Session of the Bamberg cathedral chapter, 1599-01-29 (Q877634)

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Meeting of the Bamberg cathedral chapters held in the chapter house for the purpose of making decisions
Language Label Description Also known as
English
Session of the Bamberg cathedral chapter, 1599-01-29
Meeting of the Bamberg cathedral chapters held in the chapter house for the purpose of making decisions

    Statements

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    29 January 1599Gregorian
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    Motschenbach-Affäre und Einbindung des Würzburger Bischofs (German)
    Wegen der Angelegenheit mit Motschenbach wurden u.a. der Würzburger Fürstbischof herangezogen, außerdem sollen Interrogationen stattfinden; Briefe des Papstes sind wohl dazu auch beim Kanzler eingetroffen. Details finden sich erneut bei Weiß. (85) (German)
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    Wahlvorbereitungen und Wahlkapitulation (German)
    Weiter werden erste Vorbereitungen zur Wahl beschrieben: Die Stiftsdekane sowie die Äbte von Michelsberg u.a. sollen informiert werden; außerdem braucht man einen Obleyer, ein Fiskal und zwei Notare. Anstelle des Fiskals ist der Domherr Arnold erwählt worden, der sich um die Wahlkapitulation kümmern soll. (85v-86r) (German)
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    85-86
    Konsistorium soll Ehesachen inkl. Strafen regeln (German)
    Weiter solle sich das Konsistorium um Strafen für Ehebrecher, „in specie aber in statutis Synodalibus sub titulo de foro competentis“ kümmern. Vor allem über Letzteres müsse man sich einigen und Informationen aus den Protokollen ziehen, dass die Kompetenzen zwischen Bischof und Domdekan klar verteilt sind. Man sei dann zum Ergebnis gekommen (im Konsistorium), dass Geldstrafen für Ehebrecher eine Sache des Dekans sein sollen; dies solle in einer neuen Kapitulation bestätigt werden. (86r) (German)
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    Bischofswahl und Pflichtleistung der Stiftbeamten (German)
    Weiter soll der Syndikus dem Kanzler anzeigen, dass wegen der oben benannten Bischofswahl die Haupt- und Amtsleute ein Schreiben erhalten sollten, „neben diesem Anhang dieweilen herkommen, das die vier ämbter, einem Ehrwurdigen dombCapitul allewegen Pflicht gethun, unnd einen Reverß ubergeben, das an Jetzo solches wal solte in Acht genommen, unnd nach der wahl demselben ein bestimbte Zeit zur Pflicht leistung angestelt werden, damit man sich dern uf den Nottfall desto beßer zugebrauchen.“ Weiter sollen der Obleyer in Domstift u.a. zur Wahl geladen werden. (86) (German)
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