Reichsarbeitsdienst (RAD) (Q961071)

From FactGrid
Jump to navigation Jump to search
Reich Labour Service, From 1935 onwards, an organization organized militarily and equipped with compulsory service for young adults
  • RAD
Language Label Description Also known as
English
Reichsarbeitsdienst (RAD)
Reich Labour Service, From 1935 onwards, an organization organized militarily and equipped with compulsory service for young adults
  • RAD

Statements

RAD Hausflagge.svg
1,267 × 789; 36 KB
0 references
Arbeitsdienst.jpg
1,805 × 1,058; 623 KB
0 references
26 June 1935
Das Gesetz für den Reichsarbeitsdienst wurde am 26. Juni 1935 erlassen. § 1 (2) lautete: „Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volk im Reichsarbeitsdienst zu dienen.“ § 3 (1) lautete: „Der Führer und Reichskanzler bestimmt die Zahl der jährlich einzuberufenden Dienstpflichtigen und setzt die Dauer der Dienstzeit fest.“ Zunächst wurden junge Männer (vor ihrem Wehrdienst) für sechs Monate zum Arbeitsdienst einberufen. Vom Beginn des Zweiten Weltkrieges an wurde der Reichsarbeitsdienst auf die weibliche Jugend ausgedehnt.
0 references
1933
0 references
0 references