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- Transcript: Christian Wirkner
- Commentary: Olaf Simons (talk) 11:45, 17 September 2020 (CEST)
Commentary
Transcript
prs. d. 32.ten. Pharavardin 1154.[1]
Ionien Provinzial-Bericht vom Esphendermed 1153
Hochwürdigster durchlauchtigster Ordens Inspector!
1) In diesem Monat ist keine Veränderung von Personal-
Bestand vorgefallen.
2) Von meinem Mitregenten sind mit keine Q.L. einge-
reichet als das Primo vom Br. Chrysostomo, welches hier
bey erfolgt. Auch das Primo vom Br. Wiclef habe ich un-
erbrochen beygefügt. Die beyden Q.L. von Priscillian habe
ich dswegen meinem hohen Os. Obern unerbrochen einsenden
zu müssen geglaubt, weil ich selbst ihn initiirt, und ihn
bis jezt noch an keinen andren Br. habe weisen können.
3) Unter den bisherigen eingereichten Q.L. befinden sich einige,
deren Verfaßer eine brüderliche sanfte Weisung, andre, welche
Lob und eine zweckmässige Beantwortung erheischen.
Wo nun es mit dem gnädigsten Beyfall meiner höchsten und
hohen Erleuchteten Obern geschehen könnte, so würde ich, zu-
mahl ich noch keine förmlichen Vorschrift über diesen Punkt ge-
funden, gehorsamst vorschlagen, die obgedachten Weisungen|<2>
in den gewöhnlichen Reprochen Zeddeln, die erklärenden Be-
antwortungen aber in einem öffentlichen Erlaß an die-
jenige Versammlung wohin der anfragende Br. gehört. Dadurch
dächte ich, würde die Empfindlichkeit der zu Vermahnenden
möglichst geschont, und andrer Seits eine edle Emulation
gereizet, auch über die, mit der Zeit aufzugebende Fragen
der Obern, worin eigentlich die Force des Os. liegt, Ausarbei-
tungen zu liefern. Nur wäre es ein Hauptbedürfniß,
daß die Brüder nicht durch die Handschrift oder sonst erführen, wer
die Reprochen oder auch die Erlaße aufgesetzt habe. Wenn
man eine Druckerpreße hätte, so könnte man solche zu den
Repr. Zeddeln wenigstens anwenden, die Erlasse liessen sich dann
eher von bekannter Hand, als Auszüge aus Reprochen von
den höchsten Obern, verstecken. Ich werde unmittelbar ein
praktisches Exempel von diesem gehorsamsten Vorschlage auf-
setzen, und zur höchsten Genehmigung unterlegen.
4.da nunmehro so wohl die ordinierten [?] Cahiers, als auch die er-
forderlichen Ordens-Medaillen für eine M. Kirche eingelaufen sind,
so fehlt es nurmehr an dem was der Br. Abaris hier besorgt hat. Er hat
mich auch versichert der Vogel sey fertig, allein da er bronziert
worden; so sey er zum Versenden nicht trocken genug. An |<3>
den Br. ## Cleobulus habe ich bereits eine Erinnerung wegen
des übergabe ## ergehen lassen; so, daß nun nächstens die
M. Kirche in Syrakus eingerichtet werden kann.
5) Da ich mit Gottes Hülfe gesonnen bin, die nächstkommenden
Monathe nach Leipzig zu gehen, um dort, unter Assistenz einiger
fremder Bbr. gleichfalls eine M.K. einzurichten, so wünschte ich
dazu von meinen höchsten Obern eine Vollmacht, wovon sich
das formulare, mutatis mutandis in dem Reg. Grade findet, unter
dem Inspectorat Insigel zu erhalten.
6)da auch der Br. Lucianus für Pelusium bevollmächtigt
werden müße so gehet meine Unterthänigste Anfrage dahin:
ob er diese Vollmacht unter dem Inspectorats oder Provinzial-
Siegel ausgefertigt erhalten soll. Nach meinem dafürhalten
sind solche förmliche schriftliche Vollmachten mitwirkende Mittel,
den Unordnungen vorzubeugen, welche in der 11ten Inspection
eingerissen sind.
7. Aus dem bereits eingesendeten Briefe des Mahomed, werden
Ew. Herzogliche Durchl. gnädigst ersehen haben, daß zwischen ihm und
mir die Rede über Meynungen gewesen ist. Schon früh im vorigen
Sommer [?] gab mir Philo, mein damaliger Oberer, auf, daselbst zu|<4>
wirken: Mahomed würde gerne sehen, daß jenes Land von Ionien
aus bearbeitet würde. Der Herr von Bibra steht noch so, wie ihn der
vorige Provinzial von Mekedonien [?] gelassen hat, ich glaube im Novic.
Als Appollonius am Ende vorigen Jahres nach Meynungen reisete
nahm er den Auftrag mit, den Herrn v. Dürckheim zu initiirn.
Den Charakter dieses Bruders darf ich höchst denenselben nicht schildern
Nur das glaube ich anmerken zu dürfen, daß er als Provinzial
von der Strikten Observanz uns nützlich werden kann, wenn er
das Ganze kennen und liben lernt. Ich darf von meinem
durchl Inspector darüber Beyfall hoffen, das Meynungen, fürs Erste
am bequemsten von Syrakus aus behandelt werden kann. Dieses
einzigen Umstandes wegen habe ich darüber directe an Br. German.
geschrieben. Von Ew. Durchl. aber erbitte ich unterthänigst um
Befehl: Ob Ew. Durchl. selbst den Br. Chrysostomus anweisen
wollen, die Leitung von Meinungen zu übernehmen: oder ob
ich ihn darum bitten soll. v. Dürckheim, als einen alten bewähr-
ten Maurer, möchte ich gehorsamst vorschlagen, bald durch zu bringen.
v. Bibra ist zwar auch R im I.O. aber ich glaube es für ihn
heilsam, wenn er sich besonders im Schott.Br. und R. grade noch
ein wenig mehr Selbstkenntniß erwerbe, ehe er weiter käme.
Es hätte vielleicht auch eine gewisse Schicklichkeit, wenn der Letzte
an die Leistung des Ersten verwiesen würde.
W. Pen kam hier den 3ten April an und blieb bis den 6ten.
Er war in Gesellschaft des Hofrichters v. Berlepsch. Es war ihm schmerz-
haft, daß die Umstände es ihm nicht erlaubten, Ewh. Durchl. sich
persönlich |<5>
[Das Dokument bricht an dieser Stelle ab]
</poem>
Notes
- ↑ later addition of the receiving side