D-Q6349

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Commentary

Transcript

RRZZ für Picentia, auf October. 1786

Castellio No. 3
Fabii expediert

Um Ihnen, geliebter Bruder, auf
Ihr Q.L. vom Mordad,[1] eine so
deutliche, als freundschaftbrüderliche
Antwort zu ertheilen, kann ich nicht
anders, als Ihnen sagen: der 1ste Punkt
welcher der Instruktion zufolge, im
Q.L. zu berühren ist, verlangt die
Aeußerung der Zufriedenheit, oder
Unzufriedenheit mit dem Recipienten

Ob diese Unzufriedenheit gegründet
oder eingebildet sey? das zeigt sich
dann nachher.

Das der Recipient gegen seinen Recepten
Pflichten hat, ist klar. Welche es
so ganz eigentlich sind? das muß aus
der Instruktion Ihres Grades ersehen;
die ich hier unmöglich abschreiben kann.
Doch, da Sie sagen, er besuche weder
Sie, noch kommen Sie zu ihm; so
will ich den III. §. der allgemeinen
Statuten hersetzen und Ihnen die
Anwendung überlassen. Er heißt:
"Abwesende schreiben an ihren Obern
"alle 14 Tage postfrey. Anwesende
"besuchen ihren Obern (i.e. Recipienten
"oder an wen sie sonst verwiesen sind)
"wenigstens Einmal alle Wochen
"Wenn der Obere Zeit hat so theilt
"er die Tage der Woche unter seinen
"BBr aus; er liest und führt unter-
"richtende Gespräche mit ihnen."[2]

Der Recipient konnte Ihre Quibus
Licet nicht beantworten, weil er
solche nicht erbricht. Ihr treuer
Freund Basilius hatte seine trifftigen
Ursachen Ihnen nicht früher zu schreiben.</ref>Der Austausch setzte erst mit dem Juli/August 1786 ein, siehe Item:Q6333, und hatte dabei einem Rückstand mehrerer Monate unbeantworteter QQLL aufzuarbeiten.</ref>|<2>

Notes

  1. Siehe Item:Q4924, Transkript.
  2. recherchieren