Session of the Illuminati Magistrate Rudolstadt, 1786-04-12 (Q1754): Difference between revisions
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Session of the Illuminati Magistrate Rudolstadt, 1786-04-12 | |||
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Exklusion F.J. von Hollebens | |||
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F.J. von Holleben excluded | |||
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<Digest in German>: Beulwitz über von Holleben (Sidonius Apollinaris): "Dieser habe sich nemlich am abgewichenen Sonnabende, als er zur Kindtaufe bey seinenn Vetter, dem Hrn. Oberhofmeister von Holleben, gebethen gewesen, nicht nur daselbst und wahrscheinlich mit einem gewißen Versagn im Trunke sehr übernommen, und ehe es noch weit damit gekommen declarieret, es wäre ihm, als wenn er heute Händel haben müße..." | |||
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<Digest in German>: Beulwitz weiter: "...sondern er habe sich auch am Ende gegen seinen ernannten Vetter dergestalt unhöflich und beleidigend in einen geräuschvollen und die ganze Nachbarschaft beunruhigten Tone benommen, daß die noch dabey befindlich gewesene Gesellschaft nur mit Mühe noch unschikliche und vielleicht gar thätliche Ausbrüche verhüthen können" | |||
Property / Agenda / Program: Organisational issues / qualifier | |||
<Digest in German>: F.J. von Holleben habe deswegen, und wegen verschiedener anderer Vorkommnisse, das Vertrauen seiner "profanen Oberen" und Brüder verloren | |||
Property / Agenda / Program: Organisational issues / qualifier | |||
<Digest in German>: Beulwitz will die geheimen Oberen über die Vorfälle informieren. Die Anwesenden stimmen seinem Vorschlag zu | |||
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<Digest in German>: Um Schaden von der "erhabenen Verbindung" abzuwenden sei F.J. von Hollebens Ausschluss notwendig | |||
Property / Localisation | |||
Property / Localisation: Rudolstadt / rank | |||
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Property / Organisational context: Minerval Church of Aquinum [Rudolstadt] / rank | |||
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Latest revision as of 16:16, 25 February 2023
F.J. von Holleben excluded
Language | Label | Description | Also known as |
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English | Session of the Illuminati Magistrate Rudolstadt, 1786-04-12 |
F.J. von Holleben excluded |
Statements
12 April 1786Gregorian
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Beulwitz über von Holleben (Sidonius Apollinaris): "Dieser habe sich nemlich am abgewichenen Sonnabende, als er zur Kindtaufe bey seinenn Vetter, dem Hrn. Oberhofmeister von Holleben, gebethen gewesen, nicht nur daselbst und wahrscheinlich mit einem gewißen Versagn im Trunke sehr übernommen, und ehe es noch weit damit gekommen declarieret, es wäre ihm, als wenn er heute Händel haben müße..."
Beulwitz weiter: "...sondern er habe sich auch am Ende gegen seinen ernannten Vetter dergestalt unhöflich und beleidigend in einen geräuschvollen und die ganze Nachbarschaft beunruhigten Tone benommen, daß die noch dabey befindlich gewesene Gesellschaft nur mit Mühe noch unschikliche und vielleicht gar thätliche Ausbrüche verhüthen können"
F.J. von Holleben habe deswegen, und wegen verschiedener anderer Vorkommnisse, das Vertrauen seiner "profanen Oberen" und Brüder verloren
Beulwitz will die geheimen Oberen über die Vorfälle informieren. Die Anwesenden stimmen seinem Vorschlag zu
Um Schaden von der "erhabenen Verbindung" abzuwenden sei F.J. von Hollebens Ausschluss notwendig
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