Inkrafttreten des §175 (1871) (Q409782)

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Event of the (Munich) LGBTIQ* Chronicle
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English
Inkrafttreten des §175 (1871)
Event of the (Munich) LGBTIQ* Chronicle

    Statements

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    1871
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    Das Strafgesetzbuch des neugegründeten Deutschen Reiches, zu dem nun auch Bayern gehört, tritt in Kraft. §175 lautet: „Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bügerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“ Es werden „nur“ noch männliche Homosexuelle bestraft.
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    chronik_event_115
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