Session of the Bamberg cathedral chapter, 1577-08-02 (Q877384)
Jump to navigation
Jump to search
Meeting of the Bamberg cathedral chapters held in the chapter house for the purpose of making decisions
Language | Label | Description | Also known as |
---|---|---|---|
English | Session of the Bamberg cathedral chapter, 1577-08-02 |
Meeting of the Bamberg cathedral chapters held in the chapter house for the purpose of making decisions |
Statements
0 references
Moderation der Streitigkeiten zwischen Bamberg und Würzburg (German)
Bamberg und Würzburg finden sich vor einem Moderator des fränkischen Kreises wider, um ihre Streitigkeiten auszuräumen. Dabei geht es um einen 1557 gemachten Anschlag, „als Nemlich dreisig zu Roß, unnd einhundert und zweyundachzig zu fues hinfürt gelaßn werden soll. Jedoch mit dem vernern annhang, unnd vorbehalt, wie anno [1551] vonn wegen der herrschafft kernthen, decrediert worden“ und dies soll einem Boten gegeben werden und bei Ankunft des Augsburger Bischofs weiter beprochen werden. (10v) (German)
1 reference
10
Streit mit Würzburg um Schutz des Klosters in Banz (German)
Wegen des Schutzes in Banz wurde das vorformulierte Schreiben vom Domkapitel gehört und kann nach Würzburg ausgehen. (11r) (German)
1 reference
11
Beschwerde eines Meisters gegen den Kapitelskastner wegen Schlägerei (German)
Meister Peter Balbiner suppliziert gegen den Kapitelskastner Friedrich Port „wegen einer haderung unnd Schlegerey sol gemeltem Castner umb sein Veranntwurttung zugestelt.“ (11r) (German)
1 reference
11
Supplik einer Bayreutherin gegen einen Staffelsteiner und dessen Bürgen wg. Schulden (German)
Dorothea Rödler, Wittwe aus Bayreuth, suppliziert gegen „N. zu Staffelstein als hauptschuldnern unnd desselben Bürgen.“ Der Kastner in Staffelstein solle beide Parteien gegeneinander verhören. Wenn sich die Sachen so darstellen, wie die Supplikantin schildert, oder wenn sich die Schuldner und Bürgen als unglaubwürdig erweisen, solle der Rödlerin als einer fremden Person (das wurde extra erwähnt) schnell Hilfe – in Form der Zinsen, Unkosten oder des Hauptguts – mitgeteilt werden. (11r) (German)
1 reference
11