Session of the Bamberg cathedral chapter, 1597-12-16 (Q877614)
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Meeting of the Bamberg cathedral chapters held in the chapter house for the purpose of making decisions
Language | Label | Description | Also known as |
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English | Session of the Bamberg cathedral chapter, 1597-12-16 |
Meeting of the Bamberg cathedral chapters held in the chapter house for the purpose of making decisions |
Statements
16 December 1597Gregorian
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StABa, Hochstift Bamberg, Domkapitel, Rezessbücher 22
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Johann Christoph Neustetter fragt nach Regelungen für Residenz (German)
Johann Christoph Neustetter, Stürmer genannt, fragt nach, was es mit der Schlafglocke auf sich hätte, die um 7 Uhr abends (oder je nach Länge des Tags) geleutet wird – und ob er dann schon zuhause sein müsste. Das DK erklärte ihm daraufhin, dass ein altes Statut vorsieht, dass junge Kapitulare, die außerhalb der Burg wohnen, tatsächlich um diese Zeit zuhause sein müssen. Man könne dieses Statut auch leider nicht einfach umgehen o.ä. Für Residenten der Burg würde dies jedoch nicht gelten. (273r) (German)
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273
Verhöre im Zusammenhang mit Religionsunruhen in Staffelstein (German)
Der Kastner und die Viertelmeister von Staffelstein entschuldigen ihr Fernbleiben mit ihrer Angst vor Verhaftung. Anstelle derer sind der Vogt und davidt dürbeckh aus dem Rat gekommen, um für die Bürgerschaft zu sprechen. Man will jedoch „obbenannte“ (Vogt und Rat) auf folgende Punkte befragen: [...] (German)
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273-276
Kompetenz-Streitigkeiten zwischen Stadt- und Dekanatsgericht (German)
Erhardt Christ, Chorherr zue S. Steffan, zeigte dem Dekan an, dass seine Pflegetochter und ihr Ehemann Wolffen Rathschmidt Burgern alhier sich trennten und bereits nicht mehr zusammenlebten. Er sieht dies ungern und will beide gegeneinander verhören lassen. Dies sei im Beisein von Christoff Schlüßelfelder, gewesener Officialis, des Sieglers und des Syndikus geschehen. Die beiden sollten vorerst weiter beieinander wohnen, es ist sogar die Rede von Leibsgefahren. Man hoffte, dass dies durchgesetzt werden könnte, doch beanspruchte das Stadtgericht nun das Haus Rathschmidts wegen der hohen Hypotheken für sich. Die Pflegetochter bat den Dekan um eine Entscheidung am Dekantsgericht – natürlich entgegen der Entscheidung des Stadtgerichts. Als Grund nannte sie die Statuten Synodalien. Der procuratorem Fisci brachte dies vor dem Oberschultheißen des Stadtgerichts vor. [...] (German)
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275-276