Inkrafttreten des §175 (1871) (Q409782)
Jump to navigation
Jump to search
Event of the (Munich) LGBTIQ* Chronicle
Language | Label | Description | Also known as |
---|---|---|---|
English | Inkrafttreten des §175 (1871) |
Event of the (Munich) LGBTIQ* Chronicle |
Statements
1871
0 references
Das Strafgesetzbuch des neugegründeten Deutschen Reiches, zu dem nun auch Bayern gehört, tritt in Kraft. §175 lautet: „Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bügerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“ Es werden „nur“ noch männliche Homosexuelle bestraft.
0 references
chronik_event_115
0 references