D-Q7495: Difference between revisions

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== Transcript ==
== Transcript ==
1783-02-00-Knigge-Ordensbefehl
Knigges Ordensbefehl, Februar 1783


''Befehl der E[rleuchteten] Obern vom Monath Benmeh 1152 J[ezdedgerd] Die Conduiten-Listen p. betreffend, und was die zweckmäßige Einrichtung der Minerval-Kirchen angeht.''
''Befehl der E[rleuchteten] Obern vom Monath Benmeh 1152 J[ezdedgerd] Die Conduiten-Listen p. betreffend, und was die zweckmäßige Einrichtung der Minerval-Kirchen angeht.''

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Commentary

Anweisung wonach die Charakterbeurteilung in den Charaktertabellen vorzunehmen wäre.

Transcript

Befehl der E[rleuchteten] Obern vom Monath Benmeh 1152 J[ezdedgerd] Die Conduiten-Listen p. betreffend, und was die zweckmäßige Einrichtung der Minerval-Kirchen angeht.


I, Da die Minerval-Kirchen, als Pflanz-Schulen des Ordens ein besonderer wichtiger Gegenstand der Aufmerksamkeit unserer Erl[euchteten] Obern sind; so empfehlen Sie nochmals eine weise und zweckmäßige Einrichtung derselben auf das angelegentlichste hauptsächlich wünschen Sie, daß auf folgende Puncte vorzügliche Rücksicht genommen werde. 1, Jeder Minerval muß in denen auf seiner Tabelle angegebenen Fächern arbeiten, und zwar in seinem Lieblings Fache, damit Er auch andere belehren könne.

2, Wenn ein Minerval in irgend einen Stücke Vorurtheile oder Schwächen des Herzens hat, so muß man theils Ihm selbst, theils andern Aufgaben geben, welche darauf Bezug haben, damit Er erleuchtet und gebeßert werde.

3, Kluge Brüder müssen sich ein Kleines characteristisches Vergleichniß der herrschenden Vorurtheile und Laster des Jahrhunderts, des Landes, der Stadt worinn Sie leben auch der verschiedenen[1] Stände entwerfen, und der Obere muß denn Sorge tragen, daß die Texte zu den jedesmaligen Versammlungen den bemerkten moralischen Bedürfnißen gemäß ausgetheilt werden.

4, Wenn ein Minerval eine Materie zu bearbeiten hat, worinn es Ihm noch an gehöriger Einsicht fehlt; so soll der Obere ihm Bücher und Abhandlungen empfehlen, worinn diese Materie im Geiste des Ordens behandelt ist.

5, Sollen die Obern jeden Monath einberichten, was für Aufsätze und Reden abgelesen worden sind.


II, Unterricht von dem Bericht über die Conduite der Mitglieder.


Da der O[rden] von jedem seiner Mitglieder genau unterrichtet seÿn will, anbeÿ diese Berichte, wenn sie nicht in die Kürtze gefaßet, denen Obern sehr beschwerlich werden, so wird hiemit angezeigt, daß jeder Oberer.

1, über nachstehende Puncte von seinen Untergebenen, und

2, in nachstehendem Chiffer auf folgende Art zu berichten hat.


Puncte über welche soll berichtet werden

1, Anhänglichkeit.

2, Fleiß, Eifer, Thätigkeit,

3, Punctualität und Folgsamkeit,

4, Geschicklichkeit andere zu dirigiren,

5, Verschwiegenheit,

6, Klugheit, Behutsamkeit,

7, Gefühl und Reitzbarkeit gegen groß Entwürfe und Anstalten,

8, Treue und Heiligkeit im Wort halten,

9, Hauswirthschaft,

10, Uneigenützigkeit, und Selbstverleugnung, Macht über Leidenschaften, Aufopfrung des eigenen Interesse

11, Sitten, Moralität,

12, Aufklärung,

13, Bestreben sich vollkommen zu machen,

14, Ruf,

Jedes dieser 14 Stücke wird in seine Classen abgetheilet, deren dreÿ angenommen werden.


Chiffer um dieses alles in die Kürze auszudrücken.

Wenn jemand in allen Stücken im höchsten Grad erfunden wird; so wird blos zu seinem Nahmen die Nota 0. hinzugesetzt.

Alle übrige 14 Puncte werden durch die ihnen correspondirende Nummern angezeigt; so z. B. bedeudet 11. Sitten

Zu jede[r] Nummer wird der Grad hinzugesetzt, welcher mit darauf folgenden Zeichen ausgedrückt wird.

der niedrigste beÿnah gar kein  : =[2]

der mittlere  : =

der höchste:  : ≡ [|]

Wenn man von einer Eigenschaft gar nicht unterrichtet ist; so wird der Nummer V. oder Vacant hinzugesetzt so zum B. wird über Danus in der Tabelle berichtet.

Danus Ill. major 1 = 2 – 3 ≡ 4 5. V. 6 ≡ 7 = 8 9 = 10 ≡ 11. V. 12 ≡ 13 14


Der Provinzial berichtet auf diese Art an den Inspector über seine Präfecten, Regenten und Priester.

Vorzüglich aber die Präfecten über ihre Illuminati dirigent[e]s an den Provinzial, und sollten in einer Provinz derer noch keiner vorhanden seÿn, auch über die ihrem Sprengel einverleibte[3] Illuminatus majores, welche letztere; so lange keine große Illuminaten Versammlung[4] errichtet ist, alle in der Präfectur an einen Illuminatum dirigentem zu verweisen sind, von welchem sie Befehle erhalten, und welcher über sie berichten muß. Von den weiter Untergeordneten zeigt der Provinzial in seinem Provinzial Bericht, aus dem Präfectur Bericht nicht alle besonders an, sondern bemerkt uns die, welche sich durch gute oder schlechte notam von allen auszeichnen.

Beÿ den Ill[uminatibus] Dir[igentibus] muß durch N[umero] 15 noch besonders angedeudet werden, ob sie zum Priester Grad reif sind, so daß der O[rden] nichts wagt, wenn er ihnen solcher ertheilt.


Communicatus in copia jedem Provinzial et remittatur communicatum.

Jeder Provinzial communicirt solches mutatis mutandis seiner Präfecten, und diese abermahl mutatis mutandis Subalternen.

Jeder Oberer an den eine solche Tabelle oder Bericht gesand wird merkt sich wohl diejenigen, welche üble notam, und in welchen Dingen erhalten, damit er Anstalten zur Besserung treffe, und die Incorrigiblen anfangs noch einmal ermahnen, sodann aber sogleich entfernen [kann]. Besonders aber soll reflectirt werden auf 1, 2, 3, 5, 6, 8, 9, 11, 14, und je höher jemand in Graden ist, um so mehr muß auf diese Puncte geachtet werden, und keiner, wer er auch seÿ ist weiter zu befördern, dem es daran mangelt.

Ist jemand tauglich zur Direction und hat Freÿheit zum operiren; so muß solches, beÿ Leuten, die man dazu bestimmt eigends angezeigt werden, zum Unterschied | kann Nummer 4 unterstrichen werden. Viele Vacant müssen nicht geduldet werden, daß zeigt sonst an, daß sich [die] Obern um ihre Untergebene wenig bekümmern.

Communicatur denen Mittel-Obern, mutatis mutandis

Philo[5]

Notes

  1. verschiedenen { Verschiedenen
  2. Verbessert aus: =
  3. Verbessert aus: einverliebte
  4. Versammlung { Illuminaten dirigentem zu verweisen sind, von Versammlung
  5. Nur der letzte Satz sowie die Unterschrift von Knigges Hand.