Verordnung wie es mit denen vor- und nach geendigten Schul ferien gewöhnlich Orationen beym Gymnasio, an sich selbst wie auch der Zeit halber zu halten sey (Q457110)

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Verordnung wie es mit denen vor- und nach geendigten Schul ferien gewöhnlich Orationen beym Gymnasio, an sich selbst wie auch der Zeit halber zu halten sey
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