D-Q10003

From FactGrid
Revision as of 17:54, 3 February 2019 by Olaf Simons (talk | contribs) (Created page with "* '''Metadaten:''' Friedrich Christian Rudorf, Quibus Licet: Über den Ausdruck: Unser Fürst wird gut bedient (14), Buttstädt, 1788-01-02 (Q10003) * '''Aktenbestand:''' Schwedenkiste Band 16, Dokument 24 * '''Standort:''' GStA PK, Freimaurer, 5.2. G 39 JL. Ernst zum Kompaß, Got...")
(diff) ← Older revision | Latest revision (diff) | Newer revision → (diff)
Jump to navigation Jump to search
  • Metadaten: Item:Q10003
  • Aktenbestand: Schwedenkiste Band 16, Dokument 24
  • Standort: GStA PK, Freimaurer, 5.2. G 39 JL. Ernst zum Kompaß, Gotha, Nr. 114 Schwedenkiste, Illuminatenorden. "Ideen, Pläne und Gesichte", 1750-1789
  • Titel: (Quibus Licet)
  • Autor: Johann Friedrich Christian Rudorff (Ali)
  • Ordensdatum: Picenz 2. Din 1157
  • Datum: Buttstädt 2. Januar 1788
  • Setzt fort: SK16-033, das Quibus Licet vom 27. November 1787, auch wenn an ein Quibus Licet vom Aban, Dezember, angeknüpft wird. Wahrscheinlich schrieb Rudorff an den Vorweihnachtstagen 1787 kein Quibus Licet mehr, und kommt der Pflicht hier am 2. Januar nach mit unreflektiertem Anschluss an den letzten Monat.
  • Fortsetzung: SK16-025
  • Transkript: Olaf Simons
  • JPG: 1200

Commentary

Transcript


Fortsetzung vom Adar 1157[1]

Es ist nach dem zuletzt angezogenen[2] kleinen Buche: Briefe über
Abkürzunng der Prozesse, (Eisenach bey Wittekind 1787.)[3] offenbahr
dieser Gegenstand aller Betrachtung würdig und der Ausführung
fähig. Der Verfaßer nennt sich einen vieliährigen Beamten.
Dieß ist hinreichend, auf einen solchen Mann aufmercksam zu
werden, der mit Einsicht Erfahrung und mit seinen Vorschlägen
zugleich die edelste Uneigennützigkeit verbindet. Er empfiehlt
Abkürzung der gerichtlichen Händel in Rücksicht ihrer schädlichen
Kostbarkeit und des Zeit-Verlusts; bemerckt die Fälle, wo dieß
anzubringen und führt die überzeugendsten Gründe hinzu. In
rücksicht einer zuverläßigern Handhabung und Unfehlbarkeit
der Justiz
, ist er für das Revisions-Wesen, wibey er die
vermeynten Bedecncklichkeiten hebt, die denselben im Wege
zu stehen scheinen.
     Über beyde Gegenstände, kenne ich nichts männlicher, kürzer,
und beßer Gesagtes, als diese Briefe, die verdienen, bald ver-
griffe, um aufgelegt, in die Häußer der Richter und Sach-
Walter geworfen, und befolgt zu werden. Pic[enz] d[en] 2. Din. [11]57.

Ali.

Notes

  1. Ein solches Dokument ist nicht überliefert, der Rückbezug dürfte wohl dem Quibus Licet vom Aban 1157 SK16-033 gelten.
  2. Quibus Licet vom Aban 1157 SK16-033 gelten.
  3. #