1851
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    In Preußen wird der strafrechtliche Teil des Allgemeinen Landrechts durch das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten ersetzt (§143): „Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren verübt wird, ist mit Gefängniß von sechs Monaten bis zu vier Jahren, sowie mit zeitiger Untersagung der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte zu bestrafen.“
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    chronik_event_103
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