D-Q6283

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Commentary

Transcript

Daß in Ihrem Staate die
Collisionen der Gerichtsstellen
wenig merkbar sind, zeugt
von dessen guter innerer Einrich-
tung. Sie versichern, daß einige in
neuer Zeit vorgekommene Collisionen
in Verwaltung der Policey
abgestellt worden sind. Ich
wünschte, Sie hätten Beyspiel
davon angegeben. Die HauptGe-
genstände der Policey, öffentliche
Sicherheit und Bequemlichkeit zu
leben, sind in der Theorie be-
kannt genug; aber in der Ausfüh-
rung ist die Bestimmung der Gränt-
linien nicht immer leicht, und
Fälle davon sind oft sehr unter-
richtend. Uebrigens gebe ich
Ihnen Beyfall, daß die ##
der Gerichtsbarkeit,
wenn sie gehörig beschränkt und
bestimmt ist, den Unterthanen
unschädlich seyn kann.

Notes