D-Q5195

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Commentary

Gehorsam ist erste Ordenspflicht. Deshalb will Bohn hier einer Aufforderung Basilius' nachkommen und formuliert SK11-XXX zu einem Aufsatz aus.

Die Umwandlung der Accidentien in ein Gehalt nütze sowohl den Predigern als auch den Laien. Sie sei notwendig, weil 1) Gegen den Spott, 2) damit die Prediger Sicherheit haben, 3) damit Prediger nicht wie Tagelöhner bezahlt würden, 4) damit die Praxis durch Beichtgeld seine Sünden abzuzahlen, aufhöre. Nützlich sei die Reform, weil: 1) es den Geistlichen ermöglicht werde, sich auf ihre Aufgaben zu konzentrieren, 2) weil der Kontakt zwischem Geistlichen und Betreutem nicht weiter durch Geldübergaben gestört werde, 3) weil manche Peinlichkeit (wie einen Teil der Erbschaft für Begräbniskosten abzuziehen) vermieden werde, 4) weil nun die Beichte Teil der Vorbereitung auf das Abendmal werden könnte, was wiederum zur Besserung der Menschen führen würde. Für Kandidaten aufs Predigeramt schlägt Bohn vor, dass sie sich der Gemeinde vorstellen sollten und dann vier Wochen auf ihre Moralität überprüft werden sollten (Parallele FM). Da bislang jeder Ort eine individuelle Höhe der Acc. habe, so könne auch die Besoldung lokal unterschiedlich sein.



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