D-Q4707

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Commentary

Die Eingangspassage klingt nach einem Zitat, läst sich jedoch nicht andernorts nachweisen. Die Passage selbst geht nach dem revolutionären Appell über in die Klage über eine Organisationsform bei der die eine Hand nicht weiß, was die andere entscheidet. Das Problem will hier sein, dass die Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten zu hoch nach oben verwiesen warden.

Transcript

Fortsetzung[1] vom M. Adar 1156.

Die Gesetze dienen zur Mauer, hinter die sich das Unrecht verbirgt,
welches, unter dem Schein verwalteter Justiz, sich Land und Leute
zinßbar zu machen weiß.

Und doch! — Der Fürst wird gut bedient! — Hauß und Hof Seiner
Unterthanen hängen unaufhörlich sub hasta[2]!

Fatalitäten weggerechnet, können die Besitzer zuweilen selbst an
ihrer Abnahme Schuld seyn; doch sind die Fälle häufiger, wo der Verfall
zu verhüten war, hätte die Obrigkeit darüber gewacht, verkehrte
Wirtschafter durch zeitigen, guten Rath und Warnung, zu rechte
gewiesen, und die Gelegenheiten des Verderbens abgeschnitten.

Dieß steht sehr oft in der Gewalt obrigkeitlicher Personen!
Aber dann gab es keinen Concurs und das Mühl-Waßer versiegte.
Verdammtes Handwercks-Geklipper! wobey den Unterrichter
sowohl, als den geheimen Regierungs-Rath, durchaus ein
gemeinschaftlicher Sinn belebt, den Canal offen zu halten.

Selten, daß ein Untergericht noch seine, ihm zustehende, eigene
Cognition verwendet. Die gerigsten Händel werden an die
höhern Instanzen berichtet; die Sachen werden erweitert; die
Kosten vervielfältigt, und dem zum Leiden und Schweigen
gebrachten Unterthan, bleibt nichts übrig, als im Verborgenen
zu seufzen. Das ist nicht gut! Picenz d. 30. Din 1156

Ali.

Notes

  1. Siehe Item:Q4718
  2. "Unter dem Hammer", Versteigerung.