Session of the Bamberg cathedral chapter, 1591-12-03 (Q877490)

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Meeting of the Bamberg cathedral chapters held in the chapter house for the purpose of making decisions
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English
Session of the Bamberg cathedral chapter, 1591-12-03
Meeting of the Bamberg cathedral chapters held in the chapter house for the purpose of making decisions

    Statements

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    3 December 1591Gregorian
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    Beratungen wg. anstehender Bischofswahl (German)
    Sowohl der Dekan Thüngen als auch Hans von Würzburg, der erst am Vorabend aus Kronach eingetroffen war, verpassten die vorabendliche Sitzung aufgrund von Schwachheit. (327) „doch hat man Alsobalden zum herrn domdechant geordert, herrn Alexander von Harsdorff, herrn Bernharten von Giech, und Syndicum, und von seiner gl. anhören laßen, weil, vermög des nehern Peremptorischen schlußes, heut de formula Juramenti Episplis und andern des Stiffts wichtigen sachen, darbey mahnn seine gl. wie billich, umb dero bedencken und thatswillen gerne wißen und haben möchte, ob sies demnach leiden möchten, das meine Gl. hl. sambtlich, wie bey vorigen domdechanten ie zu zeiten auch beschehen, sich zu derselben ins haus verfügten, und die sachen aldo fürnemen. Als aber seine gl. zum höchsten darfür gebettenen, und allein diß begert, do anders ein Ehrw. domCapitul kein bedenckens, derselben das Jurament zuzustellen, wollten sie sich zuvor darin erstehen, und alsdann gern dero gutbedüncken darüber mitheilen: So ward solches einem Ehre: der Pflegar nicht zuentgegen, doch möchten seine gl. umb eins und des andern notwendigen Berichts halber, ein herrn oder etlich nach dero wolgefallen zu sich ziehen, welches dann beschehen, und sindt herr Michael Gros Pfersfelder, herr Martin von Schaumberg, herr Johann diemar, herr Alexander von Jarsdorff und Syndicus, als mahnn es nach Mittag fürgenommen, darbey gerusam, und wird’s die relation geben, wie mahnn solch werck befunden.“ (327) [...] (German)
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    327-329
    Bitte um Lehenskauf von Wolfthal (German)
    Außerdem wolle Wolfthal lehen abkaufen, über deren Beschaffenheit (Zinslehen oder Rittermannslehen) noch verhandelt wurde. Der Erlös könnte als Pension für die Dompropstei o.ä. herangezogen werden. Das Domkapitel ringt wohl seit einer Sitzung im September um die Konditionen dieser Lehensvergabe und rät der Dompropstei zur Aufsetzung eines Vertrags, in dem auch festgehalten werden solle, welche Gerichtskompetenzen der neue Lehensherr erhalten solle. (329) (German)
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    329
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