Reichsarbeitsdienst (RAD) (Q961071)
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Reich Labour Service, From 1935 onwards, an organization organized militarily and equipped with compulsory service for young adults
- RAD
Language | Label | Description | Also known as |
---|---|---|---|
English | Reichsarbeitsdienst (RAD) |
Reich Labour Service, From 1935 onwards, an organization organized militarily and equipped with compulsory service for young adults |
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Statements
26 June 1935
Das Gesetz für den Reichsarbeitsdienst wurde am 26. Juni 1935 erlassen. § 1 (2) lautete: „Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volk im Reichsarbeitsdienst zu dienen.“ § 3 (1) lautete: „Der Führer und Reichskanzler bestimmt die Zahl der jährlich einzuberufenden Dienstpflichtigen und setzt die Dauer der Dienstzeit fest.“ Zunächst wurden junge Männer (vor ihrem Wehrdienst) für sechs Monate zum Arbeitsdienst einberufen. Vom Beginn des Zweiten Weltkrieges an wurde der Reichsarbeitsdienst auf die weibliche Jugend ausgedehnt.
0 references
Sitelinks
Wikipedia(1 entry)
- dewiki Reichsarbeitsdienst