Drittes Geschlecht (2018) (Q409957)

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Event of the (Munich) LGBTIQ* Chronicle
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Drittes Geschlecht (2018)
Event of the (Munich) LGBTIQ* Chronicle

    Statements

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    22 December 2018
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    Das Bundeskabinett beschließt mit dem Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben die Änderung des Personenstandsgesetzes (PStG), der neben „männlich“ und „weiblich“ einen dritten Geschlechtseintrag „divers“ im Geburtenregister ermöglicht. §22 (3): „Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so kann der Personenstandsfall auch ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe ,divers‘ in das Geburtenregister eingetragen werden.“ Älteren Betroffenen gibt der neu geschaffene §45b PStG die Möglichkeit, die bisher registrierte Geschlechtsangabe und auch die Vornamen durch Erklärung ändern zu lassen. Voraussetzung ist dafür allerdings eine ärztliche Bescheinigung.
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    chronik_event_63
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