Verschärfung des §175 (1935) (Q409902)

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Event of the (Munich) LGBTIQ* Chronicle
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Verschärfung des §175 (1935)
Event of the (Munich) LGBTIQ* Chronicle

    Statements

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    1935
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    Am 1. September 1935 wird der §175 wird erheblich verschärft. Er lautet nun: „(1) Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft. (2) Bei einem Beteiligten, der zu Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war, kann das Gericht in besonders leichten Fällen von Strafe absehen.“
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    Identifiers

    chronik_event_223
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