D-Q4903

From FactGrid
Jump to navigation Jump to search

Commentary

In Jena sollen die Minervale nun Hufeland (Oldendorp) unterstehen.

Transcript

Q. L.

Den Statuten des Erlauchten Ordens zu folge, welche verordnen
in den jedesmaligen Quibus Licet die Befehle anzuzeigen, welche man
von seinen Erlauchten Obern erhalten, unterlaße ich nicht dieser
Verordnung jezo gemäß zu handeln. Am 6ten dieses Monaths
nemlich wurde mir und den übrigen sich hier aufhaltenden Brüdern
die Anweisung gegeben, daß wir uns in allen den Orden betreffenden
Sachen an den Br. Johann Oldendorp zu halten, und die Befehle der Erl.
Obern von ihm zu erwarten hätten, kurz daß wir seiner Aufsicht und
Führung in Ordensangelegenheiten unterworfen seyn sollten. Daß
dieser Befehl uns allen, wenigstens mir sehr angenehm und willkommen
war, ist schon aus dem zu schliessen, daß ich diesen Mann in so vielen
Rüksichten schäze und ehrte ehe ich noch in ihm das Mitglied einer so erha-
benen Verbindung kennte, daß diese Hochachtung sehr vermehrt wurde, als
ich ersuche, daß er mir in diesem Betracht näher angehörte, und daß
sie endlich ihren höchsten Grad durch das Zutrauen erreichte, welcher des
Erl. Orden jezt aufs neue in ihn setzet.
Auch ist mir an denselben Tage eine Aufgabe unter die Thätigkeit
zur Beantwortung gegeben worden, welche ich sogleich ausarbeiten
und wo möglich in unserer nächsten Versammlung vorlesen werde.

Butus am 15ten Esphendarmad
1156 St. Evremont

Notes